Energiepreis-Protest > TeldaFax
TeldaFax Gas - Preiserhöhung & Kündigung
Christian Guhl:
So hab ich mirs gedacht. Das Sonderkündigungsrecht ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern nur in den AGB der Versorger. Und wenn ein Versorger (wie z.B. TelDaFax) kein Sonderkündigungsrecht in den AGB hat, besteht auch keins.
Ob dann die Preiserhöhungsklausel nach § 307 BGB unwirksam ist, wenn kein Kündigungsrecht besteht, mag ja sein, ist aber für die Kunden ziemlich uninteressant. Wer wird denn schon wegen des fehlenden Kündigungsrechts vor Gericht gehen ? Da es nicht um hohe Rückforderungsansprüche geht, wird sich das niemand antun.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Wer wird denn schon wegen des fehlenden Kündigungsrechts vor Gericht gehen ? Da es nicht um hohe Rückforderungsansprüche geht, wird sich das niemand antun.
--- Ende Zitat ---
Nun - da entsprechend benachteiligende Klauseln naturgemäß viele Kunden betreffen und sich die Teldafax-Aktenordner bei den Verbraucherzentralen ohnehin schon stapeln, könnten letztere geneigt sein, Teldafax auf Unterlassung der Verwendung dieser Klauseln zu verklagen (Verbandsklage).
So wäre auch den (zukünftigen) nichtklagenden Kunden geholfen.
Gruss,
ESG-Rebell.
superstar:
Zu den AGBs... ich habe mal die gültigen AGBs bei Vertragsabschluss rausgesucht. Dort heisst es u.a.:
8.3: ... TelDaFax teilt dem Kunden die Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Der Kunde kann im Fall einer Kostenerhöhung das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen. ...\"
bolli:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
--- Zitat ---Original von kamaraba
Die ändert aber m.E. nichts daran, dass Ihnen bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
--- Ende Zitat ---
Genau das bestreitet TDF ! Ich hatte das an anderer Stelle schon mal angesprochen. Kunden erhalten von TDF die Aussage, es stünde ihnen kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen zu.
--- Ende Zitat ---
Ich bin mir nicht sicher, ob TDF-Kunden tatsächlich generell ein Sonderkündigungsrecht im Sondervertrag haben.
Fakt ist sicherlich, dass sie Preiserhöhungen in Festpreisverträgen nicht hinnehmen müssen. Dieses wäre aber auch durch das vierwöchige Widerspruchsrecht gegen die Preiserhöhung gewährleistet. Man kann aber auch generell die Frage stellen, ob bei einem Festpreisvertrag überhaupt eine Preisanpassungsklausel gültig ist, da diese ja wohl dem Wesen der Festpreisvereinbarung widerspricht. Ziel einer solchen Vereinbarung ist ja wohl, beiden Seiten ein gewisses Preisrisiko aufzubürden. Und insbesondere für einen überschaubaren Zeitraum von 12 Monaten dürfte dem Versorger ein Festhalten an den vereinbarten Preisen zuzumuten sein.
@superstar
Mit der von Ihnen in Ihren vereinbarten AGB\'s dürfte die Sache wohl einigermaßen klar sein. Geänderte AGB\'s bedürfen Ihrer Zustimung, die Sie wohl nicht gegeben haben, weshalb SIE dann eben sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht haben. Sollte TDF Sie nicht entlassen wollen und somit Ihren Vertrag/Anschluss nicht freigeben wollen, bleibt wohl nur der Anwaltsweg. Aber zunächst lohnt sicherlich nochmals die schriftliche Mitteilung des Sachverhalts unter Nennung Ihrer AGB-Passage und der Androhung der Einschaltung eines Anwaltes bei Nichtfreigabe.
Trainer:
@superstar:
Genau diese Klausel habe ich auch in den AGB mit TDF, und genau wie bei Ihnen ist der Laden derzeit nicht in der Lage die Kündigung umzusetzen, da in den neueren AGB nur ein Widerspruchsrecht drin steht. Ich erhielt also keine Kündigungsbestätigung, sondern (nach ewiger Zeit) eine Widerspruchsbestätigung und sollte den alten Preis weiterzahlen.
Ich habe aber die Überweisungen eingestellt und mittlerweile mehrfach schriftlich auf diesen Paragraphen hingewiesen. Bisher zwar ohne sichtbaren Erfolg, aber immerhin ist nun TDF im Zugzwang, da man nicht zahlende Kunden generell nicht haben will. Letzte Woche habe ich nun eine Mahnung erhalten, woraufhin ich mal wieder schriftlich auf meine Kündigung hingewiesen habe. Diesmal hatte ich eine Adresse des Rechnungswesen in Bonn (statt der allgemeinen in Troisdorf). Vielleicht rühren die sich nun mal....
Ich kann daher nur empfehlen
entweder mit dem Widerspruch (alter Preis) zufrieden zu sein
oder Zahlung einstellen und auf Kündigung bestehen, wenn denn der §8.3 dieses Recht vereinbart.
Leider habe ich auch keine komplette Erfahrung anzubieten, hoffe aber, am rechtlich längeren Hebel zu sitzen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln