Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kann ein EVU einseitig zwischen Tarif- und Sondervertrag wechseln?
Black:
--- Zitat ---Original von PLUS
Am Ende eines Sondervertrags wandert der Verbraucher automatisch in die Grundversorgung?! Wie manche Erfahrung zeigt auch dann, wenn er kein Gas oder Strom mehr verbraucht.
--- Ende Zitat ---
Wenn ein Sondervertrag endet, der Kunde keinen neuen Sondervertrag abgeschlossen hat und trotzdem weiter Energie abnimmt, dann fällt er in die Grundversorgung.
Hat der Kunde zuvor einem Rückfall in die Grundversorgung ausdrücklich widersprochen, dann könnte er in die Ersatzversorgung fallen.
Aber das hat nichts mit der Frage zu tun, ob das EVU während eines ungekündigten Vertrages den Kunden einfach einseitig \"umgruppieren\" darf.
PLUS:
--- Zitat ---Original von Black
Aber das hat nichts mit der Frage zu tun, ob das EVU während eines ungekündigten Vertrages den Kunden einfach einseitig \"umgruppieren\" darf.
--- Ende Zitat ---
Sicher darf das EVU das nicht. Aber als langjähriger Verbraucher überrascht einem nicht mehr viel. Wie \"Umgruppierungen\" gegebenenfalls jeweils vom \"gerade funktionierenden Recht\" interpretiert werden zeigt sich immer erst von Fall zu Fall.
Wie wir wissen, ist die Abgrenzung zwischen den Haushaltskundengruppen gesetzlich nicht genau geregelt und daher, wie man immer wieder sieht, auch fur Juristen schwierig. Mancher war schon am Rätseln, ob er Sonderkunde, Normsonderkunde oder nur ein gewöhnlicher grundversorgter Verbraucher sei. Selbst Versorger waren sich da in der Einordnung nicht immer sicher und wurden erst bei Gericht mehr oder weniger zufällig eingenormt. ;)
RR-E-ft:
Ein Nicht-Haushaltskunde fällt nach wirksamer ordentlicher Kündigung eines Sondervertrages nicht in die Grundversorgung. Nur Haushaltskunden können auf diese Weise in die Grundversorgung gelangen.
Bestpreis- Verträge könnten insgesamt Sonderverträge sein, weil ja vorgesehen ist, dass der betroffene Kunde unter bestimmten Umständen zu Sonderpreisen beliefert wird. Dies könnte insgesamt eine Abweichung der Vertragsbedingungen gegenüber der Grundversorgung darstellen, so dass man es mit einem Sondervertrag zu tun hat, auch wenn als Preis aufgrund der besonderen vertraglichen Bestpreis- Abrede auch ein Grundversorgungstarif zur Anwendung kommen kann (BGH VIII ZR 246/08 Rn. 26 ff). Macht ein Versorger mit seinen Kunden ausnahmslos automatisch verbrauchsabhängig Bestpreis- Abrechnung, hat er bei Lichte betrachtet wohl mit allen betroffenen Kunden ausschließlich Sonderverträge abgeschlossen. Vertragsfreiheit.
LG Potsdam , Urt. v. 22.12.10 Az. 7 S 67/10 Bestpreisabrechnung als Sondervertrag
Wenn dem Kunden etwas nur günstig ist (so wie die Umstellung von Grundversorgung in einen preislich günstigeren Sondervertrag), kann die einseitige Umstellung möglich sein.
Ist ja auch seit Jahrzehnten wohl millionenfach von Versorgern bewährt praktiziert worden und kann von diesen deshalb auch schlecht rechtlich beanstandet werden.
Andersherum geht es jedenfalls nicht.
Das muss man sich vielleicht so vorstellen wie bei einer osmotischen Membran, die nur in eine Richtung durchlässig ist.
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn dem Kunden etwas nur günstig ist (so wie die Umstellung von Grundversorgung in einen preislich günstigeren Sondervertrag), kann die einseitige Umstellung möglich sein.
--- Ende Zitat ---
Und wie? Auf welcher schuldrechtlichen rechtlichen Grundlage? Schweigen des Kunden als zustimmende Willenserklärung zur unzulässigen Kündigung des Tarifkundenvertrages durch den Versorger?
RR-E-ft:
@Black
Warum stellen Sie eigentlich nun nach jahrzentelanger Brauchtumspflege der Versorger erst diese Frage.
Die hat sich doch wohl zuvor kein Versorger gestellt.
Die Versorger haben entsprechend ihres Handelsbrauches im Interesse der betroffenen Kunden einfach praktiziert.
Warum auch nicht?
Die Verträge wurden nicht gekündigt, sondern schlicht im Interesse der Kunden modifiziert, wohl entsprechend Handelsbrauch.
Nun stellt man fest, dass diese gebräuchliche Praxis tatsächlich im Interesse der betroffenen Kunden war, und stört sich daran?!
Die Leute vom Marketing wissen Bescheid:
Tue Gutes und rede darüber. :D
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