Energiepreis-Protest > EWE

Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?

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RR-E-ft:
Wenn man Astronaut/ Kosmonaut und gerade im Einsatz befindlich ist, kann man es sich ggf. auch von weit oben betrachten.

Die EWE verklagt ja immer auch noch Kunden.

LG Frankfurt/O. Urt.v. 22.02.11 Az. 6a S 30/10 Widerklage gegen Gasversorger erfolgreich (EWE)

Da wurde die Zahlungsklage der EWE in der Berufung nicht nur vollständig  abgewiesen, sondern dem widerklagenden Kunden  ein Erstattungsbetrag zugesprochen, der darauf gründet, dass er nur den bei Vertragsabschluss in den 90er jahren vereinbarten Arbeitspreis in Höhe von 2,05 Ct/ kWh (netto) schuldete, weil sämtlichen Preisänderungen nach Vertragsabschluss die Grundlage fehlte.

Eingeklagt hatte EWE gegen den betroffenen S1- Kunden 270,28 EUR, ausgeworfen hat das Landgericht Frankfurt/O. ein Urteil, wonach EWE an den Kunden 1.246,29 EUR nebst Zinsen zurückzahlen muss.

Was für ein Erfolg für Clifford Chance und EWE.

Ob EWE nach diesem Urteil nun \"freiwillig\" zahlt oder aber erst einmal Revision zum BGH einlegt, bleibt abzuwarten.

Auch in diesem Fall hat EWE das Gericht nicht missbraucht.
Das Unternehmen hat sich bei Gericht eine Entscheidung \"abgeholt\".


--- Zitat ---Original von EWEProtest
 Dafür ist es halt nicht da und in diesem Fall kann man m. E. sehr wohl davon sprechen, dass die EWE die Gerichte auf Kosten der Bürger ausnutzt - und zwar nach ethischem und volkswirtschaftlichem Verständnis. Meinetwegen nicht nach juristischem ;-)
--- Ende Zitat ---

Es ist das gute Recht auch der EWE, vor Gericht zu streiten und dabei auch zu verlieren. Streit ist bei uns vor den Gerichten auszutragen.
Und wenn sich jemand dem Streit stellt (schließlich klagen ja die betroffenen Kunden aus freiem Willensentschluss!), lässt ihm sich daraus m.E. kein Vorwurf machen.
Früher galt das Duellieren nach klaren Regeln als ehrbar.

Virtuti tantum floret corona!

EWE hat zweifelsohne viele Fehler gemacht und sicher auch viel Blödsinn geschrieben, wie Guttenberg sagen würde, jedoch jedenfalls selbtsverzapft.

EWEProtest:
Nunja, da ich aus Weser-Ems stamme wohl eher Astro- statt Kosmonaut.

Wir sind uns also einig.

Ja, die EWE hat das Recht, die Rückzahlung zu verweigern und die Angelegenheit vor Gericht regeln zu lassen.

Aber muss sie? Nein, denn es gibt Disziplinen, aus denen heraus man dieses Vorgehen der EWE, die Gerichte indirekt zu bemühen (ja, ich weiß, sie darf das), verurteilen kann. Nochmal: Es gibt nicht nur die Juristerei, sondern auch Ethik, Wirtschaftsethik, Moral, Philosophie, Ökonomie, Soziologie, etc. Die Gesetze sind schließlich \"nur\" das Ergebnis gesellschaftlicher Übereinkünfte.

Man muss also kein Astronaut sein, aber wenn man will ist der Astronaut eine recht gute Allegorie für den \"Blick auf das große Ganze\" ;-)

Die Krone verdiene ich mir in den nächsten Wochen ;-)

Alles Gute.

RR-E-ft:
Mein Kosmonauten- Blick:

Die EWE kann ausweiten wie sie will. Helfen wird es nichts mehr.

Nach den Erfahrungen, die EWE am etwa am Landgericht Frankfurt/ Oder bisher sammeln musste, dämmert den Verantwortlichen wohl, dass man aus der Nummer wohl nur rauskommt, indem man einen sauberen Schnitt hinsichtlich aller betroffenen Verträge macht.

LG Frankfurt/O. Urt.v. 22.02.11 Az. 6a S 30/10 Widerklage gegen Gasversorger erfolgreich (EWE)

Die betroffenen Kunden - wenn sie nicht vollkommen töricht sind - werden bis dahin die Abschlags- und Rechnungsbeträge auf die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise kürzen, damit es zu keinen weiteren Überzahlungen kommt.

Die betroffenen Kunden  nehmen auch noch die Rückzahlungen mit, ob nun freiwillig geleistet oder gerichtlich erstritten, und werden dann wohl der EWE aufgrund der mit dieser gemachten Erfahrungen (ungerechtfertigte Bereicherungen werden nicht umfassend und zügig zurückgezahlt, Gaspreise wurden nochmals kräftig erhöht) den Rücken kehren.

Zurück bleibt wohl eine gerupfte EWE. Vorstand Harms wird wohl nicht der einzige bleiben, der den Weg hinaus finden muss.

Und dabei war ich extra im Herbst 2004 von Lichtstadt aus zur EWE nach Westerstede angereist und hatte Dr. Brinker persönlich in aller Öffentlichkeit gesagt, dass das mit den Preiserhöhungen bei den Sonderabkommen so nichts werden kann.
Wollte der mir nicht glauben, sondern sprach von Unsinn; so ähnlich wie Guttenberg jüngst hinsichtlich der ersten Kritik zu seiner \"Doktorarbeit\".

jroettges:
Bei all diesen Betrachtungen darf man nicht vergessen, dass die EWE für die Menschen zwischen Ems und Elbe noch immer als die ehemaligen Kreis-/Stadt-/Gemeindewerke empfunden werden. Sie gehören zu 74% 21 Kommunen hier im Land und sollen nach der Verbandsordnung des Eigentümerverbandes EWE-Verband dessen


--- Zitat ---.... Aufgabe (erfüllen), das Gebiet der Verbandsmitglieder im Interesse des Gemeinwohls sicher, preisgünstig, umwelt- und ressourcenschonend mit elektrischer Energie, Gas und Wärme zu versorgen und alle dafür geeigneten Handlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
--- Ende Zitat ---

Eigentlich wollen die Bürger und Kunden hier im EWE-Land ja stolz auf \"ihr\" Unternehmen sein. Leider hat die EWE aber das Vertrauen sehr vieler Leute verspielt.

Die Eigentümer-Kommunen haben der EWE sowohl bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder - die nach und nach brav dazu geschrieben wurden - als auch bei der räumlichen Ausweitung der Geschäftstätigkeiten neue Dimensionen ermöglicht, indem sie ihre Verbandsordnung entsprechend angepasst haben.

Die an sich ja strikten Bandagen der niedersächsischen Gemeindeordnung hat man mit der einfachen Formel ausgehebelt, dass die beauftragten Unternehmen

--- Zitat ---...  sich zur Sicherung des Verbands- und Unternehmenszwecks und zur Sicherstellung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch außerhalb des Verbandsgebiets betätigen (können).
--- Ende Zitat ---

Dies alles hat die EWE auf ihren Weg zum selbst gesetzten Ziel gebracht, zu den 4 großen Energiekonzernen aufzuschließen und sich global zu positionieren.

Die Mittel dafür muss man ja erst mal haben. Mehr als eine Milliarde Euro aus dem Erlös von 26% an die EnBW haben die Eigentümer dem Unternehmen überlassen, ohne eine an sich gebotene Regelung über eine angemessene Verzinsung und Rückzahlung. Den überwiegenden Teil haben aber die Bürger hier über die seit Jahren keinesfalls mehr günstigen Preise für die bezogene Energie bezahlt.

Dies ist natürlich immer mit der Rückendeckung durch die Eigentümer-Kommunen geschehen, die auch dem seit 2005 stetig rauher werdenden Geschehen zwischen der EWE und ihren Kunden tatenlos zugesehen haben.

Nun, angesichts der Kommunalwahl im Herbst, wächst das Unbehagen. Zwar werden die Bälle noch hin und her gespielt, die EWE wird aber erheblich nachlegen müssen. Was zu erwarten war, ist eingetreten: der vom honorigen Dr. Henning Scherf ausgearbeitete sogenannte Kompromiss ist nicht mehr zu halten. Entgegen der am Tage von dessen Verkündung durch den Vorsitzenden des EWE-Aufsichtsrates Boekhoff versprochenen Offenlegung der Berechnungsgrundlagen ist ebenso unterblieben, wie die Einrichtung eines Kundenbeirates als Forum für den Dialog der EWE mit ihren Kunden.

2007 hat es noch mehrere Treffen und Diskussionen zwischen dem organisierten Energiepreisprotest und hochrangigen EWE-Vertretern gegeben. Sie endeten allesamt mit deren Zusage, sich für mehr Transparenz und offene Gespräche einzusetzen. Geschehen ist nichts. Die EWE redet seither mit den Protestkunden inzwischen nur noch über Rechtsanwaltskanzleien und auch in den vielen Gerichtsverfahren sieht man zwar immer viele Kunden, nie aber EWE-Vertreter.

Auch wenn immer noch die übergroße Zahl der Kunden teilnahmslos zuschaut, das Bild der EWE ist arg lädiert. Wie soll es jemals \"restauriert\" werden???

Einer der ältesten und angesehensten Kläger aus dem Kreis der 66 Kläger hat es vor dem OLG Oldenburg auf den Punkt gebracht: Offene Gespräche und das Eingeständnis von Fehlern hätten Wege zu einer gütlichen Einigung eröffnen können. Leider war kein EWE-Vertreter anwesend, so dass auch dieser Appell ungehört verklungen ist.

Die EWE-Kunden außerhalb der Ems-Weser-Elbe-Region, also zB. die im MV und Brandenburg sehen die EWE mit anderen Augen: ein Netzbetreiber und Versorger wie andere auch. Wenn die sich irgendwo blutige Nasen kassieren, freut man sich. Auch die Gerichte gehen da ganz anders ran. Wir hier wären aber lieber stolz und zufrieden mit \"unserem\" Unternehmen EWE. Dazu müsste sich dieses aber wieder auf seine Kernaufgaben rückbesinnen und das Ziel eines global tätigen Mischkonzerns zumindest so lange hintenan stellen, bis der ehemals selbst gestellte Anspruch wieder Realität geworden ist.

Verivox Stand heute (ohne Vorkassetarife, ohne Kaution und ohne Bonus): Strom EWE Classic auf Platz 84, Erdgas EWE Classic auf Platz 23

RR-E-ft:
@jroettges

Legt man die Rechtsprechung des LG Frankfurt/ Oder zu Grunde, ist die EWE mit den Classic- Verträgen weiterhin unschlagbar günstig.
Aber das gilt halt nur für alte Bestandskunden und deshalb kann das bei Verivox nicht berücksichtigt werden.  ;)

Fragt bloß Clifford ohne Chance.

Für die betroffenen Kunden in M-V und BRB ist die EWE \"zugezogen\", jedenfalls nicht von hier und bestätigt aus deren Sicht die größten Vorurteile gegenüber Konzernen aus Sonnenuntergangsrichtung.

Der Witz ist wohl, dass die EWE- Preise in Ostelbien höher liegen, die Margen jedoch wegen der geringeren Netzentgelte im EWE- Land wohl höher liegen.
Sind die Kunden im EWE- Land aber wohl noch nicht dahinter gekommen.
Liebe der Kunden bringt wohl höhere Margen. :D

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