Energiepreis-Protest > EWE
Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
janto:
„Deutliche Ausweitung“ des Scherf-Angebots?
Die Kunden können EWE zur vollständigen Rückzahlung zwingen!
Unser Kommentar zum NWZ-Artikel von heute \"EWE denkt über Rückzahlung neu nach\" http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Nachrichten/NWZ/Artikel/2548465/Versorger-EWE-denkt-ueber-Rueckzahlung-neu-nach.html
Wir sind gespannt auf die angekündigte \"deutliche Ausweitung\" des Scherf-Angebotes. Gespannt und zugleich misstrauisch, denn EWE strebt nach eigenen Worten ja auch eine \"kostengünstige Lösung\" an. Was soll das wieder? Soll uns erneut eine nur halbe Lösung wie der angebliche Scherf-\"Kompromiss\" als \"kundenfreundlich\" verkauft werden?
Sicher ist: EWE muss die dickfellige Linie „Sollen die Bürger doch klagen!“ verlassen. Die bereits anhängigen 3.500 Klagen belasten die Justiz und letztlich den Steuerzahler unzumutbar. Das hat EWE jetzt sogar von der Landesregierung, Justizminister Busemann, zu hören bekommen. Pro Fall erhalten die Amtsgerichte vom Unterlegenen, bisher immer nur EWE, zwischen 75 € und 105 €. Das deckt bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten des Gerichts, zumal EWE bisher für jeden der stets gleichen Fälle unnötig eine mündliche Verhandlung verlangt und den Gerichten pro Fall 25 – 30 Seiten lange Schriftsätze zumutet. Da steht zwar fast immer das Gleiche drin, aber die Richter müssen es ja lesen und in ihrem Urteil anschließend sogar noch würdigen. Oft reicht EWE einen Tag vor der mündlichen Verhandlung noch angeblich „neue Erkenntnisse“ aus „aktuellen“ Urteilen nach, was Zusatz-Termine nötig machen kann. Ein Heidenaufwand, nur um die Kunden zu beeindrucken und von Klagen abzuschrecken und das Ganze auf Kosten der Justiz und der Allgemeinheit! Von den kommunalen Vertretern in den EWE-Gremien unverständlicherweise abgesegnet und als „bürgerfreundliches“ Verfahren und „Entgegenkommen“ der EWE angepriesen. In Wirklichkeit ist die 40%ige Scherf-Zahlung und die Zumutung, für eine 100%ige Rückzahlung unberechtigter Preiserhöhungen vor Gericht klagen zu müssen, doppelt kunden- und bürgerfeindlich: Erst wird versucht, die Kunden um 60% ihrer Ansprüche zu bringen und dann wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten, um für den Missbrauch der Justiz durch EWE aufzukommen.
Die einzig akzetable Lösung ist eine 100%ige Rückzahlung der laut BGH-Urteil unrechtmäßigen Gaspreiserhöhungen aus 2008/2009 durch EWE. Neue Halbheiten werden den Ruf der EWE nur weiter schädigen und die Klageflut nicht mehr eindämmen. Solange diese 100%ige Lösung nicht steht, rufen wir weiterhin alle EWE-Gaskunden aus 2008/2009 zur Klage auf und werden sie nach Kräften unterstützen. Es wird immer deutlicher: Die Kunden haben die Möglichkeit, EWE zur vollständigen Rückzahlung zu zwingen - entweder freiwillig oder vor Gericht!
Janto Just
Verein „Bezahlbare Energie“
http://www.janto-just.de
http://www.bezahlbare-energie.de
RR-E-ft:
Die anhängigen Verfahren belasten den Steuerzahler grundsätzlich nicht. Die Kläger zahlen Gerichtskostenvorschüsse. Am Ende hat die unterlegene Partei diese Kosten zu tragen. Diese Kosten sind für die Staatskasse neutral.
EWE missbraucht die Justiz nicht. Es ist ihr gutes Recht, jeder Klage entgegenzutreten und das Prozess- und Prozesskostenrisiko einzugehen.
Die EWE merkt langsam, dass zu den eigentlichen Rückforderungsbeträgen, welche die betroffenen Kunden einklagen können, jeweils erhebliche Prozesskosten für das Unternehmen hinzutreten.
Klagt der anwaltlich vertretene Kunde erfolgreich 599 EUR ein, stellt sich die Situation wie folgt da:
--- Zitat ---1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert 599,00 €
Ergebnis 599,00 €
Kostenquoten: Klg. 0% Bkl. 100%
Kosten Klg. 0,00 €
Kosten Bkl. 420,35 €
Ergebnis Klg. 599,00 €
Ergebnis Bkl. -1.019,35 €
____________________________________
Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 225,00 €
Auslagenpauschalen 40,00 €
MWSt 19% 50,35 €
Gerichtsgebühren 105,00 €
---------------
Gesamtkosten 420,35 €
--- Ende Zitat ---
Wenn die Rückforderungsbeträge für EWE schon ins Gewicht fallen sollen, dann die Rückforderungsbeträge zzgl. Verfahrenskosten erst recht.
--- Zitat ---Original von janto
Es wird immer deutlicher: Die Kunden haben die Möglichkeit, EWE zur vollständigen Rückzahlung zu zwingen - entweder freiwillig oder vor Gericht!
--- Ende Zitat ---
Zur Freiwilligkeit zwingen wäre neu. Wie macht man das denn?
Didakt:
@ RR-E-ft
Die Gesamtkosten von 420,35 € im vorstehenden Beitrag können sich doch im Einzelfall noch erhöhen, wenn noch weitere Auslagen, z. B Reisekosten für von außerhalb anreisende RA, anfallen. Die trägt doch in jedem Fall auch die unterlegene Partei, oder nicht?
RR-E-ft:
EWE ist vorsteuerabzugesberechtigt und kann deshalb die Mehrwertsteuer abziehen. Reisekosten sind nur erstattungsfähig, soweit sie notwendig sind. Um das Kleinklein geht es auch gar nicht, sondern darum, dass sich die Kosten für EWE um die Verfahrenskosten jedenfalls deutlich erhöhen können.
Das Verhältnis wird noch gravierender, wenn die betroffenen Kunden kleine Restforderungen einklagen:
--- Zitat --- 1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert 25,00 €
Ergebnis 25,00 €
Kostenquoten: Klg. 0% Bkl. 100%
Kosten Klg. 0,00 €
Kosten Bkl. 253,50 €
Ergebnis Klg. 25,00 €
Ergebnis Bkl. -278,50 €
____________________________________
Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 125,00 €
Auslagenpauschalen 25,00 €
MWSt 19% 28,50 €
Gerichtsgebühren 75,00 €
---------------
Gesamtkosten 253,50 €
--- Ende Zitat ---
Justizminister Busemann ohne Verständnis für EWE: Verfahrenskosten oft höher als Streitgegenstand
--- Zitat ---Justizminister Bernd Busemann (CDU) hielt dem Unternehmen am Dienstag vor, es nutze die Justiz als Ausweichspielplatz für ein internes Großproblem. Die Verfahrenskosten, die auf den Verlierer - und das sei die EWE - zukämen, seien in vielen Fällen höher als der Streitgegenstand. Diese Strategie sei unverständlich.
--- Ende Zitat ---
EWEProtest:
Interessant, aber man kann die gesamte EWE-Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven und bzgl. unterschiedlicher Disziplinen betrachten - sollte man vielleicht sogar.
\"Zwingen\", die Beträge zurückzuzahlen, kann man die EWE Quod erat demonstrandum offensichtlich schon, auch wenn das aus juristischer Perspektive nicht die korrekte Bezeichnung ist. Es gibt noch andere Disziplinen und Ebenen. Man kann es auch so sehen: Kunde fordert das Geld von der EWE zurück. EWE will nicht freiwillig zahlen. Kunde klagt vor Gericht. EWE wird verurteilt zurückzuzahlen. Urteil ist vollstreckbar. Der Kunde hat also bewirkt, dass die EWE etwas gegen ihren Willen macht. Oder: Er hat sie gezwungen.
Zum Stichwort Kosten: Selbstverständlich ist es aus juristischer Sicht vollkommen in Ordnung, sich gegen eine Klage \"zu wehren\". Das muss aber aus Sicht anderer Disziplinen (z. B. Ethik, Soziologie, Volkswirtschaft...) noch lange nicht in Ordnung sein. Genauso selbstverständlich belastet die EWE durch die mündlichen Verhandlungen und Klagen (die ohnehin aussichtslos sind) nämlich sehr wohl den Haushalt, indem es zu ungewollten volkswirtschaftlichen Effekten kommt. In diesem Falle werden ggf. sogar zusätzliche Fixkosten im Haushalt (z. B. weiteres Personal für Geschäftsbereiche, Verwaltung, etc.) entstehen, die nicht durch die Begleichung von \"Prozesskosten\" kompensiert werden. Ohnehin verursacht der Unterhalt und die Verwaltung eines Gerichts grundsätzlich Kosten für den Steuerzahler und ist nicht kostenneutral. Und mit jedem Prozess mehr, den die EWE führt, steigen eben diese Kosten. Oder seit wann ist ein Gericht ein Profit-Center, welches betriebswirtschaftlich agiert und am Ende noch ein positives Ergebnis vorweisen kann? Dafür ist es halt nicht da und in diesem Fall kann man m. E. sehr wohl davon sprechen, dass die EWE die Gerichte auf Kosten der Bürger ausnutzt - und zwar nach ethischem und volkswirtschaftlichem Verständnis. Meinetwegen nicht nach juristischem ;-)
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