Hallo zusammen,
Der Bund der Energieverbraucher im Münsterland empfiehlt mit dem folgenden Schreiben den Gas-Preisprotest der Sondervertragskunden abzubrechen und statt dessen bei einem neuen Versorger einen neuen Lliefervertrag abzuschließen. Kennt jemand die BGH-Urteile auf die in diesem Schreiben Bezug genommen wird.
Ist das nun das endgültige Ende des Protestes? Ich kann es gar nicht glauben!!!
Gruss Paul2
und hier nun das Schreiben des BdEv Münsterland:
Hallo liebe Mitstreiter(innen) bei allen Protestgruppen,
leider gibt es wenig erfreuliche Neuigkeiten. Denn uns liegen inzwischen weitere Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vor, die jetzt endgültig bestätigen, dass die Versorger ihre Erdgas- und Stromversorgunsgverträge, die nichts mit der Grundversorgung zu tun haben nun doch frist- und formgerecht kündigen dürfen. Insofern dürfen also jetzt auch \"Sonderabkommen\" tatsächlich auch unter Bezug auf diese Urteile gekündigt werden.
Dies geschieht im Moment wohl bei den ersten \"Gelsenwasserkunden\". Diese haben jetzt gerade am 16.02.2011 entsprechende Kündigungs-Schreiben bekommen, in denen Gelsenwasser ihnen mitteilt, dass das bisherige Vertragverhältnis zum 31.03.2011 fristgerecht gekündigt wird.
Da diese Kündigungen also nun wohl doch zulässig sind, kann der Widerstand bei denen, die eine solche fristgerechte Kündigung erhalten haben, (also speziell bei den \"Gelsenwasserkunden\") für die Zukunft wohl nicht mehr rechtssicher weiter geführt werden.
Das wiederum bedeutet, dass alle, die jetzt eine fristgerechte Kündigung erhalten haben, sich entweder einen neuen Anbieter suchen müssen ( z. Bsp. über
http://www.verivox.de, bitte keine Vorkasseanbieter auswählen), oder mit Ihrem bisherigen Versorger die mitgesandten neuen Verträge abschließen müssten. Diese sind aber oft teurer als ein Wechsel, deshalb sollte jeder vor der Unterschrift lieber über einen Wechsel nachdenken ! Die schlechteste Alternative wäre sicher, sich in die Grundversorgung abschieben zu lassen.
Für die Vergangenheit bleibt jedoch der Widerstand bestehen und durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter würden die Forderungen der Energieversorger auch nicht automatisch fällig!
Für die Zukunft gilt jedoch in diesen Fällen, dass nur noch ein Wechsel und keine Kürzungen mehr möglich sind. (Es macht ja auch keinen Sinn, nach den jetzigen Urteilen mit ziemlicher Sicherheit die Preise der Grundversorgung nachzahlen zu müssen.)
Das einzig Gute an dieser Geschichte ist letzlich, das jetzt wohl sehr viele Verbraucher wechseln werden, was vielleicht den Wettbewerb doch etwas ankurbelt. Außerdem haben auch schon viele Widerspruchseinleger in den letzten Jahren mehrere tausend Euro in die Verjährung bringen können. Insofern hat sich der ganze Aufwand dann vielleicht doch noch gelohnt. Alle anderen, die bisher jedoch noch kein Kündigungsschreiben Ihres Energieversorger erhalten haben, machen zunächst bitte mit dem Widerstand weiter, wie bisher ! (Das gilt insbesonder für die \"Steinfurter\", dort ist das letzte Wort ja noch nicht gesprochen !)
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Ahlers
BdEv Münsterland