Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Neuer Trick
derblöde:
In den Abrechnungen listet e.on doch alle Abschlagstermine vollständig auf. Wenn der letzte Abschlag bspw. am 17.03.2011 fällig war (lt. Abrechnung aus 2010), sind keine weiteren Abschlagszahlungen erforderlich.
Interessant wäre ja zu wissen, ob e.on bei vorliegender Einzugsermächtigung danach weiterhin Abschläge abbucht. Diese kann man ruhigen Gewissens zurück buchen lassen.
Im Übrigen sei auf § 40 Abs. 2 EnWG verwiesen....
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