Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neuer Trick  (Gelesen 15658 mal)

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Offline Christian Guhl

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Neuer Trick
« am: 21. Februar 2011, 18:37:26 »
Einen ganz neuen Trick hat sich Eon-Avacon einfallen lassen  :
Seit geraumer Zeit werden die Abrechnungen mit mehrmonatiger Verzögerung erstellt. Ablesung z.B. im August 2010, Abrechnung erfolgt im Febr. 2011.
Wenn die Kunden nun während dieser Zeit Abschläge bezahlen, werden die Beträge vollständig auf den alten Verbrauchszeitraum (bis Aug.2010) angerechnet. In der Abrechnung erscheint dann \"sonstige Zahlungen\". Es ergeben sich dadurch regelmässig erhebliche Überzahlungen, die ein Kürzen der Preise sinnlos machen. Die Kunden sollten bis zum Erhalt der Abrechnung keine Zahlungen an Eon-Avacon leisten. Wer unbedingt jeden Monat einen Abschlag zahlen will, sollte diesen aufs Sparkonto überweisen.

Offline bjo

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« Antwort #1 am: 21. Februar 2011, 19:00:40 »
die Kunden sollten Ihre AGB`s lesen!
offtmals steht dort was von Zeitnaher Abrechnung!

wenn ich Avacon Kunde wäre
- 14 Tage nach Ablesung, Anmahnen der Rechnung
- Zahlungen anpassen
- kommt die Rechnung später, alls fallsch zurückweisen und eingene Rechnung machen

Offline Christian Guhl

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« Antwort #2 am: 21. Februar 2011, 22:29:14 »
Sollen die Kunden vor Gericht die zeitnahe Abrechnung einklagen ?
Anmahnen bringt überhaupt nichts. Darauf wird nicht einmal geantwortet.
Als die Presse nachhakte, war mal wieder die Rede von \"Systemfehlern\".
Der einzige \"Systemfehler\" bei Eon-Avacon sind die Kunden. Die passen nicht ins Konzept ! (Wir tun aber alles, um Eon-Avacon davon zu befreien  ;) ) Anpassen der Zahlungen ? Welcher Zahlungen ? Solange keine Rechnung erstellt wurde, wird auch kein Abschlag abgebucht. Der Hammer kommt, wenn der Jahresbetrag dann auf 5 oder 6 Monate aufgeteilt wird. Und wenn die Kunden von selbst Abschläge zahlen, kommt das heraus was ich zur Eröffnung des Threads schrieb.

Offline bjo

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« Antwort #3 am: 21. Februar 2011, 23:09:04 »
ich bin mitlerweile weg von RWE ! hab aber wärend meiner Zeit dort es immer wie folgt gehandhabt. (Zeiträume änlich E.ON)

- stark gekürzt
- am immer gleichen Tag (365 Tage) abgelesen und eigene Rechnung erstellt
- teilweise sogar nachgezahlt da ich bei sinkendem Verbrauch stärker gekürzt hatte
als erforderlich
- kommende Rechnungen immer abgewisen mit Verweis auf AGB´s usw..
da ich ja schon bezahlt hatte hab ich im Jahr drauf meinen erhöhten Aufwand, Briefverkehr wegen falscher, zuspäter Rechnung usw.. mit 10 EUR Aufwand in Rechnung gestellt!

bis auf einer mitlerweiler abgelaufenen Mahnung ist nie was gekommen!
in Summe >2000 EUr gespart :-)

in zwischen habe ich so an die 100 Leute weg von RWe gebracht!
dabei ist mein bestes Argument, wenn es heißt \"soviel kann das nicht sein was ich spare\" das sie die 10 Kisten Veltins schon mal in den Wagen packen sollen!
:-) ich mach das nicht beruflich sondern alls Hobby

Offline bolli

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« Antwort #4 am: 22. Februar 2011, 08:06:12 »
Zitat
Original von bjo
ich mach das nicht beruflich sondern alls Hobby
Was, dass Veltins trinken oder das animieren zum Wechseln ?  ;)

Offline Schwalmtaler

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« Antwort #5 am: 22. Februar 2011, 10:14:44 »
wahrscheinlich beides!  :D :D :D

Offline HarryS

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« Antwort #6 am: 23. Februar 2011, 17:33:20 »
Zu den Tricksereien noch folgender Hinweis:

Eon Avacon hat einen gegen mich angestrengten Prozess zu Erdgas Classic und Strom Alpha verloren. Das hält die aber nicht davon ab, mit den Jahresrg. für 2010 die alten Beträge aus dem Zeitraum des geführten Prozesses wieder anzumahnen und deren Zahlung einzufordern.

Ich bin mal neugierig, ob sie versuchen werden, über ein gerichtliches Mahnverfahren hier weiter Druck aufzubauen.

Es ist in jeder Hinsicht etwas ganz besonderes mit dieser Firma zu tun zu haben.

HarryS

Offline Didakt

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« Antwort #7 am: 23. Februar 2011, 17:54:21 »
@ HarryS

Ist das Urteil zu dem erwähnten Prozess in der Urteilssammlung des BDEV enthalten?

Offline Christian Guhl

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« Antwort #8 am: 23. Februar 2011, 17:59:58 »
@HarryS
Auch den Prozess um StromAlpha gewonnen ? Hier beim AG Dannenberg gingen ausnahmslos alle Alpha-Prozesse verloren. Übrigens schickt Eon-Avacon auch nach dem rechtskräftigen Urteil zu ErdgasComfort (unwirksame Preisklausel) den Kunden unverfroren Rechnungen mit den erhöhten Preisen.

Offline Schwalmtaler

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« Antwort #9 am: 24. Februar 2011, 08:22:12 »
Bitte - falls nicht schon vorhanden - das Urteil anonymisiert zur Verfügung stellen. Ist für viele interessant!

Offline bjo

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« Antwort #10 am: 24. Februar 2011, 10:05:57 »
Zitat
Original von HarryS
Zu den Tricksereien noch folgender Hinweis:

Eon Avacon hat einen gegen mich angestrengten Prozess zu Erdgas Classic und Strom Alpha verloren. Das hält die aber nicht davon ab, mit den Jahresrg. für 2010 die alten Beträge aus dem Zeitraum des geführten Prozesses wieder anzumahnen und deren Zahlung einzufordern.
HarryS

Warum nicht gegen Eon Avacon vorgehen?
Schließlich ignorieren die die Rechtssprechung!
zumindest eine Anzeige wegen Versuchten Betruges oder so mit entsprechnder Pressebegleitung wäre gut :-)

Offline Didakt

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« Antwort #11 am: 24. Februar 2011, 17:44:50 »
Zitat
von HarryS:
Das hält die aber nicht davon ab, mit den Jahresrg. für 2010 die alten Beträge aus dem Zeitraum des geführten Prozesses wieder anzumahnen und deren Zahlung einzufordern.

Zitat
Christian Guhl schreibt:
Übrigens schickt Eon-Avacon auch nach dem rechtskräftigen Urteil zu ErdgasComfort (unwirksame Preisklausel) den Kunden unverfroren Rechnungen mit den erhöhten Preisen.

Die Erkenntnis daraus: Die ham’se in Helmstedt doch nicht alle! Diese Erfahrung ist nicht neu, vor allem nicht für Kunden, die mit diesem „Laden“ über längere Zeit wegen des Preisprotestes im Clinch lagen/liegen.
Der ganze Schlamassel im Umgang mit der Kundschaft ergibt sich offensichtlich aus der nicht ausreichenden Qualifikation der Mitarbeiter im operativen Geschäft und weniger aus den immer wieder als Entschuldigung angeführten Problemen mit der EDV. Hierbei gilt allemal der Grundsatz: What you enter ist what you get.
Deren Arbeit in der Rechnungsabteilung ist ein Desaster. Ein Controlling scheint es dort nicht zu geben.
Wer aber als Kunde hartnäckig seine eigene Linie verfolgt, des Schreibens nicht müde wird und sich notfalls auch mal an die Geschäftsführung wendet, kommt damit durchaus auch zum Ziel.
Und, was soll’s: Nix wie weg, heißt die Devise! Versorgerwechsel!

Im Übrigen, die Presse im Braunschweiger Land als Verbündeten gegen die kundenunfreundlichen Gepflogenheiten dieses Versorgers zu gewinnen, dürfte aus vielerlei Gründen ein erfolgloses Unterfangen sein.

Offline HarryS

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« Antwort #12 am: 18. März 2011, 22:36:26 »
Komme gerade von einer Reise zurück und lese Ihre div. Kommentare.
Habe mich am 22.2. offensichtlich mißverständlich ausgedrückt und möchte das wie folgt richtigstellen.

Das AG ist bezgl. Classic meiner Auffassung gefolgt, d.h. das wurde als Sondervertrag beurteilt. Zu Alpha war das AG hingegen der Meinung, das infolge der Liberalisierung des Strom Marktes eine Billigkeitskontrolle nicht infrage kommt.
Diese Aussage ist juristisch von Belang und entspricht inhaltlich den Erfahrungen, die schon einige unserer Mitstreiter gemacht haben.

Finanziell spielte für mich diese Aussage keine Rolle, weil die Summe beim Erdgas größer war als die Forderung beim Strom. Die Forderung war somit \"untergegangen\". Die Klage wurde deshalb in voller Höhe abgewiesen.

Wie ich hier in einem anderen Thread gelesen habe, ist vor einem Gericht (ich denke es war Stuttgart) inzwischen ein Urteil ergangen, in dem ausführlich begründet wurde, dass trotz der Liberalisierung eine Billigkeitskontrolle rechtens ist. Ich denke, dass dadurch unsere Chancen für zukünftige Rechtsstreitigkeiten deutlich gestiegen sind.

HarryS

Offline Didakt

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« Antwort #13 am: 19. März 2011, 16:09:54 »
@ HarryS

Nochmal, haben Sie das Urteil zu dem erwähnten Prozess zur Aufnahme in die Urteilssammlung des BDEV zur Verfügung gestellt?

Offline Christian Guhl

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« Antwort #14 am: 07. April 2011, 10:41:35 »
Die Verzögerung der Abrechnungen hat noch viel weitreichendere Folgen :
So bekommen Kunden zur Zeit gleichzeitig die Abrechnung 2009/2010 und 2010/2011. Da für 10/11 keine Abschläge abgebucht wurden, mit entsprechenden Nachforderungen. Beträge von mehr als 5.000 € sind keine Seltenheit. Diese sollen innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Kann natürlich nicht jeder. Doch Eon-Avacon zeigt sich \"großzügig\". Es wird Ratenzahlung ohne Zinsen und Gebühren eingeräumt. Nur etwas muss der Kunde tun : Eine Vereinbarung unterschreiben, dass er seinen Preiswiderspruch zurücknimmt und alle Preiserhöhungen anerkennt.

 

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