Energiebezug > Strom (Allgemein)

Wechsel vom BHKW-Strom zu anderen Anbieter

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superhaase:
... wobei der BHKWler nun kein Grundversorger ist ...

DieAdmin:
@berndh,

derzeit wird im Bereich von Teldafax diskutiert, ob es eine gesetzliches Sonderkündigungssrecht gibt. Ich hatte meine Zweifel daran schon formuliert.

TeldaFax Gas - Preiserhöhung & Kündigung

Ich zitiere die mal aus dem nicht unterschriebenen Vertrag, der allerdings von den anderen Mietern unterschrieben wurde.


--- Zitat ---...
0.3 Die Dienstleistung des Stromlieferanten soll für die Mieter der Wohnung dauerhaft zu keinen höheren finanziellen Belastungen führen als eine Stromversorgung durch den örtlichen Gebietsversorger
...

1.5 Der Preis für die Stromversorgung richtet sich nach den vergleichbaren Tarifen/Entgelten des örtlichen Gebietsversorgers als Tarifmaßstab.

--- Ende Zitat ---

1.6 fehlt (siehe weiter oben mein Hinweis dazu)


--- Zitat ---1.7 Die Preise des örtlichen Grundversorgers sind auf dessen Homepage einsehbar bzw. werden bei Veränderungen in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Preisänderungen richten sich nach den Änderungen des anwendbaren Tarifs des örtlichen Grundversorgers und werden durch den Stromlieferanten schriftlich mitgeteilt.

--- Ende Zitat ---
Ergänzend dazu, dass es nicht gottgegeben ist, dass der örtliche Gebietsversorger identisch mit dem Grundversorger ist. Grundversorger ist der, der die meisten Kunden in einen Netzgebiet beliefert.
Im Grund ist es noch nicht mal eindeutig, zu wem im Falle des Falles referenziert wird, weil der derzeitige Grundversorger nicht mit Firmenname genannt wird.

Mündlich gibts eine andere Vereinbarung, die ähnlich ist ist, wie die Sie mit Ihren Kunden/Mietern zur Preisorientierung vereinbart haben. Ob das - in Schriftform formuliert - gerichtsfest wäre, ist auch fraglich. Schließlich hat der BHKW-Betreiber seine eigene Preiskalkulation.

Und dann die Vertragsdauer, ohne Formulierung einer Kündigungsmöglichkeit. Die eine Preisänderung ist jetzt auch nur im Nachhinein erwähnt worden, als die Abrechnung für 2009 kam. Da müsste faktisch auch noch eine Zeitangabe rein, wann das im Vorfeld passiert.

Und zur Vertragsdauer:


--- Zitat ---1.3 Vertragsdauer
 Der Kunde hat sich entweder durch Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung vom ..... oder durch eine Vereinbarung in seinem Mietvertrag mit einer Strombelieferung durch den Stromlieferanten einverstanden erklärt. Die Versorgung des Kunden beginnt am .... Der vorliegende Stromliefervertrag läuft für die Dauer des Mietverhältnisses des Kunden.
--- Ende Zitat ---

berndh:
Also, da ich den Text auf den ich mich bezogen nicht mehr finde, kann ich keine belegbare Feststellung treffen.
In dem anderen Tread ist ja dargelegt worden, das es bei Sonderverträgen auf den Vertragstext ankommt.


--- Zitat ---Mündlich gibts eine andere Vereinbarung, die ähnlich ist ist, wie die Sie mit Ihren Kunden/Mietern zur Preisorientierung vereinbart haben. Ob das - in Schriftform formuliert - gerichtsfest wäre, ist auch fraglich.
--- Ende Zitat ---
Aber wenn es das als mündlichen Abrede gibt, warum ändert ihr beiden den Vertrag nicht entsprechend ab?
Das der Leifervertrag mit Auszug endet muss so sein, da die Durchleitung an einen neue Mietadresse für einen BHKW Betreiber ein völliges Minusgeschäft wäre.

Die Preiskalkulation des BHKW-Betreibers hat ja nix mit den Vertragspreisen zu tun.
Die sind in der Regel eh höher als das was er von der EEX bekommt.
Wie die Texte absolut gerichtsfest zu schreiben sind? Das kann wohl nur ein hochbezahlter Anwalt sagen.

Ich hab da ja nur meine eigene Meinung, Verträge sind einzuhalten,
vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand....
Brauch man nur nachsehen wie früher Minderungsforderungen abgewiesen wurden und heute sieht es völlig anders aus.

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