Energiebezug > Strom (Allgemein)

Wechsel vom BHKW-Strom zu anderen Anbieter

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DieAdmin:
Hallo @all,

wenn ein Mieter schon seit längerer Zeit von seinem Vermieter (BHKW-Betreiber) Strom bezieht und nun von einem anderen Lieferanten Strom beziehen möchte, wie ist da das Procedere?

Da die Zähler nicht den \"großen\" Netzbetreiber, sondern den Vermieter gehören, müsste doch sicherlich wieder irgendwas technisch/baulich verändert werden?

Wer trägt da die Kosten und wie hoch wären die? Gibts dazu schon Erfahrungen?

Denn normalerweise ist, ein Wechsel als solches kostenlos. Man füllt (als Kunde) den Antrag des neuen Lieferanten aus und nach paar Wochen wird man dann von dem neuen beliefert.

Fragen über Fragen. Ich hoffe, sie kann auch jemand beantworten :)

superhaase:
Das hängt wohl vor allem vom Mietvertrag ab, in dem sicherlich der Strombezug geregelt ist.
Oder von dem speziellen Stromvertrag, der abgeschlossen wurde.
Wenn ich Vermieter wäre, würde ich den Strombezug fest an das BHKW binden, ohne Wechselmöglichkeit.
Ansonsten macht das ja keinen Sinn.

ciao,
sh

DieAdmin:
@superhaase,

sagen wir mal so, nicht alle Mietparteien haben den vorgelegten Stromliefervertrag unterschrieben.

Seit  das BHKW an den Start ging, sind neue Mieter hinzugekommen, und da wirds tatsächlich in den Mietvertrag integriert sein.

Gründe zur Nichtunterschrift
1. wegen Referenzierung zum Grundversorger
2. Vertrag solange das Mietverhältnis andauert, trotz solcher Äußerungen seitens des Vermieters, man könne ja wechseln.
3. Unklar was die Einbeziehung der NAV bedeutet.

Auf energieverbraucher.de ist ein Exemplar veröffentlicht, da wird noch die AVBEltV integriert, Passagen sind mit der NAV ersetzt

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Kraft-Waerme-Kopplg/Eigenes-Kraftwerk-ist-Goldes-Wert__763/ContentDetail__1455/

Rausgekürzt aus dem 1.8. der Satz \"Der Stromlieferant wird selbst keine Entgelte bei einem Wechsel des Kunden zu einem anderen Stromlieferanten erheben\"

Und da man ja im Netz bisher wenig dazu liest bzw findet, die solche Verträge aus Sicht des Endabnehmers beleuchtet, habe ich mal bei der Verbraucherzentrale nachgefragt und freundlicher Weise eine Einschätzung bekommen, die mein Bauchgefühl bestätigt. Der Vertrag ist im Falle des Falles kundenfeindlich.

Und ergänzend noch, ist sicherlich nicht beabsichtigt: Die Seiten des Vertrags sind nicht durchnummeriert. Das heißt, man hat evtl später mal eine Nachweisproblem, wieviele Seiten der Vertrag hatte, wenn ein Blatt mit 1.5. aufhört und das nächste mit 1.7. beginnt.

Und Preisverhandlungen haben nach Unterschrift wenig Sinn, wenn man das Ding unterschrieben hat.

berndh:
Also man kann einen Wechsel auch durch Verträge nicht ausschliessen.
Das Recht zum Stromlieferantenwechsel steht höher als der Liefervertrag des Kunden.

Ausser es ist ein All Inclusiv Mietvertrag der in der Grundmiete bereits sämtliche Strombezüge enthält, da ist aber dann keine Abrechnung nach Verbrauch möglich.

Ansonsten wird gewechselt wie immer.
neuen Leiferanten suchen, der wird den Netzbetreiber entsprechend informieren, hat dieser dann keine Zähler vor Ort, wird er einen stzen lassen, dafür  zahlt man ja dann auch die entsprechenden Kostenbeiträge an den Netzbetreiber.
Aber auch dort gibt es eine Ausnahem, die bilanzielle Durchleitung.
Wenn es dem Hausnetzbetrieber technisch und wirtschaftlich nicht möglich ist dem Netzbetreiber einen Platz für den Fremdzähler anzubieten, wird die bilanzielle Durchleitung greifen. Da hat aber der Kunden nix mit am Hut ist nur eien Ding zwischen Netzbetreiber und Abrechnungsstelle.

Allerdings würde ich bevor ich als Kunde wechseln würde, den BHKW Betreiber ansprechen und ihn um einen besseren Tarif anfragen.
Jeder Betreiber wird da wohl drauf eingehen, den der Mehrausfwand und die geringere Eigenstromnutzung des BHKW\'s steht in keiner Relation zu einem Tarif der gleich dem günstigsten Anbieter am Markt ist.

Als BHKW Betrieber bietet ich meine Kunden grundsätzlich den Besttarif an.
Die jahresendverbräuche werden mit den gemeldeten Tarifen und Inetangeboten verglichen und der für den Kunden günstigste Wert abgerechent.
Allerdings trägt der Kunde bei Vorkassemodellen, einmaligen Boni etc. das gleiche Risiko....


Bis jetzt ist jeder Mieter/Kunde bei mir geblieben.

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von berndh
...
dafür  zahlt man ja dann auch die entsprechenden Kostenbeiträge an den Netzbetreiber.
..

--- Ende Zitat ---

Was meinen Sie damit genau? Als Kunde zahle ich die übliche monatl. Grundgebühr, wenn das so in dem Vertrag mit dem neuen Lieferanten vereinbart ist. Gibt ja auch Verträge bzw e-wie-einfach, die nur einen kwh-Preis in Rechnung stellen.
Oder kommt da separat noch was für den Kunden drauf zu?
Haben Sie da mal noch Fundstelle, wo beschrieben ist, was gesetzlich geregelt ist?


--- Zitat ---Original von berndh
Allerdings würde ich bevor ich als Kunde wechseln würde, den BHKW Betreiber ansprechen und ihn um einen besseren Tarif anfragen.
Jeder Betreiber wird da wohl drauf eingehen, den der Mehrausfwand und die geringere Eigenstromnutzung des BHKW\'s steht in keiner Relation zu einem Tarif der gleich dem günstigsten Anbieter am Markt ist.

--- Ende Zitat ---

Seit 2 Jahren ist da sozusagen durch Schriftwechsel und mündlichen Wortaustausch ein Art Einigung. Sollte allerdings der Vermieter weiterhin drauf bestehen, das der Vertrag unterschrieben wird, bleibt  nichts anderes übrig zurück ans \"große Netz\" zu gehen.

Auch halte ich es für problematisch, wenn man jetzt als Kunde in individuelle Vertragsanpassungsverhandlungen tritt, weil dann möglicherweise die Gefahr besteht, dass man den AGB-Schutz (oder wie kann man das nennen) verliert.

s. bsp hier im Forum: Gefahr: Änderungen in Vertragsangeboten des Versorgers !

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