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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?

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userD0010:
@Goetz-lebt

--- Zitat ---Auf solche Angaben zur Preisgestaltung bzw. Kalkulation werden zwar bestimmt viele Kunden warten, aber freiwillig passiert da gar nichts. Im Prinzip würden Sie solche Informationen nur über den Rechtsweg erhalten können (z.B. wenn der Versorger v. Gericht zur Offenlegung aufgefordert werden würde). Jedoch handelt es sich um Privatrecht, also müssten Sie einen Zivilprozess gegen die RWE anstrengen (dann erstmal viel Spass mit Ihrem Rechtsschutzversicherer - ohne kann es dann richtig teuer werden).
--- Ende Zitat ---

Warum denn einen Zivilprozess anstrengen?

Die praktikabelste Lösung wurde nämlich gewählt.  Die hochgeschraubte Abrechnung der Grundgebühren wurde auf den früheren Satz gekürzt.
Wenn denn nun der Versorger die Differenz möchte, soll er doch gefälligst klagen.
Spätestens dann muss er doch begründen, warum er das Mehr haben wollte.

Die Rohre wurden nicht erneuert, die Zähler nicht ausgetauscht, die Gasflamme leuchtete und wärmte nicht stärker, das Rechnungspapier war exakt das Gleiche, sogar die Buchstaben auf den Rechnungen nicht geändert.

Warum also soll man sich Gedanken darüber machen und nach Alternativen suchen?

Goetz-lebt:
Also wenn ich Ihren Eingangsbeitrag richtig gelesen habe, dann hat doch der Versorger gekündigt.
Normalerweise wird dann nach der Kündigung auch irgendwann die Versorgung eingestellt.
Wie kann da eine praktikabelste Lösung gewählt werden ?

Wenn ich weiter richtig gelesen habe, wurde Ihnen ein \"Nachfolgeprodukt\" angeboten.
Sofern Sie darauf eingegangen sind, hätten Sie auch theoretisch die neuen Ver-
tragsbedingungen akzeptieren müssen.
Dann hätte der Versorger aber (zunächst) auch eine (auf dem Papier wirksame)
Rechtsgrundlage für künftige Forderungen.
Dann wäre seine Zahlungsklage - wie so oft - ein Selbstläufer beim Amtsgericht - oder glauben Sie an die Allwissenheit eines Amtsrichters (von dem üblichen Pensum mal abgesehen) ???
Ich nur höchst eingeschränkt - daher die Alternativen.

userD0010:
@Goetz-lebt

--- Zitat ---Also wenn ich Ihren Eingangsbeitrag richtig gelesen habe, dann hat doch der Versorger gekündigt. Normalerweise wird dann nach der Kündigung auch irgendwann die Versorgung eingestellt.
--- Ende Zitat ---

Also, Sie scheinen den Eingangsbeitrag nicht richtig gelesen zu haben.

Richtig ist, dass der Versorger zum 31.12.2010 den Vertrag gekündigt hat, weil angeblich dieser Tarif nicht weiter fortgeführt würde.
Er hatte aber gleichzeitig eine frohe Botschaft im Gepäck; namlich, dass bei Unterschrift unter einen neuen Grundversorgervertrag bis 30.000 kWh der Preis zumindest gleich, in den meisten Fällen aber günstiger würde. Man müsse halt nur unterschreiben.
Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, sagten bereits unsere Altvorderen.
Deshalb wurde via Verifox ein günstigerer Anbieter herausgesucht.
Dieser bot die Versorgung ab Febr. 2011 zu einem insgesamt nahezu 30 Prozent günstigeren Tarif, fest für 1 Jahr an, ohne Vorauszahlung. (100 % Tochter des jetzigen Anbieters)
Da aber für den einen Monat (Januar 2011) gezwungener Maßen der Grundversorgertarif des bisherigen Anbieters angewandt wurde, wie die Endabrechnung auswies, fiel natürlich auch die Diskrepanz auf.
Rein vorsorglich hatten wir aber bereits drei Abschlagzahlungen zurückgehalten, um bei der Endabrechnung nicht noch unnötig große Beträge vom Versorger zurückfordern zu müssen und insgesamt auf die Jahresrechnung nur den gebilligten Preis anzuerkennen. Damit blieb zwar auf die Jahres-Endabrechnung noch immer ein Anspruch aus der Differenz des gebilligten zum abrechneten Verbrauch, aber damit lässt sich letztendlich auch noch leben.
Und es steht dem Energielieferanten ja frei, den Rest einzuklagen, wenn er möchte.
Nebenbei sei noch erwähnt, dass in der Jahres-Endbarechnung von Seiten des Versorgers nicht die gesamt geleisteten Abschlagzahlungen gutgebracht wurden, sondern ein eigenartiger Betrag, der nur auf ungerechtfertigten Umbuchungen zurückzuführen sein kann.
Aber was solls.  Er wurde aufgefordert, die Zahlen der Abschlagzahlungen genau zu erklären, wobei wir den Verdacht der unerlaubten Verrechnung bereits geäußert haben.
Ich hoffe, dass unsere Vorgehensweise nunmehr umfassend dargestellt wurde.

Goetz-lebt:
Jetzt haben Sie aber doch deutlich mehr zum sachverhalt geschrieben als es der Eingangsbeitrag erahnen ließ.
Und gleich wird der Schreibaufwand größer...
Ist halt die große Gefahr bei solchen Foren, dass man schnell aneinander vorbeischreibt.

Aber das mit dem erheblich günstigeren Angebot von der eigenen Tochter im selben Tarifgebiet ist schon interessant. Darf man sich zurecht verarscht vorkommen.

Zu Ihrer zuletzt geschilderten \"Taktik\" kann ich nur anmerken, dass mir derartige \"Merkwürdigkeiten\" bei der Anrechnung von Abschlagszahlungen sehr bekannt vorkommen.
Mein alter Gasanbieter (die Entega in Darmstadt) ist ebenfalls ein solcher Spezialist gewesen. Ich kann zu diesem Thema leider nur höchst negative Erfahrungen beitragen.
Kurzversion: zwei Zivilprozesse, eine Strafanzeige gegen die Entega.

Sie werden daher vielleicht verstehen, dass ich nicht an einfache Lösungen glaube...

userD0010:
@Goetz-lebt

--- Zitat ---Aber das mit dem erheblich günstigeren Angebot von der eigenen Tochter im selben Tarifgebiet ist schon interessant. Darf man sich zurecht verarscht vorkommen.
--- Ende Zitat ---

Mit dieser praktizierten Methode haben die großen Vier doch die Kontrollinstanzen einschl. Brüssel total veralbert.
Wettbewerb war gefordert auf dem Energiemarkt.
Genau das hat man dann befolgt, wenn auch fast nur durch die Etablierung von Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften, über die Energie halt vorläufig günstiger angeboten wird. Vorläufig wohlgemerkt.
Spätestens nach einem Jahr erfolgt eine entsprechende Preisgestaltung.

Vor Jahren tummelte sich ein gelber Stromversorger auf dem Deutschen Markt mit unschlagbar günstigen Konditionen. War halt die Tochter eines Großen.
Im Laufe von weniger als drei Jahren wurde durch diverse Umstellungen deren Preis so nahe an einen der großen Vier herangebracht, dass sich ein Verbleib dort nicht mehr lohnte.
Heute kann man dank div. Preisvergleiche sich jedes Jahr um einen neuen günstigen Anbieter bemühen, muss aber immer auf die Fallstricke in den Verträgen achten mit z.B. Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen etc.

Wenn Ihr ehem. Versorger tatsächlich Ihre Abschlagzahlungen vertragswidrig oder gegen Ihre eindeutigen Anweisungen anderweitig \"verwendet\" hat, sind eigentlich zwei Zivilprozesse bereits zwei zuviel.
Vielleicht lag es aber auch an Ihrer oder der anwaltlichen Argumentation und Vorgehensweise.

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