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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?

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userD0010:
Da kündigt ein großer Versorger und in dessen Windschatten wohl auch einige verbandelte Stadtwerke den Gas-Liefervertrag (Sondervertrag) im November 2010 zum 31.12.2010 mit der Begründung, dass auf dem Energiemarkt sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Erdgaspreise in Bewegung seien und es leider nicht mehr möglich wäre, die Belieferung auf der Basis der bisher geltenden Preise und Bedingungen fortzusetzen. Deshalb würde der bestehende Vertrag zum 31.12.2010 gekündigt.
Zugleihc bietet man ein einfaches und güsntiges Nachfolgeprodukt an.
In dem Beiblatt zur Kündigung unter \"häufig gestellte Fragen\" wird behauptet, dass sich mit einem anzuerkennenden neuen Vertrag auf der Basis des Verbrauches bis 22.000 kWh der neue Vertrag günstiger oder preisgleich gstalte.
Nix da!
Die neue Belieferung im -Nichtmehr bisherigem Vertrag- zeigt eine Preiserhöung je kWh um 10 Prozent. Der Hammer ist aber die Anhebung des Grundpreises von bislang 108,00 auf 144 Euro. Die Erläuterungen dazu stellen eine Verdummung des Verbrauchers dar, denn die \"Leistungen\" im Rahmen des Grundpreises haben sich nicht verändert.

RR-E-ft:
Um welchen Versorger geht es denn?

Fakt ist:

Kein Versorger kann Verbraucher verdummen, also dümmer machen als sie bisher schon sind.

Ein Versorger kann jedoch versuchen, Verbraucher zu täuschen, um diese zu Handlungen zu verleiten, die den Kunden einen Vermögensnachteil und dem Versorger einen unberechtigten Vermögensvorteil verschaffen.
Das nennt man dann aber anders.
Dumm sind allein diejenigen, die so etwas versuchen.
Es handelt sich dabei jedoch nicht nur um eine Dummheit.

Wenn die mit dem Grundpreis abzudeckenden Kosten gestiegen sind, kann im Umfang eines unvermeidbaren Kostenanstiegs auch der Grundpreis erhöht werden (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39, 43), wenn eine Preisbestimmungspflicht des Versorgers besteht.

userD0010:
Es handelt sich um die RWE.
Die hatte einem meiner Mitstreiter -wie schon erwähnt- zum Jahresende mit den entsprechenden Argumenten gekündigt. Da bis zum Neuabschluss bei -man will es nicht glauben- einem Tochterunternehmen desselben Vereins leider ein Monat (Januar) in der Grundversorgung (in der Endabrechnung) berechnet wurde, fiel diese Differenz trotz der angekündigten gleich hohen Kosten auf.
Es müsste doch eine Begründung folgen (wir haben angefragt), warum die Grundgebühren innerhalb eines Monats bei gleichem Gas, gleichem Rechnungsformular, gleicher Sicherstellung einer Versorgung rund um die Uhr und gleicher Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Messung (sollte zwar mit der Zählergebühr bereits abgegolten sein), plötzlich angehoben wurden.

PLUS:

--- Zitat ---Wenn die mit dem Grundpreis abzudeckenden Kosten gestiegen sind, kann im Umfang eines unvermeidbaren Kostenanstiegs auch der Grundpreis erhöht werden (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39, 43), wenn eine Preisbestimmungspflicht des Versorgers besteht.
--- Ende Zitat ---
@h.terbeck, nur dann!  Was heute allerdings landauf landab alles mit den sogenannten Grund- und Arbeitspreisen \"abgedeckt\" wird geht schon lange nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut. Früher wurde ja auf Pergament geschrieben und das aus einer Kuhhaut ist ziemlich groß.  ;)

PS
Wenn die politischen Verflechtungen nicht bald begrenzt werden und noch mehr \"profilierte Energiepolitiker\" die kommunalen Verwaltungsspitzen erklimmen, werden die \"Deckungsbeiträge\" nicht weniger werden:

--- Zitat ---Auch über einen Wechsel des profilierten Energiepolitikers in die Wirtschaft haben manche munter spekuliert, gar über einen Umzug gemeinsam mit Ex-Ministerpräsident Günther Oettinger nach Brüssel. Oder nach Stuttgart als OB. Die Karriere von Werner Spec  Werner Spec wurde in Sigmaringen geboren. Dort war er nach seinem Studium der Verwaltungswissenschaften unter anderem als Stadtkämmerer und kaufmännischer Werkleiter der Stadtwerke tätig. Von 1992 bis 1996 leitete er die Stadtkämmerei in Ulm, wurde anschließend Finanzbürgermeister in Calw und 1999 dort dann Oberbürgermeister.
--- Ende Zitat ---
regionews

Teurer Hobby-Spaß für den OB und Aufsichtsratsvorsitzenden

Goetz-lebt:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
Es müsste doch eine Begründung folgen (wir haben angefragt), warum die Grundgebühren innerhalb eines Monats bei gleichem Gas, gleichem Rechnungsformular, gleicher Sicherstellung einer Versorgung rund um die Uhr und gleicher Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Messung (sollte zwar mit der Zählergebühr bereits abgegolten sein), plötzlich angehoben wurden.
--- Ende Zitat ---

Auf solche Angaben zur Preisgestaltung bzw. Kalkulation werden zwar bestimmt viele Kunden warten, aber freiwillig passiert da gar nichts.

Im Prinzip würden Sie solche Informationen nur über den Rechtsweg erhalten können (z.B. wenn der Versorger v. Gericht zur Offenlegung aufgefordert werden würde).
Jedoch handelt es sich um Privatrecht, also müssten Sie einen Zivilprozess gegen die RWE anstrengen (dann erstmal viel Spass mit Ihrem Rechtsschutzversicherer - ohne kann es dann richtig teuer werden).

Andere Alternativen:
- Verbraucherberatung \"mobilisieren\" (falls die Interesse haben, könnten die eine Musterklage anstrengen)
- wenn Weihnachten u. Ostern zusammenfallen, könnte das zuständige Landesministerium (z.B. für Wirtschaft) einschreiten; dies wäre dann ein Fall fürs Verwaltungsgericht

Alles sehr unbefriedigend.

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