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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?

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Goetz-lebt:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
Wenn Ihr ehem. Versorger tatsächlich Ihre Abschlagzahlungen vertragswidrig oder gegen Ihre eindeutigen Anweisungen anderweitig \"verwendet\" hat, sind eigentlich zwei Zivilprozesse bereits zwei zuviel.
Vielleicht lag es aber auch an Ihrer oder der anwaltlichen Argumentation und Vorgehensweise.
--- Ende Zitat ---

1) Die \"versehentliche\" Umbuchung von Abschlagszahlungen auf Kosten, die ich zumindest ggü. der Entega als fragwürdig bezeichnet und nicht anerkannt habe, war/ist auch nicht das Hauptproblem der beiden Zivilverfahren. Wenn man so will, nur ein Punkt von vielen.

In beiden Verfahren wurden bisher im laufenden Prozess v. den Anwälten Positionen zurückgenommen (Teilrücknahme).
Witzig bei solcher Prozesstaktik ist ja nur, dass zumindest im Umfang einer Klagerücknahme auch die Kosten demjenigen auferlegt werden, der die Rücknahme erklärt.
Soll heißen, dass je öfter die Entega bzw. ihre Anwälte vor Gericht eine (Teil-)Rücknahme erklären (müssen), diese auch wirtschaftlich belastet werden. Aber natürlich zahlen das nicht die Herren Rechtsverdreher oder gar die GeschäftsführerInnen der Entega aus eigener Tasche, sondern die Kunden !!!
Auch hier sind die normalen Kunden, die vom Geschäftsgebaren der Entega keinen Dunst haben, sondern nur an die schöne neue Ökostrom-Welt- Werbung glauben, die Dummen.

Es gibt noch andere Fälle (habe die Az. des Amtsgerichts), in denen die Entega genauso gehandelt hat:
Fragwürdige Kosten in Rechnung stellen (s. im Unterforum zur Entega), der Kunde moniert, zahlt aber trotzdem - zumindest teilweise - Abschläge, um dann in der nächsten offiziellen Abrechnung feststellen zu dürfen, dass ein Teil seiner Zahlungen nicht bei den Verbrauchskosten, sondern auf ebendiese sog. Kosten gebucht wurden (alles belegbar, daher keine üble Nachrede - soviel an die Adresse der sich selbst verleugnenden Geschäftsführung der Entega).

2) Sofern in Ihrem Schlusssatz etwas \"Unverständnis\" mitschwingt, so möchte ich zunächst erwidern, dass zu einem Zivilprozess immer zwei Parteien gehören. Wenn die eine (hier der Versorger) meint, die Daumenschrauben anziehen zu müssen, nur zu !
Klingt jetzt in den Ohren vieler \"politisch korrekter\" Hosenscheißer antiquiert, reaktionär usw... Aber wer mir den Fehdehandschuh zuwirft, wird die Fehde bekommen.
Vor 500 Jahren (Gottfried lässt grüßen) wäre das \"Problemchen\" schon längst gelöst.
Heute haben sich andere \"Spielregeln\" etabliert (die leider auch weniger Fun bringen), also spiele ich zunächst diese Spielchen mit....

Nebenwirkungen, wie versuchte Zwangsvollstreckung sind dabei einkalku- liert - man muss halt vorbeugen.

Tomkol:
Ich habe einen neuen Vertrag angeboten bekommen, der neue allgemeine Versorgungsbedingungen enthielt.

Diesem habe ich nicht entsprochen und ersteinmal nicht reagiert.

Nun erhielt ich heute eine Kündigung der bestehenden Erdgasliefervertrages, weil ich den Erdgassondervertrag nicht unterzeichnet habe. Sie kündigen zum 30.4.11 und ich darf die beiliegenden Unterlagen, wenn ich es nur versäumt hätte, bis zum 15.4.11 nachholen.

Wie verhalte ich mich?
Keine Umbuchung gehabt.
Ich hatte mich mit denen wegen einer Abschlagserhöhung auseinandergesetzt. Sie war unnachvollziehbar und wurde von uns abgelehnt. Eine Rechtsschutz habe ich soweit dann auch nicht.

Sie schreiben auch, das sie uns weiterbeliefern würden. Nach den Preisen der Grundversorgung. Das ist dann wohl der oben schon erwähnte Grundpreis von 144 Euro, oder?

userD0010:
@Tomkol
Ihr bisheriger Erdgas-Sondervertrqg enthält doch Kündigungsfristen.
Diese gilt es zu prüfen und ggf. zu beachten.
Wenn Ihnen Ihr Versorger und gekündigt hat, sollten Sie abwägen, ob ein Wechsel zum Vertragsablauf nicht sinnvoll ist nach Vergleich der Preise der günstigsten Anbieter mit dem generösen Angebot ihres bisherigen Lieferanten.
Wenn Sie allerdings nichts unternehmen, fallen Sie per 01. Mai 2011 in die Grundversorgung.
Man wird Ihnen in der Grundversorgung evtl. einen nahezu gleichen Preis je kWh anbieten, Sie sollten aber darauf achten, dass der Grundpreis  sich ändert.

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