Energiepreis-Protest > Stadtwerke Düsseldorf

Stromsperre droht, obwohl abschläge bis Februar komplett bezahlt sind - Hilfe

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Schwalmtaler:
nicole, man kann auch den Versorger über eine Lastschrift zum 18. des Monats die Abschläge einziehen lassen, dann ist man immer pünktlich!
Und so hat er keinen Grund eine komplette Vorausleistung zu verlangen!

Wie bolli schon sagte, Verbrauchenzentrale schnellsten kontaktieren.
Außerdem sich mal über die Suchfunktion die Beiträge zu Schutz vor Sperre, Hausverbot und Schutzschrift durchlesen! Ist zwar nicht wenig, beantwortet aber einige Fragen.

Trotzdem schönes Wochenende!

nicma:
Hallo...

vielen Dank für die Tipps , hier kurz ein Update. Ich habe am Freitag noch mit der Verbraucherzentrale gesprochen und die empfahlen mir, mir einen Anwalt zu suchen. Da Ihr mir in euren Antworten einen genannt hatte, habe ich die Frau Holling angerufen. Diese meinte ich solle am Montag zum Amtsgericht gehen und eine EV gegen die Stadtwerke beantragen.

Auf dem Amtsgericht Düsseldorf teilte man mir mit, das ich die EV erst bekomme, wenn der Stromversorger den Strom bereits abgestellt hat, welch Idioti.

??? Das heisst also, ich muss mir erst den Strom und das Gas abstellen lassen, bevor ich was dagegen unternehmen kann, obwohl ich meine Abschläge zahle???

Also weiter zum Anwalt, dieser wird jetzt für mich mit den Stadtwerken Kontakt aufnehmen.

Danke
und
Gruß
Nicole

PLUS:

--- Zitat ---Original von nicma
Da Ihr mir in euren Antworten einen genannt hatte, habe ich die Frau Holling angerufen. Diese meinte ich solle am Montag zum Amtsgericht gehen und eine EV gegen die Stadtwerke beantragen.

Auf dem Amtsgericht Düsseldorf teilte man mir mit, das ich die EV erst bekomme, wenn der Stromversorger den Strom bereits abgestellt hat, welch Idioti.
--- Ende Zitat ---
Da liegt vermutliche ein Missverständnis vor. Ich würde an dieser Stelle der Empfehlung folgen und die EV beantragen! Muster siehe hier UND HIER


Hausverbot und Schutzschrift nicht vergessen! (Allgemeine Empfehlungen der Verbraucherzentralen)
Schnelles Handeln ist geboten, wenn die Einstellung unmittelbar bevor steht. Der einzige Weg, die angedrohte Versorgungssperre zuverlässig zu unterbinden, besteht darin, unverzüglich nach Erhalt der Androhung eine einstweilige Verfügung gegen den Versorger zu beantragen. Dazu müssen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag beim Amtsgericht einreichen, indem Sie die Sachlage kurz schildern und den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Gasversorger, gerichtet auf Untersagung der Liefersperre, ausdrücklich beantragen. Zuständig hierfür ist sowohl das Amtsgericht am Wohnsitz des Verbrauchers als auch dasjenige am Sitz des Versorgers.

Denkbar ist, dass der Versorger seinerseits gegen das von Ihnen erteilte Hausverbot eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit das Gericht über diesen Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung entscheidet, sollten Sie sofort nach Erteilen des Hausverbots dem Amtsgericht – am Wohnsitz des Verbrauchers und/oder dem Sitz des Versorgers – eine so genannte Schutzschrift zusenden. Das kostet nichts und kann auch ohne Anwalt erledigt werden. ( Ein Anwalt ist, insbesondere bei Unsicherheit, ratsam!)
So könnte der Text für eine Schutzschrift formuliert werden:

S C H U T Z S C H R I F T

Es ist zu erwarten, dass … [Name und Anschrift des Versorger] gegen mich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen wird. Ich habe von … [Versorger] mit Schreiben vom ... eine Androhung der Versorgungseinstellung erhalten. Diese ist jedoch rechtswidrig, da .......................  ... ... ... ...
und deshalb keine Versorgungseinstellung erfolgen darf.
Mit Schreiben vom … habe ich … [Versorger] zur Rücknahme der Sperrandrohung aufgefordert und ihm Hausverbot erteilt. Ich rechne damit, dass … [Versorger] den Zutritt und die Duldung der Versorgungseinstellung beantragen wird. Ich bitte aus diesem Grunde, über den zu erwartenden Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Der gewechselte Schriftverkehr und  .....  sind  beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
[/list]

uwes:

--- Zitat ---Original von nicma

Mal davon abgesehen, habe ich 4 kleine Kinder (2,3,6,8 Jahre) und arbeite von zu Hause aus, so das das abstellen des Stromes für mich Vernichten wäre.

Was kann ich tun? Ich bekomme ein Gehalt und haben keine Stromschulden, kann mir aber auch mal eben keinen Anwalt leisten.
Nicole
--- Ende Zitat ---

Hört sich danach an, als ob der Versorger befürchten muss, dass die Zahlungen nicht kommen, wenn er nicht zuvor eine höhere Vorauszahlung fordert (wozu er berechtigt ist)

Schwalmtaler:
@ Uwes

nur weil er befürchtet seine Abschläge nicht zu bekommen - kann kein Grund für eine komplette Jahresvorrauszahlung sein, damit würde er bei Hartz 4´lern auch nicht durchkommen. Sie hat einen Job und bisher immer - wenn auch nicht immer pünktlich - bezahlt. Daher schlug ich vor, eine Einzugsermächtigung zum xx. des Monats (am besten 3 bis 4 Tage nach Gehaltsauszahlung) dem Versorger zu erteilen. Damit ist die Bringschuld erbracht!

@ Nicole

anscheinend gab es ein Mißverständnis beim Gericht.
Wie Plus schon anführte EV und Schutzschrift beantragen sowie Hausverbot schriftlich! (entweder Einschreiben Rückschein oder abgeben und Erhalt auf Kopie schriftlich bestätigen lassen - spart Geld/kostet Zeit) aussprechen.

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