Energiepreis-Protest > Stadtwerke Düsseldorf
Stromsperre droht, obwohl abschläge bis Februar komplett bezahlt sind - Hilfe
nicma:
Hallo...
ich habe Ende Januar eine Mahnung vom Stromanbieter bekommen, das die Abschlagszahlung für Januar noch offen ist und Sie mir drohen in 4 Wochen den Strom abzustellen, darauf hin habe ich den Abschlag umgehend an die Stadtwerke Düssekldorf bezahlt. Der Abschlag für Februar wurde von mir Anfang dieser Woche an die Stadtwerke überwiesen, somit, war ich in dem Glauben, das alle fälligen Zahlungen erfolgt sind.
Gestern bekam ich dann die Androhung der Sperrung für nächste Woche. Als ich darauf hin die Stadtwerke Düsseldorf angerufen habe, teilte man mir mit, das man von mir eine Vorauszahlung in Höhe von 1200 Euro lt. Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung § 14 haben möchte. Sollte ich diese nicht zahlen, wird der Strom abgestellt. Darauf hin bin ich heute zu unserem Stromanbieter gefahren, um dieses Problem zu lösen.
Der Mitarbeiter hat mir dann das Schreiben, der Stadtwerke vom 13.01.2011 in dem diese Forderung mitgteilt wurde, ausgedruck. Ich habe dieses Schreiben nicht bekommen. Auf meine Frage hin, was man jetzt tun könnte meinte er, ich könnte mit dem Herrn aus dem Forderungsmanagement reden. Dieser kam dann auch zu einem Gespräch in das Kundenbüro, was ich dort erlebt haben, lässt sich nur schwer beschreiben, auf meine Frage hin, was ich tun könnte, meinte er nur Sie zahlen oder wir sperren, auch eine Nachfrage nach ratenzahlungen oder anderen Lösungen wurde ignoriert. ER stand dann einfach auf und meinte nur, im weggehen, wir sperren, und wenn Sie was unternehmen wollen zahlen Sie, für alles andere müssen Sie sich beeilen. Alle Kunden und Mitarbeiter in dem Grossraumbüro drehten sich nach mir um und ich kam mir ziemlich entwürdigt vor.
Darauf hin habe ich meinen Stromverbrauch prüfen lassen, und die Dame teilte mir mit, das Sie meine Abschlagszahlung um 70 Euro senken könnte, da ich zuviel zahle. Weiterhin haben ich für die Zahlung der gewünschten Vorauszahlung bis zum 31.01.2011 Zeit bekommen.
Mal davon abgesehen, habe ich 4 kleine Kinder (2,3,6,8 Jahre) und arbeite von zu Hause aus, so das das abstellen des Stromes für mich Vernichten wäre.
Was kann ich tun? Ich bekomme ein Gehalt und haben keine Stromschulden, kann mir aber auch mal eben keinen Anwalt leisten.
Vielen Dank für Euro Hilfe.
Gruß
Nicole
Schwalmtaler:
hi Nicole,
rufe mal bei der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf an und schildere denen deinen Fall.
Ansonsten gibt es mit Frau RA Holling in Düsseldorf eine versierte Anwältin!
Viel Erfolg! =)
So, habe mir mal gerade online die Bedingungen Stand März 2010 angeschaut, da gibt es keinen § 14!
Welchen Tarif haben Sie, Nicole?
Sind Sie schön öfters in Rückstand mit den Abschlägen geraten? Wenn nicht, ist eine Sperre unverhältmäßig!
Wie das mit einer Sicherheitsleistung zu beurteilen ist, kann ich nicht sagen.
nicma:
Hallo,
ich habe den Tarif Düsselstrom Classic.
Hier der Auszug aus der Verordnung:
(1) Der Grundversorger ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch eines
Abrechnungszeitraums Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen
des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen
einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form
zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der
Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
(2) Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden
Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.
Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies
angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere
Monate und erhebt der Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung
nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten
Rechnungserteilung zu verrechnen.
Dazu kommt noch, das die Vorauszahlung lt. den Stadtwerken dazu da ist um bei der Abrechnung eventuelle Nachzahlungen abzudecken, da ich aber sowohl bei der letzten Abrechnung 800 Euro erstattet bekam und auch nach dem Prüfen der Zählerstände zuviel zahle, bin ich ziemlich ratlos.
Leider muss ich mir eingestehen, das ich zwar immer die Abschläge zahle, aber nicht immer pünktlich, da mein Gehalt erst am 15. des Monats auf dem Konto ist, was keine Rechtfertigung
sein soll.
Gruß
Nicole
Schwalmtaler:
können sie noch die editierten Fragen beantworten! Gerne auch per PN!
bolli:
Wenn ich das
--- Zitat ---Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere
Monate und erhebt der Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung
nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen.
--- Ende Zitat ---
richtig lese, so müsste einer Ratenzahlung wohl zugestimmt werden. Hängt aber sicher auch von der Höhe der Gesamtrechung eines Jahres, also vom Stromverbrauch ab.
Aber so, wie sich der Herr vom Forderungsmanagement aufgeführt hat, würde ich in jedem Fall schnellstmöglich Kontakt zur VVerbraucherzentrale oder einer Anwältin aufnehmen.
Und falls einer schon am Montag zum Sperren kommt und Sie Ihren Zähler in einem Bereich haben, der zu Ihrem Wohnraum gehört (Wohnung, Keller)Hausverbot erteilen und nicht reinlassen, um Zeit zu gewinnen.
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