Energiepreis-Protest > Stadtwerke Düsseldorf
Stromsperre droht, obwohl abschläge bis Februar komplett bezahlt sind - Hilfe
PLUS:
@Schwalmtaler, die Berechtigung für eine Jahresvorauszahlung von 1.200 € sehe ich so auch nicht. Eine monatliche Vorauszahlung mag gerechtfertigt sein:
§ 14(2)StromGVV
--- Zitat ---... Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
--- Ende Zitat ---
Abschlag - Vorauszahlung
Ein Abschlag ist eine Zahlung auf eine erbrachte Leistung. Vorauszahlung ist eine Zahlung auf eine zu erbringende Leistung.
Nur wenn es sich bei den 1.200 € um eine Vorauszahlung auf den Jahresverbrauch handeln würde, und eine Jahresabschlagszahlung vertraglich vereinbart wäre, könnte ich den Betrag nachvollziehen. Bei den üblichen monatlichen Abschlagszahlungen handelt es sich ja wohl nicht um unberechtigte Teilleistungen (§266 BGB).
nicma:
Hallo...
jetzt habe ich mich in eurem Forum durch fast alle Beitrag, die Stromsperren betreffen gelesen und bin immer wieder über Stromschulden oder das nicht anerkennen von Strompreiserhöhungen gestolpert. Bin ich echt so ein Einzelfall??
@uwe:
Was hört sich danach an, das der Versorger seine Abschläge nicht bekommt. Ich habe eine Job bekomme ein gutes Gehalt und habe 4 Kinder. Ich zahle meine Abschläge und habe noch nie Schulden bei den Stadtwerken gehabt. Wenn es danach geht, müsste ja jeder Stromversorger bei seine schlechter gestellten Kunden (z.B. Hartz4) eine Vorauszahlung haben wollen? Eher eine fragwürdige Ansicht.
Die von dem Stromversorger geforderten 1200 Euro entsprechen ungefähr 3 Abschlägen, die wir monatlich bezahlen. Wir zahlen monatlich 400 Euro an Strom, Wasser & Gas. Diese Vorauszahlung wird allerdings nicht auf kommende Abschlagszahlungen angerechnet sondern soll mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet werden.
Bei unseren letzten Jahresendabrechnungen haben wir immer zwischen 600 und 800 Euro erstattet bekommen. Auch in diesem Jahr hat sich nach kurzfristigen Ablesen der Zähler und dem nachrechen durch die Stadtwerke ergeben, das wir ca. 70 Euro monatlich zuvielzahlen, was momentan auf eine ca. erstattung von 800 Euro hinausläuft.
Hier ein kurzer Auszug aus dem Schreiben der Stadtwerke: \"Vorauszahlungen werden nicht verzinst, sondern mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. \" Das würde ja bedeuten, das die Vorauszahlung bei dem momentanen Stand an uns zurückerstattet werden würde.
Momentan sieht es so aus, das die Stadtwerke auf Ihre Vermutung hin, das wir eventuell mal nicht den Abschlag zahlen, die Vorauszahlung haben wollen, diese würde aber nicht die Abschläge ersetzen, sondern einfach nur für den Jahresabschluss zurückgelegt werden, um ihn mit eventuellen Nachzahlungen zu verrechnen.
Ihr schreib, das ich beim Amtsgericht eine EV beantragen soll, also entweder liegt Düsseldorf auf einem anderen Planeten oder die Rechtspfleger bei uns im Amtsgericht haben keine Lust zu arbeiten. Weil genau mit diesem Anliegen bin ich heute morgen dort vorstellig geworden und man teilte mir mit, das eine EV erst möglich ist, um die Stadtwerke wieder zum Anschalten des Stroms zu zwingen.Also erst nach dem Abstellen des selbigem.
Jetzt werde ich erst einmal auf den Rückruf des Anwalts warten und dann das Hausverbot aussprechen lassen und die Schutzschrift hinlegen lassen.
Danke erst einmal für die vielen Tips, leider scheint Düsseldorf anders zu ticken.
Viele Grüße
Nicole
bolli:
--- Zitat ---Original von nicma
Die von dem Stromversorger geforderten 1200 Euro entsprechen ungefähr 3 Abschlägen, die wir monatlich bezahlen. Wir zahlen monatlich 400 Euro an Strom, Wasser & Gas. Diese Vorauszahlung wird allerdings nicht auf kommende Abschlagszahlungen angerechnet sondern soll mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet werden.
--- Ende Zitat ---
Hm, irgendwie ist das jetzt unübersichtlich. Meinen Sie damit , dass Sie neben der Vorauszahlung noch weiterhin die Abschläg bezahlen sollen? Wenn ja, so ist das klar. Die Vorauszahlung nützt dem Versorger ja nur dann etwas, wenn Sie immer einen gewissen Zeitraum in die Zukunft schon REICHLICH beglichen haben. Bei knappen Abschlägen wäre ein Monat Rückstand bei den Abschlägen ggf. schon ein Überzug bei den tatsächlichen Kosten.
--- Zitat ---Original von nicma
Bei unseren letzten Jahresendabrechnungen haben wir immer zwischen 600 und 800 Euro erstattet bekommen. Auch in diesem Jahr hat sich nach kurzfristigen Ablesen der Zähler und dem nachrechen durch die Stadtwerke ergeben, das wir ca. 70 Euro monatlich zuvielzahlen, was momentan auf eine ca. erstattung von 800 Euro hinausläuft.
--- Ende Zitat ---
Wenn dem so ist, so ist dieses ja quasi schon eine Vorauszahlung, da Ihre bisherigen Abschläge zu hoch dimensioniert sind. Das sollten Sie dem Versorger auch DEUTLICH so mitteilen.
--- Zitat ---Original von nicma
Ihr schreib, das ich beim Amtsgericht eine EV beantragen soll, also entweder liegt Düsseldorf auf einem anderen Planeten oder die Rechtspfleger bei uns im Amtsgericht haben keine Lust zu arbeiten. Weil genau mit diesem Anliegen bin ich heute morgen dort vorstellig geworden und man teilte mir mit, das eine EV erst möglich ist, um die Stadtwerke wieder zum Anschalten des Stroms zu zwingen. Also erst nach dem Abstellen des selbigem.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht ist da was falsch rüber gekommen. Es gibt durchaus mehrere Amtsgerichte, die meinen, nur bei einem konkreten Abschalttermin tätig werden zu müssen und eine EV erlassen zu müssen und nicht schon bei der ersten Androhung (vier Wochen im voraus).
Allerdings halte ich diese Aussage
--- Zitat ---Original von nicma[/]
Gestern bekam ich dann die Androhung der Sperrung für nächste Woche.
--- Ende Zitat ---
für konkret genug, zumal wenn ggf. sogar noch ein Termin genannt war. Aber manchmal muss man den Herrschaften (bei Gericht) konkret auf die Füße steigen. Deswegen die Aussage von PLUS und Schwalmtaler, den Antrag auf Erlass einer EV tatsächlich beim AG zu stellen. Dann kann man nicht schwafeln sondern muss handeln und entscheiden. Und an dieser Stelle dann abzulehnen, dürfte deutlich schwerer fallen (auch wenn sogar das schon vorgekommen ist) als wie nur mündlich so eine Auskunft zu geben.
Sie können die Herrschaften beim AG, falls Sie sowas nochmal zu hören bekommen, ja mal Fragen, was eine EV mit dem Ziel, den Versorger an der Unterbrechung der Energiezufuhr zu hindern, wohl bringen soll, wenn diese NACH dieser Unterbrechung beantragt wird. Da müsste eine ganz andere gestellt werden, nämlich auf Wiederherstellung der Energieversorgung. Aber DIE wollen Sie ja im Augenblick gar nicht.
Aber warten Sie auch mal, was der Anwalt sagt.
nicma:
Hallo...
danke erst einmal für Deine Antwort. Der Mitarbeiter des Forderungsmanagement begründet die Vorauszahlung mit der Vermutung das wir unsere Abschläge irgendwann nicht mehr zahlen können und will diese Vermutung und die damit eventuell verbundenen Zahlungsausfälle kompensieren. Also soll ich weiterhin Abschläge und Ihm die eine Vorauszahlung zahlen. Diese soll mich und Ihn gleichermassen vor Stromschulden bewahren. Da es sich bei der Abschlagszahlung um eine Zahlung für erbrachte Leistungen handelt, ist diese logisch.
Gesetzt dem Fall, die Vermutung des Stromanbieters würde eintreffen und ich hätte die Vorauszahlung geleistet, würde aber im Fall meiner Zahlungsunfähigkeit, nicht auf die Vorauszahlung zurückgreifen und sie würden genutzt um ausbleibende Abschläge zu ersetzten, sondern man würde mir, dann trotzdem mit Stromsperre drohen und die Abschläge fordern. Also, wie soll mich diese Vorauszahlung, dann vor Stromschulden bewahren? Wenn Sie nur dazu dient, mit eventuellen Nachzahlungen verrechnet zu werden?
§ 14(2)StromGVV
Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
Weiterhin scheint es ja so, das unser Stromversorger nur den Teil der Verordnung nutz, der ihm zu gute Kommt und das Recht nämlich, das er mir dann auch eine Ratenzahlung ermöglichen muss einfach unter den Tisch fallen lässt. Mir scheint es so, das der Stromanbieter hier seine Position, das er den Strom abstellen kann, wenn man seinen zusätzlichen Forderungen nicht nachkommt, einfach ausnutzt. 8o
In mir regt sich nur der Widerstand, das mir durch diese geforderte Vorauszahlung und die unkorrekte Buchung meiner Abschlagszahlung Stromschulden unterstellt werden, welcher ich nicht habe. Ich kann belegen, das ich die Abschläge bezahlt habe und doch sind diese Zahlungen nicht meinem Kundenkonto ordnungsgemäß zugebucht worden.
So könnte ja jeder Dienstleister bei der Vermutung das sein Kunde irgendwann nicht mehr zahlen kann, Vorauszahlungen für etwaige Leistungen verlangen.In diesem Fall würde man ja als Kunde, immer Dienstleistungen bezahlen, die man vielleicht nicht in Ansprucht nimmt und würde dem Dienstleister zinslose Darlehen zur Verfügung stellen. Da dieser die Vorauszahlung ja nicht verzinsen muss und somit damit arbeiten kann. :(
Gruß
Nicole
Schwalmtaler:
Moin Nicole,
machen Sie eine Aufstellung der letzten 24 Monate über gezahlte Abschläge mit Datum, Gesamtsumme und Aufteilung (Strom/Gas/Wasser) sowie der letzten beiden Jahresrechnungen mit Rechnungshöhe und Nachzahl-/Erstattungsbeträgen.
Ist zwar etwas Arbeit, hilft aber dem Anwalt ggf. dem Versorger seine Unvollkommenheit was saubere Zuordnung der Abschläge angeht, vor Augen zu führen. Anscheinend liegt darin der Fehler! Die ordnen ihre Abschläge unterjährig nicht sauber zu und daher \"scheinen\" Sie ein Vorrauszahlungskandidat bei denen geworden zu sein.
Wiederhole auch nochmal meinen Vorschlag, dem Versorger eine Einzugsermächtigung für die Abschläge zum xx. des Monats zu erteilen!
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