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Autor Thema: Tendenz beim LG OL: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch  (Gelesen 4504 mal)

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Offline janto

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Tendenz beim Landgericht Oldenburg: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch!
Urteilsverkündung am 10. März

Die NWZ berichtet am 18.2.11:
\"Unterdessen zeichnet sich im ersten Gaspreis-Verfahren vor einem Landgericht erneut eine Niederlage für die EWE ab. Ein Landwirt aus Papenburg klagt vor dem Landgericht Oldenburg auf Rückzahlung von rund 6000 Euro. Das Gericht deutete am Donnerstag an, dass auch Unternehmer Anspruch auf Rückzahlung haben. Am 10. März soll das Urteil verkündet werden.\"

Das ist von großer Bedeutung: EWE-freundliche Politiker und Verwaltungen haben in letzter Zeit wiederholt vor Rückzahlungsklagen gegen EWE gewarnt mit dem Argument, Unternehmen, Gesellschaften und Kommunen hätten nicht den gleichen Schutzanspruch wie private Verbraucher und hätten somit keinen Rückzahlungsanspruch gegen EWE. Bei den Unternehmen scheint das Landgericht Oldenburg schon mal anderer Meinung zu sein.

Ein positives Urteil des Landgerichts hat natürlich auch große Bedeutung für die vielen Klagen von Privatkunden vor den Amtsgerichten. Amtsgerichten und Privatkunden wird signalisiert: Auch das Landgericht bejaht den Rückzahlungsanspruch aufgrund des BGH-Urteils! Wenn EWE bei Verfahren mit einem Streitwert von über 600 € in Berufung gehen sollte, was sie bisher peinlich vermieden hat, wird das Landgericht die Rechtsprechung der Amtsgerichte bestätigen!

Mehr zur Bedeutung zum Beispiel für die aktuell in Jever laufenden Prozesse, wo der Richter gerade überlegt, ob Unternehmen den gleichen Rückzahlungsanspruch haben, auf unseren Internetseiten - siehe unten.

Janto Just
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Offline Kampfzwerg

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Tendenz beim LG OL: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch
« Antwort #1 am: 18. Februar 2011, 09:15:09 »
Mein erster Gedanke war \"Natürlich, warum denn auch nicht?\"
\"Ungerechtfertigte Bereicherung\" ist \"ungerechtfertigte Bereicherung\".  
\"Unternehmen, Gesellschaften und Kommunen\" sind doch ebenfalls Kunden und Verbraucher. Und Vertragspartner  ;)

Offline DieAdmin

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Tendenz beim LG OL: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch
« Antwort #2 am: 18. Februar 2011, 09:43:30 »
Nachtrag: Das Link zum Artikel

Hausbesitzer appellieren an EWE-Führung

http://www.nwzonline.de/index_aktuelles_wirtschaft_artikel.php?id=2543126&


und noch ein Fundstück:

Amtsgericht [Jever] mit Klageflut konfrontiert
http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Friesland/Artikel/2542846/Amtsgericht-mit-Klageflut-konfrontiert.html

Offline RR-E-ft

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Tendenz beim LG OL: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch
« Antwort #3 am: 18. Februar 2011, 09:45:58 »
§ 307 BGB und die Klauselunwirksamkeit infolge Intransparenz und sonstiger unangemessener Benachteiligung gilt auch zwischen Unternehmern, vgl. BGH KZR 10/03 unter II.6).

Unternehmen haben in der Regel nicht die gleichen Rückforderungsansprüche wie Haushaltskunden,
sondern weit höhere.

Offline bolli

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Tendenz beim LG OL: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch
« Antwort #4 am: 18. Februar 2011, 14:24:24 »
Gab es nicht mögliche Unterschiede aus der Frage, ob auch bei Unternehmen (juristischen Personen) eine widerspruchslose Zahlung noch keine Zustimmung zu eventuellen Preisanpassungen begründet, da von Kaufmännern eher verlangt werden kann, dass sie gegen Dinge, mit denen sie sich nicht einverstanden erklären, aktiv Widerspruch einlegen?

So hat es meines Wissens mal das LG Köln gesehen (zumindest war diese die Aussage eines anwaltlichen Prozessbeobachters).

Offline janto

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Tendenz beim LG OL: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch
« Antwort #5 am: 11. März 2011, 08:36:25 »
EWE unterliegt auch vor Landgericht

NWZ-Artikel hier

Das ist doppelt, ja dreifach bedeutsam:

1. Damit werden alle bisher rund 100 Amtsgerichtsurteile vor bisher 8 Gerichten, die sämtlich zugunsten der klagenden Kunden ausgingen, von der nächsthöheren Instanz bestätigt.
Damit wissen die Kunden, sie brauchen keine Angst vor einer Berufung haben, falls der Streitwert über 600 € liegt oder ein Amtsrichter ausnahmsweise einmal bei niedrigerem Streitwert Berufung zulassen würde, was bisher nicht geschehen ist, weil die Richter den Sachverhalt durch den BGH als geklärt ansehen. Bisher hatte auch nur EWE Angst vor einer Berufung. Uns ist kein Fall bekannt, in dem EWE bisher in Berufung gehen will.

2. Das Landgericht hat zum ersten Mal über den Anspruch eines Unternehmers, der im Prinzip einen etwas niedrigeren Verbraucherschutz genießt als ein Privatkunde, geurteilt. Damit können schon mal alle einfachen Unternehmer, Freiberufler, Handwerker, Landwirte usw. davon ausgehen, dass ihre Ansprüche vom Gericht zu 100% anerkannt werden. Ob und wieweit das Landgericht die Ansprüche von Vollkaufleuten, GmbHs und Kommunen in seiner Urteilsbegründung mit behandelt hat, ist noch nicht bekannt. Aber auch so stellt das Urteil einen Schritt in Richtung Anerkennung all dieser Ansprüche dar.

3. Das Landgericht hat sich der Ansicht der Amtsgerichte angeschlossen, dass bei der Berechnung der unzulässigen Preiserhöhungen und damit der fälligen Rückzahlungen vom Gaspreis am 1.4.2007 auszugehen ist. Die Bestätigung ist wichtig, weil das neu zusammengesetzte OLG (versuchsweise?) Überlegungen dazu anstellen wollte, ob man nicht auch auf den Gaspreis vom 1.11.2006 zurückgehen könnte, was für EWE etwas günstiger wäre und die Rückzahlungen um ein Drittel reduzieren würde. Das wäre aber ein sehr abenteuerliches juristisches Unterfangen, niemandem - auch den unteren Gerichten - erst einmal nicht verständlich und mit hoher Gefahr behaftet, vom BGH wieder kassiert zu werden. Selbst EWE und Clifford Chance haben in ihren 25- bis 50-seitigen Schriftsätzen, in denen sie sich laut Amtsgerichtsdirektor Brack, Wittmund, \"an jeden Strohhalm klammern\", bisher nicht versucht, von einer für EWE günstigeren Preisbasis auszugehen. Das Landgericht hat nun offenbar keinen Zweifel gelassen, dass Berechnungsbasis der Gaspreis vom 1.4.2008 ist - der letzte Preis, der noch nach den alten, vom BGH als zulässig erklärten AGB zustande kommen ist. Das ist logisch und gut und sicher auch ein Signal Richtung OLG, von dem in Erwägung gezogenen Abenteuer besser Abstand zu nehmen. Das OLG könnte sich möglicherweise nur blamieren.

Janto Just
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Offline DieAdmin

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Tendenz beim LG OL: Auch Unternehmen haben Rückzahlungsanspruch
« Antwort #6 am: 11. März 2011, 08:37:56 »
Dazu passt der Artikel:

NWZ vom 11. März 2011
EWE unterliegt auch vor Landgericht Oldenburg
Landwirt aus Papenburg klagt in Oldenburg erfolgreich auf Rückzahlung

http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2558705/EWE-unterliegt-auch-vor-Landgericht-Oldenburg.html

Um die Anzahl der Verfahren mal festzuhalten:
Zitat
....
Insgesamt sind im EWE-Gasstreit mittlerweile rund 100 Urteile von insgesamt acht Land- und Amtsgerichten ergangen – alle zugunsten der Kläger. Mehr als 4000 weitere Verfahren dürften mittlerweile bei Gerichten im Nordwesten anhängig sein.

 

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