EWE unterliegt auch vor Landgericht
NWZ-Artikel hierDas ist doppelt, ja dreifach bedeutsam:
1. Damit werden alle bisher rund 100 Amtsgerichtsurteile vor bisher 8 Gerichten, die sämtlich zugunsten der klagenden Kunden ausgingen, von der nächsthöheren Instanz bestätigt.
Damit wissen die Kunden, sie brauchen keine Angst vor einer Berufung haben, falls der Streitwert über 600 € liegt oder ein Amtsrichter ausnahmsweise einmal bei niedrigerem Streitwert Berufung zulassen würde, was bisher nicht geschehen ist, weil die Richter den Sachverhalt durch den BGH als geklärt ansehen. Bisher hatte auch nur EWE Angst vor einer Berufung. Uns ist kein Fall bekannt, in dem EWE bisher in Berufung gehen will.
2. Das Landgericht hat zum ersten Mal über den Anspruch eines Unternehmers, der im Prinzip einen etwas niedrigeren Verbraucherschutz genießt als ein Privatkunde, geurteilt. Damit können schon mal alle einfachen Unternehmer, Freiberufler, Handwerker, Landwirte usw. davon ausgehen, dass ihre Ansprüche vom Gericht zu 100% anerkannt werden. Ob und wieweit das Landgericht die Ansprüche von Vollkaufleuten, GmbHs und Kommunen in seiner Urteilsbegründung mit behandelt hat, ist noch nicht bekannt. Aber auch so stellt das Urteil einen Schritt in Richtung Anerkennung all dieser Ansprüche dar.
3. Das Landgericht hat sich der Ansicht der Amtsgerichte angeschlossen, dass bei der Berechnung der unzulässigen Preiserhöhungen und damit der fälligen Rückzahlungen vom Gaspreis am 1.4.2007 auszugehen ist. Die Bestätigung ist wichtig, weil das neu zusammengesetzte OLG (versuchsweise?) Überlegungen dazu anstellen wollte, ob man nicht auch auf den Gaspreis vom 1.11.2006 zurückgehen könnte, was für EWE etwas günstiger wäre und die Rückzahlungen um ein Drittel reduzieren würde. Das wäre aber ein sehr abenteuerliches juristisches Unterfangen, niemandem - auch den unteren Gerichten - erst einmal nicht verständlich und mit hoher Gefahr behaftet, vom BGH wieder kassiert zu werden. Selbst EWE und Clifford Chance haben in ihren 25- bis 50-seitigen Schriftsätzen, in denen sie sich laut Amtsgerichtsdirektor Brack, Wittmund, \"an jeden Strohhalm klammern\", bisher nicht versucht, von einer für EWE günstigeren Preisbasis auszugehen. Das Landgericht hat nun offenbar keinen Zweifel gelassen, dass Berechnungsbasis der Gaspreis vom 1.4.2008 ist - der letzte Preis, der noch nach den alten, vom BGH als zulässig erklärten AGB zustande kommen ist. Das ist logisch und gut und sicher auch ein Signal Richtung OLG, von dem in Erwägung gezogenen Abenteuer besser Abstand zu nehmen. Das OLG könnte sich möglicherweise nur blamieren.
Janto Just
Verein \"Bezahlbare Energie\"
http://www.janto-just.dehttp://www.bezahlbare-energie.de