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Autor Thema: EWE-Gutschrift über 59,50 € für Gasanbieter-Wechselgeschädigte  (Gelesen 2315 mal)

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Offline janto

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EWE erstattet „gütlich“ 59,50 €
Für alle, die während der Wechselprozedur seit Dezember höhere Gaspreise zahlen
Melden Sie Ihre (natürlich weiter gehenden) Ansprüche mit unserem Musterformular an!

Die EWE (Geschäftsregion Varel) hat am 10.3.11 einigen oder allen Kunden, die gegen die Berechnung höherer Gaspreise während der Wechselprozedur protestiert haben, eine Gutschrift von pauschal 50 € netto (= 59,50 € brutto) angekündigt.

Das Schreiben haben wir unter http://bezahlbare-energie.de/anbieterwechsel/probleme-mit-ewe-höhere-preise-während-wechselprozedur/ewe-anschreiben-50-gutschrift/ ins Netz gestellt.

Was ist der Hintergrund?

EWE hat allen Gaskunden, bei denen der Wechsel nicht schon zum 1.12.10 geklappt hat, ab 1.12.10 entgegen den eigenen AGB erhöhte Preise in Rechnung gestellt und zwar gleich zweifach erhöhte Preise: Erstens wurde der ohnehin teurere Grundversorgungstarif Comfort in Rechnung gestellt und das zweitens plus Preiserhöhung ab 1. Dezember, die man mit Kündigung und Wechsel ja gerade vermeiden wollte.

Das war und ist nach unserer Auffassung nicht zulässig. In den EWE-AGB § 5 Abs 3 steht, dass bei fristgerechter Kündigung und nachgewiesener Einleitung eines Versorgerwechsels innerhalb eines Monats die alten Preise während der Wechselprozedur weiter gelten.

Wenn Sie auch so ein Wechselgeschädigter sind und höhere Preise während der Wechselprozedur zahlen sollten oder gezahlt haben, nutzen Sie unser ins Netz gestellte Formular, um Widerspruch gegen die höheren Preise einzulegen und überzahlte Beträge zurückzufordern.

Sie werden dann vermutlich zunächst einmal die Gutschrift von 59,50 € bekommen.

Natürlich wollen wir nicht nur 59,50 €, sondern die gesamten Überzahlungen seit Dezember. Diesen Anspruch haben Sie mit unserem Formular auch angemeldet.

Um ihn durchzusetzen, werden wir vermutlich klagen müssen. Dafür suchen wir jemanden, der eine Rechtsschutzversicherung hat. Selbstbeteiligung ist kein Problem, die könnten wir notfalls stemmen.

Wenn Sie eine RS-Versicherung haben und den Anspruch in einem Pilotverfahren für viele durchsetzen wollen, melden Sie sich bitte. Dann suchen wir gemeinsam einen kompetenten Rechtsanwalt und sprechen die Sache mit ihm durch.

Das „gütliche“ Angebot der EWE, den Wechselgeschädigten 59,50 € zu zahlen, ist ein starkes Indiz dafür, dass EWE mit den Preiserhöhungen während der Wechselprozedur im Unrecht ist und wir gute Aussichten haben.

Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden über Antworten und Reaktionen von EWE.

Janto Just
http://www.bezahlbare-energie.de
http://www.janto-just.de

 

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