Studie des Umweltbundesamtes zu den Strompreiserhöhungen3. Lassen sich die aktuellen Strompreiserhöhungen durch die Erhöhung der EEG- Umlage rechtfertigen?
Für den 1. Januar 2011 haben 578 Stromversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 7 Prozent angekündigt, 52 weitere Stromversorger kündigten für Februar 2011 Preiserhöhungen von durchschnittlich 8 Prozent an. Bei genauerer Betrachtung ist eine solche Begründung jedoch nicht haltbar.
Denn der Anstieg der EEG-Umlage wird weitgehend kompensiert durch Kostensenkungen an anderer Stelle. So sind vor die Beschaffungskosten für Strom an der Börse seit 2009 um 1,5 Cent/kWh gesunken. Auch die KWKG-Umlage verringerte sich um 0,2 Cent/kWh.
Diese Preiserhöhungen wurden meist mit der Erhöhung der EEG-Umlage gerechtfertigt. Insgesamt entspricht dies einem Rückgang der Kosten um 1,7 Cent/kWh. Dem steht eine Erhöhung der EEG-Umlage in den Jahren 2010 und 2011 um insgesamt 2,2 Cent/kWh gegenüber. Da alle weiteren Kosten für die Stromversorger insgesamt in etwa konstant blieben, ließe sich seit 2009 lediglich eine Strompreiserhöhung von 0,5 Cent/kWh (ca. 0,6 Cent inkl. Umsatzsteuer) begründen. Laut BDEW sind die Preise jedoch in 2010 bereits durchschnittlich um 0,5 Cent auf 23,7 Cent gestiegen, so dass eine weitere Preiserhöhung in 2011 nur in Höhe von 0,1 Cent gerechtfertigt gewesen wäre. Auch die Bundesnetzagentur sieht es nicht als gerechtfertigt an, die 2011 gestiegene EEG-Umlage voll in den Preisen weiter zu geben.
Warum sollte es in Thüringen anders sein?
In 2010 stieg die EEG- Umlage um 0,70 Ct/ kWh, dem standen gesunkene Großhandelspreise für Strom gegenüber, so dass per Saldo wohl gemäß gesetzlicher Verpflichtung (BGH KZR 2/07 Rn. 26) eine Strompreissenkung erforderlich gewesen wäre. Die Großhandelspreise waren wohl zwischenzeitlich um ca. 3,0 Ct/ kWh gesunken (Wirtschaftskrise).
Eine solche Preissenkung blieb bekanntlich \"garantiert\" aus, wegen der \"Planungssicherheit für die betroffenen Kunden\". Mit einer ungeplanten Strompreissenkung hätten die betroffenen Kunden schließlich gar nichts anfangen können.
In 2011 stieg die EEG- Umlage um weitere 1,50 Ct/ kWh, somit insgesamt um 2,20 Ct/ kWh.
Dem sollen laut BMU gesunkene Großhandelspreise im Umfang von immer noch 1,50 Ct/ kWh und die gesunkene KWKG-Umlage im Umfang von 0,20 Ct/ kWh, insgesamt deshalb gesunkene Kosten in Höhe von 1,70 Ct/ kWh gegenüber stehen.
Selbst wenn man gesunkene Großhandelspreise 2010 an die betroffenen Kunden weitergegeben hätte, könnte der Strompreis dann wohl allenfalls um 0,50 Ct/ kWh (netto) erhöht werden [2,20 Ct/ kWh gestiegene EEG- Umlage 2010 und 2011 abzüglich 1,50 Ct/ kWh gesunkene Großhandelspreise abzüglich weiterer 0,20 Ct/ kWh gesunkene KWK- Umlage]. Denn
nach der gesetzlichen Regelung darf nur im Umfange tatsächlicher Kostensteigerungen unter Berücksichtigung der Enwicklung aller preisbildenden Kostenfaktoren erhöht werden (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39, 43).
Erhöhen will man jedoch nicht um 0,50 Ct/ kWh (netto), sondern - man ist schließlich nicht kleinlich - um 1,80 Ct/ kWh (netto), wie von den Damen im ETE- Callcenter zu erfahren war.
Das wäre dann wohl jedenfalls deutlich zuviel, mindestens um 1,30 Ct/ kWh (netto).
Dass es der ETE Presse schwerfällt, etwas zu \"reimen\", muss also nicht verwundern. Jeder würde sich sich sowieso seinen eigenen Reim darauf machen.
Multipliziert man diese 1,30 Ct/ kWh (netto) mit der Strommenge, die ETE an Haushaltskunden im Freistaat allein noch 2011 absetzt, kommt man auf eine stolze Summe, die ETE planmäßig gern hätte, von der jedoch aus genannten Gründen bezweifelt werden muss, dass das entsprechende Ansinnen mit den gesetzlichen Regelungen überhaupt in Übereinklang zu bringen ist.
Was dem normalen betroffenen Kunden nicht gleich offenbar wird, sollte den mathematisch Gebildeten Verantwortlichen, die das Zahlengerüst vor sich auf dem Tisch zu liegen haben, sofort klar sein.
Wenn ich das als Jurist nachvollziehen kann, dann können es andere Juristen wohl auch nachvollziehen.
Frau Schulze hat den genauen Überblick. Die kann deshalb sagen, was den betroffenen Kunden 2009 und 2010 ggf. \"durch den Trichter\" ging.
Sie kennt auch die voraussichtlich betroffene Stromabsatzmenge 2011 und kann deshalb in Windeseile den Betrag ausmachen, von denen manche sagen, es wäre der Vermögensnachteil, den die betroffenen Kunden erleiden. Sie kann auch geschwind ermitteln, ob es sich dabei ggf. um einen Vermögensvorteil hier und Vermögensverlust dort in kleinem oder großem Ausmaß handeln kann. Was es am Ende jedoch tatsächlich einbringen kann, können wohl am besten die Juristen beurteilen.
Die kann man ja fragen; dafür hat man sie ja.
Wir lassen mit einem
Click! die Managerin selbst zu Wort kommen.
Dennoch ist der Ruf der E.ON Thüringer Energie nicht der beste. In der Bevölkerung wird das Unternehmen häufig als „Abzocker“ angesehen. Wieso klaffen Selbst- und Fremdwahrnehmung so weit auseinander?
Heidi Schulze: Wir sind einfach der größte Anbieter in Thüringen und deshalb immer in der öffentlichen Wahrnehmung, auch wenn es gar nicht konkret um uns geht. Wenn ein Stadtwerk seine Preise anhebt, wird fast automatisch mit über E.ON Thüringer Energie berichtet. Nehmen wir als Beispiel die Strompreise: Im vergangenen Jahr haben wir lediglich eine Erhöhung vorgenommen.
Diesmal ist größere Wahrnehmung gesichert.
Fakt ist:
Gäbe es wirksamen Wettbewerb, hätten die gesunkenen Großhandelspreise die betroffenen Kunden wohl erreicht und hätten wohl noch nicht einmal tatsächlich gestiegene Kosten umfassend die betroffenen Kunden erreicht, weil man \"Dampf\" aus den Preisen hätte lassen müssen, so wie jetzt Ruhrgas.