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Autor Thema: Schreiben an Leiterin Vertrieb der E.ON Thüringer Energie AG Frau Heidi Schulze wegen Strompreis  (Gelesen 25982 mal)

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Offline RR-E-ft

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Zitat
Sehr geehrte Frau Schulze,

Sie sind meines Wissens bei dem im Freistaat marktbeherrschenden Stromanbieter E.ON Thüringer Energie AG (ETE) immer noch  für den Vertrieb und die Tarifkalkulationen zuständig.

Nach Angaben von Verivox (berichtet bei T-Online) beläuft sich die Strompreiserhöhung zum 01.03.11 in der Grundversorgung bei ETE - wenn ich richtig gerechnet habe - auf 2,27 Ct/ kWh (netto),

http://wirtschaft.t-online.de/strompreise-in-thueringen-strompreise-vergleichen/id_13579954/index

Die Zahl ist so erschütternd, dass sie wohl in keine Pressemitteilung des Unternehmens passte.

Der Preis der Grundversorgung würde dann 4,03 Ct/ kWh (netto) [= 1,76 Ct/ kWh + 2,27 Ct/ kWh] über dem (bereits hohen) Preisniveau des Jahres 2008 liegen.

Und keiner weiß, warum. Die zwischenzeitlich drastisch rückläufigen Großhandelspreise können dabei wohl nicht berücksichtigt worden sein.

Der Bundesgerichtshof sagt eindeutig BGH KZR 2/07 Rn. 26:

Aus der gesetzlichen Bindung des allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit (BGHZ 172, 315 Tz. 16 f.) ergibt sich nicht nur die Rechtspflicht des Versorgers, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen. Der Versorger ist vielmehr auch verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist,

Angesichts der zwischenzeitlich drastisch gesunkenen Großhandelspreise kann die Tarifkalkulation wohl nicht zutreffen.

Zum Vergleich: Die Strompreisentwicklung auf dem Markt. - Drastischer Preisverfall.

http://www.zfk.de/zfkGips/ZFK/zfk.de/Energie-Preise/Energie-Preise/ZfK_0211_StromForward.pdf

BDEW: Strompreise für Haushaltskunden sinken erst 2010

http://www.verivox.de/nachrichten/verband-strompreise-sinken-erst-2010-41350.aspx


Andere Tarife werden hingegen sogar - wenn auch unmerklich - preislich gesenkt.

Somit könnte eine kartellrechtswidrige Preisspaltung im ETE- Versorgungsgebiet zu Lasten der grundversorgten Stromkunden vorliegen (BGH KZR 5/10).

Schließlich ist nicht ersichtlich, wie in der Grundversorgung eine so drastische Verteuerung notwendig sein kann, wenn bei anderen Tarifen im ETE- Versorgungsgebiet sogar (über Bonuszahlung) die Preise abgesenkt werden können.

Eine sachliche Rechtfertigung für diese gespaltene Preisentwicklung bei dem immer noch marktbeherrschenden Unternehmen ist nicht ersichtlich.

Bei allem was Recht ist. Das kann doch wohl nicht wahr sein?!

Bitte rechnen Sie noch einmal genau nach, wie sich die mit den Strompreisen in der Grundversorgung abzudeckenden Kosten Ihres Unternehmens seit 2008 entwickelt haben. Berücksichtigen Sie dabei alle preisbildenden Kostenfaktoren von Grund- und Arbeitspreis (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39) und berücksichtigen Sie nur solche Kosten, die in Abetracht der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 EnWG überhaupt nur auf die betroffenen Kunden abgewälzt werden dürfen (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43).

Bitte bedenken Sie, dass wegen der bestehenden gesetzlichen Tarifbestimmungs- und -anpassungspflicht zugunsten der Kunden alle Verbrauchsabrechnungen gegenüber den betroffenen Kunden mit der stillschweigenden Erklärung über die Ordnungsgemäßheit der Tarifkalkulation und der Abrechnung verbunden sind, deren Grundlagen die betroffenen Kunden nicht kennen und nicht in Erfahrung bringen können. Die Erklärung lautet sinngemäß:

\"Wir haben unserer gesetzlichen Tarifanpassungspflicht entsprochen. Wir haben immer wieder eigenverantwortlich neu umfassend geprüft, ob eine Tarifanpassung zu Ihren Gunsten möglich ist. Wir sind dabei jeweils eigenverantwortlich zu dem Ergebnis gelangt, dass sich auch nach Ausschöpfung aller unserer Möglichkeiten für Sie nichts Günstigeres ergeben konnte.\"

Das ist die in jeder Verbrauchsabrechnung des Grundversorgers stillschweigend verkörperte Tatsachenbehauptung. Diese steht auch in Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 EnWG.

Ihnen ist bekannt, dass nur diejenigen betroffenen Kunden auf die Abrechnungen Ihres Hauses vorbehaltlos und vollständig die Zahlungen leisten, welche dieser stillschweigenden Tatsachenbehauptung vertrauen, ohne deren Grundlagen zu kennen und diese selbst überprüfen zu können.

Ihrem Unternehmen kommt es deshalb gerade auf das Vertrauen der betroffenen Kunden an. Das Vertrauen der Kunden soll den Unternehmenswert bilden.

Wo die stillschweigende Erklärung nicht den Tatsachen entspricht, kann deshalb wohl eine Betrugsstrafbarkeit gem. §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, 13 StGB begründet sein (BGH Az. 5 StR 394/08].  

Ich erinnere an die Compliance- Richtlinien der E.ON Thüringer Energie AG und der E.ON AG, welche jeden Mitarbeiter und jede Führungskraft zu unbedingter Gesetzestreue verpflichten. Der ETE - CO sowie der CCO im CC sind entsprechend unterrichtet.



Freundliche Grüße



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Siehe auch:

Fragen an Frau Heidi Schulze.

Frau Heidi Schulze ist Diplom- Mathematikerin.
Da sollte eine Tarifkalkulation in guten Händen sein.

Für jedwede Tarifkalkulation bei Energieversorgern gibt es mindestens ein verantwortliches Gesicht, einen Menschen wie Du und ich.
Sie suchen den Dialog mit den Betroffenen, um eine Rückmeldung über ihr verantwortliches  Handeln zu bekommen. Reden wir darüber.
Konstruktiv, sachlich, in der Sache bestimmt.

Offline bolli

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Zitat
Original von RR-E-ft
Für jedwede Tarifkalkulation bei Energieversorgern gibt es mindestens ein verantwortliches Gesicht, einen Menschen wie Du und ich.
Sie suchen den Dialog mit den Betroffenen, um eine Rückmeldung über ihr verantwortliches  Handeln zu bekommen. Reden wir darüber.
Konstruktiv, sachlich, in der Sache bestimmt.
Was für eine Kreide futtern Sie denn gerade ???

Diese Menschen wie du und ich haben auch einen Vorstandsvorsitzenden und in vielen Fällen eine Aktionärsversammlung, die nicht an den Menschen sondern den Zahlen interessiert sind. Und stimmen die nicht, ist\'s um den Gut-Menschen in der Tarifkalkulation geschehen und das weiss auch dieser. Und deshalb nimmt man diesen Gut-Menschen außerhalb des Unternehmens wohl auch kaum wahr.
Dem gegenüber sind die Fälle, wo sich jemand wegen der (bewusst falschen) Tarifkalkulation strafbar gemacht hat noch verschwindend gering. Da handelt man eher nach dem Motto, das Hemd (der Job heute) ist mir näher als die Hose (Strafverfahren vielleicht morgen).
Man wird sehen, was aus Ihrer Aktion wird. Bei Ihrem Enthusiasmus und dem Vertrauen in die guten Menschen bei E.ON wird\'s da ja wohl demnächst Tarifsenkungen geben (müssen).  ;)

Glückwunsch.  :D

Offline RR-E-ft

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@bolli

Weshalb meinen Sie denn eigentlich, dass ein zu hoch kalkulierter Tarif für das Unternehmen von Vorteil sein sollte und könnte?

Das Gegenteil ist richtig, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB (BGH X ZR 60/04 unter II. 1).

Und deshalb würde derjenige, der einen Tarif bewusst zu hoch kalkuliert oder einen als zu hoch kalkuliert erkannten Tarif unverändert fortbestehen lässt, in erster Linie in erheblichem Maße Unternehmenswerte gefährden.
Und daran hat kein einziger Aktionär ein Interesse.

Aus dieser Erkenntnis und Erfahrung heraus hat sich zum Beispiel E.ON ganz bewusst eine strenge Compliance Organisation geschaffen und jeden Mitarbeiter und jede Führungskraft einzeln gegen Unterschrift darüber belehren lassen, dass bei Regelverstößen, was den Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen einschließt, ernste Konsequenzen gezogen werden, was auch ein Ausscheiden aus dem Unternehmen bedeuten kann.

E.ON Verhaltenskodex

Dass sich jemand verkalkuliert, ist allein noch nicht strafbar.

Ich denke da nicht anders als ein Unternehmensjurist.
Das muss auch nicht verwundern, wenn man bedenkt, dass ich unter anderem in einem Wirtschaftsdezernat einer Staatsanwaltschaft und danach in der Rechtsabteilung eines Energieversorgers sehr gut ausgebildet wurde, nämlich bei dem betroffenen Erfurter Unternehmen. Nach einer solchen Ausbildung findet man Vertrauen in bestimmte Abläufe.

Ich bin mir ganz sicher. Auch Frau Schulze, die ich im Rahmen unserer Zusammenarbeit schätzen gelernt habe, kann jedenfalls kein Interesse an einem zu hoch kalkulierten Tarif haben.

Das gilt übrigends auch für alle Vorstände und Vorstandsvorsitzenden.

Meiner Meinung nach muss man mit den Menschen in den Unternehmen, wenn diese in einen Dialog treten möchten und wenn man selbst einen Dialog wünscht, mit diesen in der Sprache sprechen, die sie verstehen.
Wenn einer aufgebracht zeternd daher rennnt und ständig ruft \"Abzocke!\", dann verstehen sie es nicht.

Wer mit der Übernahme der gesetzlichen Grundversorgungspflicht sein Wort gegeben hat, entsprechend gesetzlicher Verpflichtung eine möglichst preisgünstige leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas zu verbraucherfreundlichen Bedingungen  für die betroffenen Kunden zu gewährleisten, den darf man beim Wort nehmen.  Am Anfang war das Wort. Und nun steht die Tat im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.

Offline RR-E-ft

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Meine Message ist auch bei der für Druck zuständigen Fachabteilung bei E.ON Thüringer Energie AG angekommen.

Zitat
Read: Strompreiserhöhung E.ON Grundversorgung gegenüber 2008 um 4,03 Ct/ kWh (netto)?!
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X-MSExch-Correlation-Key: 8Vs7SIqO6E+EhN4TrmJkVQ==
Original-Message-ID:
X-Display-Name: ETE Presse
Your message was read on Friday, February 18, 2011 9:19:13 AM (GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rome, Stockholm, Vienna.

Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben die weitergeleitete Nachricht auch bereits gelesen.

Nun bleibt eine Stellungnahme abzuwarten.

Wenn es schon im Konzern extra eine Policy gibt, dann sollte man auch nach dieser rufen, wenn man schon Regelverstöße besorgt.

Der CCO im CC ist auch bereits im Dienst.

Zitat
Gelesen: Aktueller Grundversorgungstarif Strom entgegen gesetzlicher Verpflichtung aus § 36 Abs. 1 EnWG im Internet nicht zu finden
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; displayed
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Original-Message-ID:
X-Display-Name: Feldmann, Karl-Heinz
Ihre Nachricht wurde gelesen am Freitag, 18. Februar 2011 05:12:27 (GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien.

Zitat
Gelesen: Strompreiserhöhung E.ON Grundversorgung gegenüber 2008 um 4,03 Ct/ kWh (netto)?!
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X-MSExch-Correlation-Key: btWkFQZQ4Ue59wzJeg3mbA==
Original-Message-ID: <707D56364DDF420F9F43717A4762A2EA@LEVIATHANII>
X-Display-Name: Feldmann, Karl-Heinz
Ihre Nachricht wurde gelesen am Freitag, 18. Februar 2011 10:01:11 (GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien.

Alle Nachrichten werden hier wie dort genau protokolliert.

Wenn die geplante, drastischtste Strompreiserhöhung, die es in denkbarer Zeit überhaupt gab, vollkommen ohne eine erklärende und begründende Pressemitteilung eines Stromversorgers bleibt, dann kann man allein aus dieser Tatsache sehr viel herauslesen.

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Pressemitteilungen/ArchivSuche/index.htm?sentByUser=1&search_term=Strompreis&start=&ende=&x=0&y=0

Offline RR-E-ft

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Dort war folgendes zu erfahren:

Es werden nicht alle ETE -  Haushaltskunden zu einem Allgemeinen Preis mit Strom versorgt.

Es gibt mehrere verschiedene Preise für die Grundversorgung.

Warum, ist nicht ersichtlich. Früher gab es Strompreise nach Bedarfsarten: Lichtstrom, Kraftstrom, Bügelstrom.
Aber die Zeiten sind doch längst vorbei.

Wenn sich die Kosten der Belieferung nicht unterscheiden, besteht keine sachliche Rechtfertigung für eine künstliche Marktsegmentierung und Preisspalterei durch ein marktbeherrschendes Unternehmen (BGH KZR 5/10).

Weiter war zu erfahren, dass der für den konkludenten Vertragsabschlus gem. § 2 Abs. 2 StromGVV heute maßgebliche Allgemeine Preis der Grundversorgung entgegen § 36 Abs. 1 EnWG nicht im Internet veröffentlicht ist.

Weiter war zu erfahren, dass der Allgemeine Preis der Grundversorgung zum 01.03.11 um 1,80 Ct/ kWh (netto) steigen soll (jedenfalls wenn es nach den Verantwortlichen bei ETE geht).  

Ich hatte bisher nach den Angaben auf der T-Online-Seite (unter Berufung auf Verivox) gerechnet:

108 € Preiserhöhung bei 4.000 kWh/ a (brutto)
entspricht 90,75 € Preiserhöhung (netto)   [: 1,19]
entspricht 9075 Ct bei 4.000 kWh/ a (netto) [x 100]
entspricht 2,2689 Ct/ kWh (netto)                [: 4000 kWh]

Auch eine Preissteigerung um 1,80 Ct/ kWh (netto) dürfte die stärkste Strompreiserhöhung seit denklichen Zeiten bedeuten, ohne dass eine Pressemitteilung des Unternehmens zu den Gründen ersichtlich ist. Auch bei dieser geplanten Strompreiserhöhung  ist nicht ersichtlich, dass und in welchem Umfange zwischenzeitlich drastisch gesunkene Großhandelspreise Berücksichtigung finden.

Die Kosten müssten gegenüber 2008 immerhin um mindestens 3,56 Ct/ kWh (netto) gestiegen sein [=1,76 Ct/ kWh + 1,80 Ct/ kWh). Die Weitergabe wäre dann aber auch nur zulässig, wenn zwischenzeitlich gesunkene Großhandelspreise auch an die betroffenen Kunden weitergegeben wurden. Wurden sie jedoch wohl nicht. ETE hat ja die Strompreise 2010 sogar \"mit Garantie\" stabil gehalten.

Wer heute konkludent den Grundversorgungsvertrag abschließt, erfährt nichts darüber, um welchen Nettobetrag sich der Arbeitspreis zum 01.03.11 erhöhen soll.

Erst recht erfährt er nichts über die Gründe.
Die Preisänderung selbst findet er  dann erst auf seiner Verbrauchsabrechnung, ohne Erklärung bzw. Begründung.

Offline ESG-Rebell

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Zitat
Original von RR-E-ft
Meine Message ist auch bei der für Druck zuständigen Fachabteilung bei E.ON Thüringer Energie AG angekommen.

[ . . . ]

Der CCO im CC ist auch bereits im Dienst.

[ . . . ]

Alle Nachrichten werden hier wie dort genau protokolliert.
Na so was - ein Jurist, der Message-Header anzeigen und verstehen kann ;)

Leider muss ich Sie etwas ernüchtern.

Wenn Sie die automatische Lesebestätigung einschalten, der Empfänger die Email - ungelesen - in den Papierkorb verschiebt und diesen später entleert, dann wird just in diesem Augenblick eine Lesebestätigung an Sie geschickt.

Ob dies ein Fehler in Microsoft Outlook ist oder ein Microsoft-Entwickler sich dabei etwas gedacht hat, kann ich nicht beurteilen.

Aber immerhin ist Ihre Email über den elektronischen Schreibtisch Ihres Adressaten gewandert - auf welche Weise auch immer ;)

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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@ESG-Rebell

Ich erhalte auch automatisch erstellte Lesebestätigungen \"Not read\" bzw. \"Ungelesen\".
Aber nicht von meinen Freunden. ;)

Zudem darf geschäftliche Korrespondenz nicht unterdrückt bzw. entsorgt werden.
Und es wurden außerdem auch viele protokollierte Faxen gemacht.

Offline DieAdmin

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Zitat
Original von ESG-Rebell
...
Na so was - ein Jurist, der Message-Header anzeigen und verstehen kann ;)



@ESG-Rebell,

unterschätz da mal nicht die Juristen ;)

Hier mal ein Beispiel, wie ein Anwalt ein Plugin für Wordpress entwickelt, welches ermöglichen soll, den Facebook-Like-Button datenschutzkonform zu nutzen:

Datenschutzkonformer Facebook-Button für WordPress
http://www.ferner-alsdorf.de/2011/02/download-datenschutzkonformer-facebook-button-fur-wordpress/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/

Wenn ich mal ausgiebig Zeit habe, teste ich das auch.

Offline RR-E-ft

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Zumindest für meine Generation aus Ostelbien gilt:
Wir sind noch polytechnisch gebildet.

Offline RR-E-ft

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Studie des Umweltbundesamtes zu den Strompreiserhöhungen

Zitat
3. Lassen sich die aktuellen Strompreiserhöhungen durch die Erhöhung der EEG- Umlage rechtfertigen?


Für den 1. Januar 2011 haben 578 Stromversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 7 Prozent angekündigt, 52 weitere Stromversorger kündigten für Februar 2011 Preiserhöhungen von durchschnittlich 8 Prozent an. Bei genauerer Betrachtung ist eine solche Begründung jedoch nicht haltbar.

Denn der Anstieg der EEG-Umlage wird weitgehend kompensiert durch Kostensenkungen an anderer Stelle. So sind vor die Beschaffungskosten für Strom an der Börse seit 2009 um 1,5 Cent/kWh gesunken. Auch die KWKG-Umlage verringerte sich um 0,2 Cent/kWh.

Diese Preiserhöhungen wurden meist mit der Erhöhung der EEG-Umlage gerechtfertigt. Insgesamt entspricht dies einem Rückgang der Kosten um 1,7 Cent/kWh. Dem steht eine Erhöhung der EEG-Umlage in den Jahren 2010 und 2011 um insgesamt 2,2 Cent/kWh gegenüber. Da alle weiteren Kosten für die Stromversorger insgesamt in etwa konstant blieben, ließe sich seit 2009 lediglich eine Strompreiserhöhung von 0,5 Cent/kWh (ca. 0,6 Cent inkl. Umsatzsteuer) begründen. Laut BDEW sind die Preise jedoch in 2010 bereits durchschnittlich um 0,5 Cent auf 23,7 Cent gestiegen, so dass eine weitere Preiserhöhung in 2011 nur in Höhe von 0,1 Cent gerechtfertigt gewesen wäre. Auch die Bundesnetzagentur sieht es nicht als gerechtfertigt an, die 2011 gestiegene EEG-Umlage voll in den Preisen weiter zu geben.

Warum sollte es in Thüringen anders sein?

In 2010 stieg die EEG- Umlage um 0,70 Ct/ kWh, dem standen gesunkene Großhandelspreise für Strom gegenüber, so dass per Saldo wohl gemäß gesetzlicher Verpflichtung (BGH KZR 2/07 Rn. 26) eine Strompreissenkung erforderlich gewesen wäre. Die Großhandelspreise waren wohl zwischenzeitlich um ca. 3,0 Ct/ kWh gesunken (Wirtschaftskrise).

Eine solche Preissenkung blieb bekanntlich \"garantiert\" aus, wegen der \"Planungssicherheit für die betroffenen Kunden\". Mit einer ungeplanten Strompreissenkung hätten die betroffenen Kunden schließlich gar nichts anfangen können.  

In 2011 stieg die EEG- Umlage um weitere 1,50 Ct/ kWh, somit insgesamt um 2,20 Ct/ kWh.

Dem sollen laut BMU gesunkene Großhandelspreise im Umfang von immer noch 1,50 Ct/ kWh und die gesunkene KWKG-Umlage im Umfang von 0,20 Ct/ kWh, insgesamt deshalb gesunkene Kosten in Höhe von 1,70 Ct/ kWh gegenüber stehen.

Selbst wenn man gesunkene Großhandelspreise 2010 an die betroffenen Kunden weitergegeben hätte, könnte der Strompreis dann wohl allenfalls um 0,50 Ct/ kWh (netto) erhöht werden [2,20 Ct/ kWh gestiegene EEG- Umlage 2010 und 2011 abzüglich 1,50 Ct/ kWh gesunkene Großhandelspreise abzüglich weiterer 0,20 Ct/ kWh gesunkene KWK- Umlage]. Denn nach der gesetzlichen Regelung  darf nur im Umfange tatsächlicher Kostensteigerungen unter Berücksichtigung der Enwicklung aller preisbildenden Kostenfaktoren erhöht werden (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39, 43).

Erhöhen will man jedoch nicht um 0,50 Ct/ kWh (netto), sondern - man ist schließlich nicht kleinlich -  um 1,80 Ct/ kWh (netto), wie von den Damen im ETE- Callcenter zu erfahren war.
 
Das wäre dann wohl jedenfalls deutlich zuviel, mindestens um  1,30 Ct/ kWh (netto).

Dass es der ETE Presse schwerfällt, etwas zu \"reimen\", muss also nicht verwundern. Jeder würde sich sich sowieso seinen eigenen Reim darauf machen.

Multipliziert man diese 1,30 Ct/ kWh (netto) mit der Strommenge, die ETE an Haushaltskunden im Freistaat allein noch 2011 absetzt, kommt man auf eine stolze Summe, die ETE planmäßig gern hätte, von der jedoch aus genannten Gründen bezweifelt werden muss, dass das entsprechende Ansinnen mit den gesetzlichen Regelungen überhaupt in Übereinklang zu bringen ist.

Was dem normalen betroffenen Kunden nicht gleich offenbar wird, sollte den mathematisch Gebildeten Verantwortlichen, die das Zahlengerüst vor sich auf dem Tisch zu liegen haben, sofort klar sein.

Wenn ich das als Jurist nachvollziehen kann, dann können es andere Juristen wohl auch nachvollziehen.

Frau Schulze hat den genauen Überblick. Die kann deshalb sagen, was den betroffenen Kunden 2009 und 2010 ggf. \"durch den Trichter\" ging.

Sie kennt auch die voraussichtlich betroffene Stromabsatzmenge 2011 und kann deshalb in Windeseile den Betrag ausmachen, von denen manche sagen, es wäre der Vermögensnachteil, den die betroffenen Kunden erleiden. Sie kann auch geschwind ermitteln, ob es sich dabei ggf. um einen Vermögensvorteil hier und Vermögensverlust dort in kleinem oder großem Ausmaß handeln kann. Was es am Ende jedoch tatsächlich einbringen kann, können wohl am besten die Juristen beurteilen.

Die kann man ja fragen; dafür hat man sie ja.

Wir lassen mit einem Click! die Managerin selbst zu Wort kommen.


Zitat
Dennoch ist der Ruf der E.ON Thüringer Energie nicht der beste. In der Bevölkerung wird das Unternehmen häufig als „Abzocker“ angesehen. Wieso klaffen Selbst- und Fremdwahrnehmung so weit auseinander?

Heidi Schulze: Wir sind einfach der größte Anbieter in Thüringen und deshalb immer in der öffentlichen Wahrnehmung, auch wenn es gar nicht konkret um uns geht. Wenn ein Stadtwerk seine Preise anhebt, wird fast automatisch mit über E.ON Thüringer Energie berichtet. Nehmen wir als Beispiel die Strompreise: Im vergangenen Jahr haben wir lediglich eine Erhöhung vorgenommen.

Diesmal ist größere Wahrnehmung gesichert.

Fakt ist:

Gäbe es wirksamen Wettbewerb, hätten die gesunkenen Großhandelspreise die betroffenen Kunden wohl erreicht und hätten wohl noch nicht einmal tatsächlich gestiegene Kosten umfassend die betroffenen Kunden erreicht, weil man \"Dampf\" aus den Preisen hätte lassen müssen, so wie jetzt Ruhrgas.

Offline RR-E-ft

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Weitere Gesichter von dialogbereiten E.ON- Menschen mit viel Verantwortung

Fakt ist, dass die wohl sagen können, warum die ETE Geschäftsberichte nicht mehr im Internet publiziert sind.
Die Erfahrung lehrt, dass alles irgendwie einen Grund hat.

Lichtallergie? Vielleicht.

Offline RR-E-ft

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Die Dame vom ETE -Callcenter Jena hat mir heute nicht die Wahrheit gesagt, wie ich jetzt bestürzt feststellen musste.
Ich bin von ihr ganz schwer enttäuscht.

Annähernd eine halbe Stunde war ich in der Warteschleife, um mir dann wohl ein Märchen erzählen zu lassen.

Laut der ETE Strompreisübersicht Juni 2010 belief sich der Arbeitspreis in der Grundversorgung ohne Schwachlastregelung seit dem 01.02.2009 auf 19,47 Ct/ kWh (netto).

Das alte Preisblatt ist mit normaler Navigation kaum zu finden.

Ich hatte die Mitarbeiterin im Callcenter auch ganz gezielt danach gefragt, wo man das derzeitig, heute geltende Preisblatt Strom Grundversorgung auf den Internetseiten der E.On Thüringer Energie AG finden könne und diese antwortete mir, dass man es dort gar nicht finden könne. Dies sei auch nicht notwendig, werde bei E.ON auch nicht so praktiziert, da ja ab dem 01.03.2011 neue Preise gelten sollen und diese würde man deshalb auf den Internetseiten auch angezeigt bekommen.

Laut der neuen ETE-Preisblätter soll der Arbeitspreis in der Grundversorgung ohne Schwachlastregelung ab dem 01.03.2011 dann 21,75 Ct/ kWh (netto) betragen.

Die Preiserhöhung beläuft sich also nicht auf 1,80 Ct/ kWh (netto), wie mir auf meine gezielte Frage vom ETE-Callcenter mitgeteilt wurde, sondern tatsächlich auf 2,28 Ct/ kWh (netto).

Wenn das mal kein \"dicker Hund\" ist.

Unter den o. g. Prämissen des BMU liegt die Preiserhöhung dann nicht mindestestens 1,30 Ct/ kWh zu hoch, sondern vielmehr mindestens 1,78 Ct/ kWh (= 2,28 Ct/ kWh - 0,50 Ct/ kWh).

Die gesamte Strompreiserhöhung gegenüber Dezember 2008 beträgt also tatsächlich 4,03 Ct/ kWh (netto). [/COLOR]

Ich gehe mal davon aus, dass die junge Frau im ETE-Callcenter sich auf die von mir - für diese erkennbar als Rechtsanwalt - ganz gezielt gestellte  Frage nach dem Erhöhungsbetrag die genannten 1,80 Ct/ kWh (netto) nicht ausgedacht hat, sondern wohl vor ihr an der Pinnwand ein Zettel mit einer entsprechenden \"Sprachregelung\" hing. Schließlich kenne ich das Callcenter und auch gewisse Abläufe aus eigener Anschauung heraus.

Was für eine vorbildliche Wertegemeinschaft, mit einem einheitlichen Verhaltenskodex über den Wert der Werte.

Der für alle E.ON- Menschen  verbindliche Verhaltenskodex:

http://www.eon.com/de/downloads/Verhaltenskodex_de.pdf


Wer es nicht selbst erlebt hat, der glaubt es nicht. Roland Kaisers alte Platte dudelt \"Ich glaub, es geht schon wieder los...\"

Nun bin ich aber froh, dass sich mein kommunaler Grundversorger meinem jahrelang immer wieder vorgetragenen  Herzenswunsch entsprechend jüngst aus der \"babylonischen Knechtschaft\" befreit hat.

Zehn Jahre lang war es so, dass die Jenaer Strompreise aufgrund eines von BBH eingefädelten Vertrages von der Erfurter Zentrale aus nach deren Wunsch und auf deren Weisung erhöht wurden.

Wäre das noch immer so, hätte man wohl auch in Jena zum 01.03.11 einen entsprechenden vom Konzern gewünschten Strompreis in die Zeitung gesetzt und stolz behauptet, dieser würde nunmehr für alle betroffenen Kunden auch in der Zeiss- und Universitätsstadt tatsächlich gelten.

Eine Strompreiserhöhung seit Dezember 2008 um 4,03 Ct/ kWh (netto) kann wohl angesichts der Feststellungen des BMU und der Bundesnetzagentur zur Kostenentwicklung in den Stromversorgungsunternehmen für den Anfangsverdacht eines kartellrechtlichswidrigen  Preishöhenmissbrauchs gem. § 29 GWB für das Bundeskartellamt ausreichen.

Dann müsste diesmal E.ON beweisen, dass der Strompreisanstieg um 4,03 Ct/ kWh (netto) durch entsprechend gestiegene Kosten gerechtfertigt ist. Möglicherweise wird man es versuchen, wie so vieles.

Entsprechende Mitteilungen an die 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes und die Bundesnetzagentur sind raus.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist heute etwas widerfahren, was ich nicht für möglich gehalten hätte.

Ich habe mich im Callcenter der E.ON Thüringer Energie AG Jena telefonisch danach erkundigt, um welchen Nettobetrag der Strompreis der Grundversorgung zum 01.03.2011 erhöht wird, nachdem dieser Betrag von E.ON nirgends publiziert wurde und ich die einzige im Internet verfügbare Information, aus welcher ich mir den Betrag selbst errechnen musste, für eher unglaubwürdig hielt.

Bitte hier lesen:

Schreiben an Leiterin Vertrieb der E.ON Thüringer Energie AG  Frau Heidi Schulze wegen Strompreis



Freundliche Grüße



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Mögliche Regelverstöße kommen jedenfalls beim CCO im CC zur Anzeige, damit dieser seiner eigenen Verantwortung entsprechen kann.

Zitat
Wird im E.ON Callcenter Jena vorsätzlich gelogen?!
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; displayed
X-MSExch-Correlation-Key: beF94CPXwEKCNk4zkW1kgw==
Original-Message-ID: <47101E3589FA400EB6534639AF15319E@LEVIATHANII>
X-Display-Name: Feldmann, Karl-Heinz
Ihre Nachricht wurde gelesen am Freitag, 18. Februar 2011 22:02:37 (GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien.

Meines Erachtens besteht ein Interessenkonflikt zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Thüringer und den wirtschaftlichen Interessen von E.ON.

Welche wirtschaftlichen  Interessen bei dem größten Energieversorgungsunternehmen Thüringens  im Vordergrund stehen, zeigt sich wohl schon an der Namensgebung.

Das zeigt sich aber wohl auch daran, dass man dort wohl gar nicht - wie andernorts - daran denkt, unrechtmäßige Gaspreiserhöhungen freiwillig an die Kunden zurück zu erstatten.

Am Ende kommt noch der Blues.

Offline RR-E-ft

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Trotz größter geplanter Strompreiserhöhung immer noch keine Pressemitteilung über Strompreis am Kranhaken

Es gab schon stärkere Strompreiserhöhungen in der Geschichte der Thüringer Stromversorgung.
Das war in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts,  zur Zeit des Notgeldes. Damals  wurde das Stromgeld in Millionen Mark bemessen.

Offline RR-E-ft

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Das Vertrauen der Kunden ist das Wichtigste, sagt der Unternehmensfilm am Ende.

 

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