Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Aufforderungsschreiben an Compliance Officer der E.ON Thüringer Energie AG

<< < (2/4) > >>

Schwalmtaler:
Das wäre schön und er könnte sich mit dem Titel \"Erster Sehende unter den Blinden Versorgern\" schmücken!

Aber ich bleibe da eher skeptisch.

RR-E-ft:
Leider hat es noch nicht überall so gute Ermittler wie bei E.ON.

Netznutzer:
@ RR-E-ft

Sie schrieben: Der Chief Compliance Officer der E.ON AG ... zur Kenntnis genommen. Sie schrieben nicht, dass er von der E.ON Thüringer Energie AG stammt.

Die E.ON AG ist börsennotiert! E.ON AG Namens-Aktien o.N Somit keine Vorurteile, was immer Sie damit auch gemeint haben. Bei Bedarf teile ich Ihnen gern die WKN mit.

Gruß  

NN

RR-E-ft:
@Netznutzer

Na Sie kennen sich ja aus.

Der E.ON CCO stammt auch nicht von ETE.



--- Zitat ---Original von Netznutzer

... und es hat noch keine Ad-hoc Mitteilung darüber und auch keinen Kurssturz gegeben. Anscheinend ist sich EON nicht über den Ernst der Lage bewußt.

Gruß

NN
--- Ende Zitat ---

Wirtschaftlich betrachtet sind interne Ermittlungen für E.ON vorteilhaft. Deshalb halten die sich ja auch intern die hochspezialisierte schnelle Ermittlergruppe, um möglicherweise bestehenden Betrug schnell und konsequent aufzudecken.

Der Konzern hält sich die teure Truppe doch nicht aus reiner Nächstenliebe.
So gut darf man E.ON kennen.  

Ergeben interne Kontrollen, dass die bisherigen Tarifbestimmungen unbillig getroffen wurden und deshalb für die betroffenen Kunden gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB unverbindlich sind und sein müssen, und kommt es für die Zukunft deshalb zu einer Korrektur der Tarifbestimmung, wird das Unternehmen für die Aktionäre sogar wertvoller, weil es dann in weit stärkerem Umfang als bisher über verbindliche Forderungen gegenüber den betroffenen Kunden verfügt.

Gründen Verbrauchsabrechnungen auf für die Kunden tatsächlich unverbindlichen Tarifbestimmungen des Unternehmens, so taugen diese bestenfalls als belastende Beweismittel  in einem Strafprozess (BGH X ZR 60/04 unter II.1).

Es ist eine eher als krank und kriminell zu bezeichnende Vorstellung, zu hoch kalkulierte Tarife könnten für ein Unternehmen, welches eine gesetzliche Tarifbestimmungspflicht trifft, in irgendeiner Weise einen Vorteil erbringen.
Das können und dürfen sie nicht.
Sie schaden im Gegenteil dem Unternehmen nur.

Wenn es deshalb auch nur den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Tarifkalkulation gibt, muss diese nochmals eingehend einer kritischen Würdigung unterzogen werden, im Interesse des Unternehmens selbst.

Rechtsberater, die etwas anderes behaupten, spielen grob fahrlässig mit den Unternehmenswerten und sind selbst entsprechend wirtschaftlich haftbar, wenn nicht sogar strafrechtlich.  Und schließlich ist der goodwill ein eigener Unternehmenswert, der auf dem Spiel steht.  

Dafür genügt es auch nicht, dass der Manager, der die Tarifkalkulation verantwortet, erklärt, diese sei in Ordnung. Denn er könnte psychologisch geneigt sein, einen eigenen Fehler zu vertuschen.
Es kommt darauf an, sich die Tarifkalkulation noch einmal kritisch bei Lichte zu betrachten. Das kann Aufgabe des CO sein.


Weil dies so hochsensibel ist, wird man verständlicherweise weder in die eine noch in die andere Richtung weisend voreilig ad-hoc- Meldungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz herausgeben.

E.ON CCO hat die Meldung gelesen am Donnerstag, 17. Februar 2011 10:34:56.

Und daraufhin möchte sich jemand wundern, dass es bisher noch keine ad-hoc- Meldung gab? Ad-hoc-Meldungen sind doch keine Aal- Glocke.

Weitere Meldungen.

bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Leider hat es noch nicht überall so gute Ermittler wie bei E.ON.
--- Ende Zitat ---
Wo kommt die Erkenntnis über die Bewertung bezgl. Ermittlungen in Energiesachen her ? Gibt\'s da schon erste Erfolge bzgl. der Preise zu vermelden ? Oder ermitteln die nur um festzustellen, dass alles seine Richtigkeit hatte .  :D

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln