Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Aufforderungsschreiben an Compliance Officer der E.ON Thüringer Energie AG

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RR-E-ft:
Wenn die Truppe ermittelt, ermittelt sie tiefgreifend und gründlich, weil der Konzern ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat und weil die Compliance Officers daneben auch noch ein ganz privates Intesse daran haben (müssen).

In vielen Unternehmen gibt es so eine Truppe gar nicht und diese Energieversorger sind deshalb bisher klar im Nachteil.

Ich kenne E.ON Compliance Officer persönlich und weiß, was für \"Wadenbeißer\" die sein können. Es handelt sich um besonders trainierte Langstreckenläufer.
Sie unterliegen bei ihrer Tätigkeit keinerlei dienstlichen Weisungen, sondern arbeiten auch strafrechtlich eigenverantwortlich.
Sie können deshalb ihre Ermittlungen gegen jeden richten, auch gegen Vorstände, ohne deshalb arbeitsrechtliche Konsequenzen besorgen zu müssen.

Besondere Organisation bei ETE


--- Zitat ---Die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften, hat für uns höchste Priorität. Daneben sind die internen Richtlinien zu beachten, die unsere Werte und die rechtlichen Anforderungen konkretisieren. Rechtsverstöße werden nicht hingenommen; wir verzichten auf Geschäfte und das Erreichen interner Ziele, bevor wir gegen Gesetze oder Richtlinien verstoßen.
Zur unmissverständlichen Klarstellung: Keine Führungskraft und kein Mitarbeiter wird für einen Verlust von Geschäften verantwortlich gemacht werden, sofern sich dieser bei Einhaltung der Gesetze und Richtlinien nicht vermeiden lässt.
--- Ende Zitat ---

Da bleibt wenig Spielraum für Zweifel, wenn es darum geht, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Billiges Ermessen ist diesbezüglich nicht vorgesehen.

Kein Spielraum im gesamten E.ON - Konzern


--- Zitat ---Die Compliance Officers der Market Units informieren den Chief Compliance Officer über jeden gemeldeten Hinweis auf einen Regelverstoß und stimmen Maßnahmen, Ermittlungsergebnisse und etwaige weitere erforderliche Konsequenzen mit ihm ab. Die operative Verantwortung für die Aufklärung, Bewertung, Abstellung und Sanktionierung von Regelverstößen trägt die Einheit (Corporate Center oder Market Unit), bei der sich der Regelverstoß ereignet hat.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Compliance-Organisation

Jede Market Unit hat einen Compliance Officer, der direkt an den Chief Compliance Officer (CCO) im Corporate Center berichtet. Eine Geschäftseinheit, in der eine Compliance-Regel oder eine Regel des Verhaltenskodexes verletzt wird, ist in diesem Fall unmittelbar für die Untersuchung und die Korrektur des Regelbruchs sowie das Ergreifen von Sanktionen verantwortlich. Die Compliance Officer der Market Units bearbeiten unmittelbar die Berichte zu möglichen Regelverletzungen, informieren den CCO und beraten mit ihm über Ergebnisse sowie erforderliche Maßnahmen. Dabei ist der Bereich Corporate Audit zwingend in alle entsprechenden Untersuchungen eingebunden.
--- Ende Zitat ---

Der CCO und die COs der Market Units führen wohl regelmäßig Schaltkonferenzen durch, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zuverlässig sicher zu stellen.

Didakt:
@ RR-E-ft


--- Zitat --- aus Ihrem Beitrag von Heute 10:10 Uhr

Auch soweit in Sonderverträgen Preisänderungsklauseln für unwirksam erklärt wurden, dürfen die unwirksam einseitig erhöhten Preise den Kunden nicht mehr zur Abrechnung gebracht werden, da auch insoweit eine Nichtschuld vorliegt (siehe auch BGH, B. v. 01.02.2011 Az. VIII ZR 181/10).
--- Ende Zitat ---

Frage: Stimmt das Aktenzeichen? Ich bin leider nicht fündig geworden.

RR-E-ft:
Ja, das Aktenzeichen stimmt. Die Entscheidung liegt bei ETE vor.

Weitere Meldungen

Didakt:
Danke, der Hinweis auf \"weitere Meldungen\" erklärt den Zusammenhang.

MfG

RR-E-ft:
Dafür, dass es möglicherweise bei den Stromtarifen etwas zu verbergen gibt, spricht Folgendes:

In der Pressemitteilung über die neunprozentige Strompreiserhöhung zum 01.02.2009 war von gestiegenen Kosten schon gar keine Rede, sondern nur von einem allgemeinen Trend zu Strompreiserhöhungen, so als wolle man nur mit einer Mode gehen:

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Pressemitteilungen/Aktuell/Pressemitteilung.htm?id=1375985


--- Zitat ---Ebenfalls zum 1. Februar nächsten Jahres passt E.ON Thüringer Energie nach über einjähriger Preisstabilität die Strompreise für Privat- und kleinere Gewerbekunden an. Die Anpassung des Strompreises wird rund 9 Prozent betragen. Das Unternehmen folgt damit der allgemeinen Entwicklung der Strompreise in Deutschland: So haben in letzter Zeit nach einer Untersuchung des Verbraucherportals toptarif.de mehr als 200 Stromanbieter Preiserhöhungen bereits zum 1. Januar 2009 um bis zu 21 Prozent angekündigt.

Der Preis pro Kilowattstunde steigt in dem am häufigsten gewählten Tarif ThüringenStrom.privat um 1,76 Cent pro Kilowattstunde (kWh) netto.
--- Ende Zitat ---



In einer Pressemitteilung vom Februar 2010 wurde verlautbart, dass die Stromtarife bis zum 31.12.2010 garantiert stabil auf dem hohen Niveau vom Frühjahr 2009 bleiben (obschon wie allgemein bekannt die Großhandelsßreise drastisch gesunken waren):

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Pressemitteilungen/Aktuell/Pressemitteilung.htm?id=1424995



--- Zitat ---Bis zum 31. Dezember 2010 bleiben die Strompreise für alle Privat- und Gewerbekunden stabil, sie liegen damit weiterhin auf dem Niveau von Anfang 2009.

„Mit diesem klaren Signal wollen wir insbesondere in der gegenwärtig noch immer wirtschaftlich schwierigen Situation unseren Kunden Planungssicherheit garantieren“, erklärte Vorstandschef Reimund Gotzel.
--- Ende Zitat ---

Auf so eine Dichtung muss man erst einmal kommen. Das ist höchste Kunst. Der Vorstandsvorsitzende Raimund Gotzel und vielleicht nicht nur der wird womöglich mit Boni entlohnt, was vielleicht einiges erklären könnte.  
Boni können sich wohl auf das Belohnungssystem im Hirn auswirken und die Entscheidungsfindung irreal beeinträchtigen.

Zum Vergleich: Die Strompreisentwicklung auf dem Markt. - Drastischer Preisverfall.

BDEW: Strompreise für Haushaltskunden sinken erst 2010


Zu der geplanten fast elfprozentigen Stromtariferhöhung zum 01.März 2011 findet sich erst gar keine Pressemitteilung, weil wohl auch die kühnsten Mitarbeiter der Pressestelle sich nicht zutrauten, eine Begründung für die geplante drastische Strompreiserhöhung zu dichten.

Da liegt es doch nahe, dass sich verantwortliche Manager mit Rücksicht auf die Rechtslage bei den Stromtarifen verkalkuliert haben können.


--- Zitat ---BGH KZR 2/07 Rn. 26

Aus der gesetzlichen Bindung des allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit (BGHZ 172, 315 Tz. 16 f.) ergibt sich nicht nur die Rechtspflicht des Versorgers, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen. Der Versorger ist vielmehr auch verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist,
--- Ende Zitat ---

OLG Stuttgart, Urt. v. 30.12.10 Az. 2 U 94/10Stromzahlungsklage nach Unbilligkeitseinrede abgewiesen


Um das Ganze perfekt zu machen, veröffentlicht ETE das Preisblatt für die Grundversorgung, gültig ab 01.03.2011.

Das aktuell gültige Preisblatt scheint entgegen § 36 Abs. 1 EnWG nicht im Internet veröffentlicht zu sein. Der Umfang der geplanten Preisänderung ist aus den Veröffentlichungen der ETE im Internet wohl gleich gar nicht ersichtlich.

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