@ Plus
Ja, genau darum streiten sich die Leute ja auch darüber, ob man bei einem kaputten Motor im Rahmen der Gewährleistung das ganze Auto zurückgeben darf, oder nur den Motor.
Der Hinweis auf die Suchfunktion hat mir bisher nicht geholfen, sonst würde ich die Frage nicht stellen. Und: wenn jemand eine Stelle weiß, die mir in dieser Frage weiterhilft, wäre der Link nett.
Nach der hier vertretenen Logik resümiere ich: eine Preisänderung ist eine Tarifänderung, weil der Preis ein Bestandteil des Tarifes ist.
(Argument: eine Tarifänderung ist eine Vertragsänderung, weil der Tarif ein Bestandteil des Vertrages ist.)
Ich wiedehole mich: Nach meiner Auffassung sind z.B Preisänderungen im strengen Sinne keine Tarifänderungen, weil das, was den Tarif vom Preis unterscheidet, nicht geändert wird. Wenn der Tarif sagt: bis 30000 kWh gilt der Preis A, von 30001 kWh bis 50000 kWh gilt der Preis B, dann ändert sich für mich nicht der Tarif durch die Veränderung des Preises A.
Entweder gibt es so etwas wie eine begriffliche Trennschärfe, dann muss die auch benennbar sein, oder es gibt sie nicht, und die Begriffe sind dann eben identisch. Das führt dann unter anderem dazu, dass auch die Versorger frei phantasieren und behaupten können, was sie wollen.
Ich frage nochmal: ist die Vereinbarung, dass ich aufgrund meiner Abnahmemenge zu Konditionen ausserhalb der Grundversorgung beliefert werden soll, substantiell für den Vertrag, oder nicht?
Wenn ich mit einem Autohersteller einen Vertrag schließen würde, bei dem ich mich verplichte 100000 Einheiten pro Jahr abzunehmen und deshalb immer zu Preisen unterhalb der allgemeinen Marktpreise beliefert zu werden, was ist das dann? Und wenn man dann sagen würden, die Konditionen werden marktabhängig ausgehandelt?
Für mich heißt dies zunächst, dass - wenn der Hersteller die Konditionen dann verändern wollte - dies ja nicht den Vertrag aufhebt.
Oder sehe ich da was falsch? Wenn man den allgemeinen Markpreis mit Grundversorgung vergleichen würde, dann ist der Gegenstand dieses Vertrages, dass er sich davon unterscheidet und eine Erfüllung nur dann zustande kommt, wenn - im Beispiel der Gasversorger - eben ein Tarif angeboten wird.
Ich sage: es besteht ein Vertrag und der Gasversorger kann den ja auch kündigen. Er ist aber nicht gekündigt, indem er \'nur\' den Tarif \'auslaufen\' lässt.