An Ihrer Stelle würde ich mir da gar nicht so viel Arbeit machen und mich da lange rumstreiten.
Einfachste und effektiveste Lösung:
Sie schließen einen Stromliefervertrag ab.
Sie sorgen dafür, dass sie bis zur ersten Rechnungserstellung weniger an Abschlägen zahlen, als Sie verbrauchen, so dass auf der Schlussrechnung ein ordentlicher Restbetrag steht.
Dann weisen Sie die erste Rechnung als offensichtlich fehlerhaft zurück, zahlen nicht, und verlangen eine korrekte Abrechnung, in der die Messkosten rausgerechnet sind.
Der Versorger muss dann wohl oder übel eine korrigierte Rechnung schicken, oder den Betrag einklagen, was er wohl kaum tun wird, wenn er nicht dämlich ist.
Sollte er drohen, Ihren Anschluss zu sperren, dann Hausverbot erteilen und den Versorger auf Unterlassung von Sperrdrohungen abmahnen lassen, oder gleich eine einstweilige Verfügung gegen Sperrdrohungen erwirken, oder eine Schutzschrift gegen eine EV des Versorgers hinterlegen.
Bis zur ersten Abrechnung haben Sie dann erst mal Ruhe, und Sie sitzen dann am längeren Hebel, weil der Versorger aktiv werden muss, um an sein Geld zu kommen.
ciao,
sh