Überführt werden kann man nach Lebensende an den Ort seiner Wahl.
Kommissare können Missetäter überführen.
Wurde der Sondervertrag nicht wirksam gekündigt, besteht er ungekündigt fort.
Wenn der Versorger schreibt, dass er zukünftig die Grundeversorgungstarife zugrunde legt, ohne die Kündigung des bisherigen Vertrages zu erklären, so ist das reines Wunschdenken des Versorgers (siehe Rückforderungsurteile LG Dortmund und OLG Hamm in Sachen VZ NRW gegen RWE).
Ob ein bestehender Sondervertrag bisher wirksam gekündigt wurde, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Wurde der Sondervertrag bisher nicht wirksam gekündigt, kann er freilich jetzt wirksam ordentlich gekündigt werden. Ein Grundversorgungsvertrag kann vom Versorger hingegen regelmäßig nicht ordnungegemäß gekündigt werden, § 20 Abs. 1 Satz 3 GVV.
Die ordentliche versorgerseitige Kündigung eines Energielieferungsvertrages spricht deshalb dafür, dass der Versorger von einem bestehenden Sondervertrag ausgeht, der ordentlich gekündigt werden kann und soll.