Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kein Schutz für Sondervertragskunden bei ordnungsgemäßer Kündigung

<< < (6/6)

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das Sonderprivatrecht der Kaufleute gilt auch dann, wenn diese mit Nichtkaufleuten geschäftlich verkehren, jedoch eben nur für die betreffenden Kaufleute, zB. § 362 HGB. ;)
--- Ende Zitat ---

Soll also heißen, der § 362 HGB als Sonderprivatrecht der Kaufleute gilt auch dann, wenn der zwar der Absender Kaufmann ist, aber der schweigende Empfänger (für den § 362 HGB ja das Schweigen als Willenserklärung bestimmt) ein einfacher Nichtkaufmann.

Da werden sich die Kaufleute ja freuen, wenn sie künftig unter Berufung auf ihren Handelsbrauch jetzt auch im Verkehr mit Nichtkaufleuten den § 362 HGB zur Anwendung bringen dürfen.

RR-E-ft:
@Black

Sie sind wohl Spezialist fürs Missverstehen.


--- Zitat ---Original von Black
Soll also heißen, der § 362 HGB als Sonderprivatrecht der Kaufleute gilt auch dann, wenn der zwar der Absender Kaufmann ist, aber der schweigende Empfänger (für den § 362 HGB ja das Schweigen als Willenserklärung bestimmt) ein einfacher Nichtkaufmann.
--- Ende Zitat ---

Wie kommen Sie denn darauf?


Das Sonderprivatrecht der Kaufleute gilt auch für deren geschäftlichen Verkehr mit Nichtkaufleuten. So zum Beispiel § 362 HGB.
Nur als Beispiel genannt!

Ich habe gerade nicht behauptet, dass § 362 HGB für den nichtkaufmännischen Geschäftspartner des Kaufmanns gilt.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das Sonderprivatrecht der Kaufleute gilt auch dann, wenn diese mit Nichtkaufleuten geschäftlich verkehren, jedoch eben nur für die betreffenden Kaufleute, zB. § 362 HGB. ;)
--- Ende Zitat ---

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Aus einem Vertrag mit vertraglich vereinbartem günstigen Sonderpreis ohne wirksame Preisänderungsklausel kann der Versorger den Kunden nicht einfach mal in einen Grundversorgungsvertrag umstellen.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Original von Black
Aber umgekehrt soll es einseitig gehen? Rechtsgrundlage?
[]Umstellung von Grundversorgung in Sondervertrag[]Kaufmann und Handelsbrauch[]
--- Ende Zitat ---

@Black
Könnten Sie Ihre Nebelkerzen ausnahmsweise für Karneval aufsparen und zur Abwechslung einmal beim Thema bleiben?
Auch wenn es schwerfällt?  :D

@RR-E-ft
Andere wurden Ihrerseits derzeit für off topics gerügt, nur weil sie eine/n für Juristen nicht  konforme Wortwahl/Sprachgebrauch wählten, obwohl interessierte Nichtjuristen die Intention hinter der \"unjuristischen\" Wortwahl sehr wohl verstehen konnten.

Dieses Forum ist nach meiner Meinung, trotz oder wegen des Mehrwerts der für alle Nutzer erhellender Juristenfachsimpelei, letztendlich aber immer noch ein Forum von Verbrauchern für Verbraucher.  ;)

DieAdmin:
@all,

ich hab mal die Beiträge zu den Wärmepumpentarif separiert, damit das nicht so untergeht:

Wärmepumpen-Tarif: Kündigung, Widerspruch Preiserhöhungen

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln