Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kein Schutz für Sondervertragskunden bei ordnungsgemäßer Kündigung

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RR-E-ft:
Manche mögen es nicht wahrhaben:

Kein Schutz von Sondervertragskunden

Energietourist:
Wie jetzt?? Das hat doch wohl niemand ernsthaft bestritten? Kann man doch in fast allen AGBs nachlesen, das beide Seiten das Recht zur Kündigung haben. Es geht doch wohl nur darum, was eine ordnungsgemäße Kündigung ist.

RR-E-ft:
Es sollte  deutlich herausgestellt werden, dass jedem Sondervertragskunden sein Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ordnungsgemäß gekündigt werden kann, er keinerlei Anspruch auf Neuabschluss eines Sondervertrages hat und deshalb in Bezug auf ein bestimmtes Preisniveau über die Kündigungsfrist hinaus über keinerlei Schutz verfügt. Der Sondervertragskunde kann sein Preisniveau nicht einfrieren und konservieren. Hinsichtlich angebotener Sondervertragspreise ist auch keine Preiskontrolle gem. § 315 BGB möglich, nur ganz ausnahmsweise eine kartellrechtliche Preishöhenmissbrauchskontrolle.

bolli:

--- Zitat ---Original von Energietourist
Wie jetzt?? Das hat doch wohl niemand ernsthaft bestritten? Kann man doch in fast allen AGBs nachlesen, das beide Seiten das Recht zur Kündigung haben. Es geht doch wohl nur darum, was eine ordnungsgemäße Kündigung ist.
--- Ende Zitat ---

Na ja, zum einen ist nicht alles, was in den AGB steht auch zwingend wirksam  ;) (schließlich steht auch in den meisten AGB etwas zum Preisanpassungsrecht aber weder wurden die AGB wirksam einbezogen, noch halten diese Regelungen einer rechtlichen Prüfung auf Basis der §§ 305, 307 BGB stand, was da aber natürlich nicht beisteht  ;) ) und zum anderen gab es mal eine Zeit zu Beginn der Kündigungswelle 2007/2008, da wurde dieses Kündigungsrecht auch bei einer ordentlichen Kündigung durchaus von einigen in Frage gestellt, mit der Begründung, dass es sich um ein dauerschuldverhältnisähnliches Vertragsverhältnis handele und dieses nicht einseitig kündbar sei. Stand sogar meines Wissens mal so oder ähnlich in einer Energiedepesche.

Mittlerweile ist aber den Eingeweihten wohl durchaus klar, dass eine ordentliche Kündigung auch ohne Zustimmung des Vertragspartners möglich ist, zumal der BGH diese Möglichkeit, sich vom (unliebsamen) Vertragspartner zu lösen mehrfach als Argument gegen eine ergänzende Vertragsauslegung benutzt hat.

Aber es gibt immer noch eine ganze Reihe Mitstreiter, die es (gerne) nicht wahrhaben wollen und (gerne) in ihren Verträgen von annodazumal verbleiben möchten (dort ist\'s doch so mollig warm, vor allem wenn man an den vereinbarten Preis denkt  ;) ). Manchmal ist man aber auch nur nicht auf dem aktuellen Stand. Könnte nur im Prozessfall etwas teurer werden.  8)

BerndA:
Hallo Herr Fricke,

ich muss mich dazu auch nochmal zu Wort melden. Unsere Versorger, die Firma Gelsenwasser, kündigt ebenfalls aktuell (Schreiben vom 16.02.2011) die bestehenden Erdgaslieferverträge.

Allerdings sind das explizit keine Sonderverträge, sondern nur Tarife der so genannten Normsonderkunden, also von Verbrauchern, die wegen Ihrer Abnahmemengen entsprechende Sonderpreise erhalten. Es wurde hier definitiv nie eine Unterschrift geleistet.

Diese Tarife werden jetzt mit einer Frist von einem Monat zum 31.03.2011 gekündigt. Gleichzeitig erhalten die betroffenen Verbraucher das Angebot, einen neuen tatsächlichen Sondervertrag bei Gelsenwasser abszuschließen, oder in der Grundversorgung zu landen.

Sind solche Kündigungen denn auch zulässig ?

Mit freundlichen Grüßen

B. Ahlers
Regionalvertretung Münsterland

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