Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen

BGH - Revisionstermin steht fest - Az: VIII ZR 42/10

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Zasche:
Das Gericht hat den Termin der mündlichen Verhandlung im Verfahren eins energie sachsen GmbH gegen noch 20 Gasbezieher auf den

9.März 2011

festgesetzt.
Aktenzeichen: BGH VIII ZR 42/10
Damit geht ein seit November 2004 bestehender Rechtsstreit in die letzte
Instanz. :P

Mit winterlichen Grüßen aus dem schönen Vogtland

Zasche

Zasche:
Die mündliche Verhandlung fand am 9.März 2011 statt:

Am 09.03.2011 wurde beim BGH mündlich verhandelt. Einleitend verwies der Senat darauf, dass nach seiner vorläufigen Einschätzung das LG Chemnitz möglicherweise die Sache hätte nicht durch Teilurteil entscheiden dürfen. Der Senat neigte der Auffassung zu, einen etwaigen Verstoß gegen § 301 ZPO trotz fehlender Verfahrensrüge von Amts wegen zu prüfen und erwog, im Anschluss an die mündliche Verhandlung bei den übrigen Zivilsenaten anzufragen, ob gegen die beabsichtigte Verfahrensweise Bedenken bestehen. Sodann wurde zur Sache in den strittigen Punkten mündlich verhandelt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde noch am 09. März bestimmt auf den 11.05.2011. (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen )

(Das Landgericht Chemnitz hatte mit Teilurteil vom 06.05.2008 die Sammelklage abgewiesen, wobei über die Preiserhöhung vom 01.04.2008 noch nicht entschieden wurde.)

Es wird wohl eine unendliche Geschichte werden!!

Grüße aus dem Vogtland

Zasche

Zasche:
Die mündliche Verhandlung fand am 9.März 2011 statt:

Am 09.03.2011 wurde beim BGH mündlich verhandelt. Einleitend verwies der Senat darauf, dass nach seiner vorläufigen Einschätzung das LG Chemnitz möglicherweise die Sache hätte nicht durch Teilurteil entscheiden dürfen. Der Senat neigte der Auffassung zu, einen etwaigen Verstoß gegen § 301 ZPO trotz fehlender Verfahrensrüge von Amts wegen zu prüfen und erwog, im Anschluss an die mündliche Verhandlung bei den übrigen Zivilsenaten anzufragen, ob gegen die beabsichtigte Verfahrensweise Bedenken bestehen. Sodann wurde zur Sache in den strittigen Punkten mündlich verhandelt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde noch am 09. März bestimmt auf den 11.05.2011. (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen )

(Das Landgericht Chemnitz hatte mit Teilurteil vom 06.05.2008 die Sammelklage abgewiesen, wobei über die Preiserhöhung vom 01.04.2008 noch nicht entschieden wurde.)

Es wird wohl eine unendliche Geschichte werden!!

Grüße aus dem Vogtland

Zasche

RR-E-ft:
Welche Entscheidung wurde verkündet?

fsgj6:
Mit Urteil vom 11.05.2011 wurde die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch hinsichtlich der Kosten der Rechtsmittelverfahren an das Landgericht Chemnitz zurückverwiesen. Das Urteil des OLG Dresden vom 26.01.2010 und das Teilurteil des LG Chemnitz vom 06.05.2008 wurden (auch hinsichtlich der Kosten) aufgehoben, soweit dieses die Revisionsbeklagten betrifft. (Quelle: VZ Sachsen)

Ich bin mal gespannt wie es jetzt, auch hinsichtlich der weiteren noch beim LG Chemnitz anhängigen Verfahren weitergeht.

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