Hallo Gasmann,
der Verrtagslieferant will gar nichts sehen, denn er hat alle Dokumente, die den Tank als sein Eigentum ausweisen.
Der freien Händler muss sichergehen, dass er nicht einen vertraglich gebundenen Gaskunden mit Gas beliefert, sonst hat er am nächsten Tag den Anwalt im Haus.
Er muss sich daher davon überzeugen, ob der Tank nicht evtl. durch Vertrag an eine Lieferfirma gebunden ist.
Das Tankprüfbuch hat in aller Regel nur der Eigentümer. Der Kaufvertrag (nicht Mietkauf oder eine andere spitzfindige Juristerei) gibt auch Auskunft über die Eigentumsverhältnissse.
Zwei Anmerkunden:
1.) Der Gaskunde weiß oft selbts nicht, dass er einen Tank gemietet hat und einen Liefervertrag unterschrieben hat. Erst bei dem Versuch, das Gas woanders zu tanken merkt er das.
2.) Weshalb ist es eigentlich für einen Vertragskunden so interessant, eben nicht bei \"seinem\" Vertagshändler zu tanken. Warum will er das Gas vom freien Händler?
H. Watzl