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Autor Thema: Was tun Flüssiggasversorger Uraltvertrag Erbe  (Gelesen 2993 mal)

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Offline gintonic

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Was tun Flüssiggasversorger Uraltvertrag Erbe
« am: 22. Januar 2011, 13:26:35 »
Hallo,
ich bräuchte netten Rat.

Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und ich bin Alleinerbe eines kleinen Doppelhäuschens.

Lieferabkommen von 1988, Nutzung des Tankes + Transport wurde vom Vater bezahlt. Ebenso die Lieferung und Montage der Gaszähler, Leitungen, ... .
Bis 1994 wurden alle Reperaturen, Erneuerung der Gasleitungen, Reglersets, wiederkehrenden Prüfungen und 10 jährige Prüfungen von Ihm bezahlt.

Ab 1994 wurde eine Gaspauschale von TT in Rechnung gestellt, ein Lieferabkommen und Behältervertrag existiert jedoch nicht.
Die Prüfungen wurden nun von TT übernommen, ausser dem verbrauchten Gas nur Zählerabrechnungen in Rechnung gestellt.

Nach seinem Tod wurde TT der Zählerstand mitgeteilt, um Abrechnung gebeten und TT ermächtigt nun von meinem Konto einzuziehen (Bis Dato nicht geschehen), Abschläge wurden weiterhin bezahlt.

Dem Lieferfahrer wurde gesagt er dürfe nicht tanken bis die Vertragsverhältnisse geklärt sind, er kam 1 Tag nachdem er dies mitgeteilt bekam und tankte in meiner Abwesenheit voll.

Sodann flatterten neue Verträge ins Haus:
Ein Gasversorgungsvertrag mit Grundgebühr für Nutzung der Zähler und Tankes und Tanküberlassungsvertrag auf 10 Jahre.
Des Weiteren zur Wahl ein Lieferabkommen jederzeit kündbar und ein Tanküberlassungsvertrag mit Kosten für Miete und Serviceleistungen auf 5 Jahre.

TT habe ich mitgeteilt dass ich nicht damit einverstanden bin eine weitere Nutzung zu Zahlen, auch keine Miete da diese ja schon bezahlt wurden.

Jetzt setzt mir TT eine Frist zum Monatsende mich zu melden (11 Tage) ansonsten wird der Tank abgeholt und sämtliche Kosten samt Absaugung mir in Rechnung gestellt.

Was tun?

Ich bedanke mich vorab schon für Tipps und Rat.

Gruß

Gin

 

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