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Autor Thema: Suche Rat für Rückforderungen • Flüssiggaspreise  (Gelesen 4091 mal)

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Offline superbuehead

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Suche Rat für Rückforderungen • Flüssiggaspreise
« am: 31. Januar 2011, 01:51:54 »
Hallo.

Bin ganz neu hier und suche Tipps, wie genau ich vorgehen sollte, um die doch sehr hohen Flüssiggaspreise der letzten Jahre zurückfordern zu können.

Die Sachlage:

Ich wohne in einem 10-Familienhaus, dessen Vermieter im Jahr 2004 die Erdgasversorgung abstellen und einen orberirdischen Tank aufstellen lassen hat. Jede Wohnung bekam daraufhin einen Flüssiggasvertrag.

Ob es einen festen Liefervertrag zwischen Vermieter und Anbieter gibt, wird gerade noch geklärt, aber da geht es eher um Anbieterwechsel.

Nun zur diesjährigen Erhöhungsrunde (auf 2,40 € pro Kubikmeter netto) nahm ich mir einmal die Daten des statistischen Bundesamtes vor, in denen die Preisebewegung seit 2005 prozentual verzeichnet ist. Es wurde deutlich, dass unser Versorger deutlich über den Preisen liegt, und zwar jedes Jahr.

Dazu kommt auch, dass der Kubikmeterpreis innerhalb des Hauses variiert, kaum jemand bezahlt das Gleiche - obwohl alles aus einem Tank kommt. Ich hatte letztes Jahr Einspruch gegen die Erhöhung eingelegt und der wurde stattgegeben - bei anderen Mietparteien nicht.

Ich habe über die Urteile der letzten Monate gelesen, in denen die Versorger ja teilweise noch nicht einmal das Recht hatten die Erhöhungen ihrer Bezugspreise einfach zum gleichen Prozentsatz an den Endverbraucher weiterzugeben.

---> (Würde eine Flüssiggasfirma also etwa darlegen, der Einkaufspreis für Flüssiggas habe sich bei ihr um zehn Prozent erhöht und verlangt sie demgemäß auch eine zehnprozentige Erhöhung des Vertragspreises mit dem Kunden, so läge darin auch eine zehnprozentige Erhöhung des Gewinnanteils.)

Unser Versorger lag sogar jedes Jahr noch drüber.
Hier ist ein Beispiel der am meisten bezahlenden Mietpartei:
2005 = 100 % (der Preis von 2005 als Grundlage für die Berechnung der Schwankungen der Folgejahre im Bezug zu 2005)

2006: stBA 116,5 % - Versorger: 120 %
2007: stBA 120,9 % - Versorger: 134,3 %
2008: stBA 144,3 % - Versorger: 157,1 %
2009: stBA   99,5 % - Versorger: 150 %
2010: stBA 142,5 % - Versorger: 162,1 %

(Quelle:

Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) - Lange Reihen von Januar 1995 bis Dezember 2010

Seiten 65/66)

Besonders 2009 muss der Versorger den absoluten Gewinn gemacht haben, von dem er aber nichts in 2010 ausgeschüttet hat - der Kubikmeterpreis sank zwar im Vergleich zum Vorjahr um 10 Cent, aber seine Preise lagen damit immer noch 20 % über dem bundesweiten Durchschnitt.

Alle noch im Haus wohnenden Mietparteien (7) haben sich jetzt zusammengeschlossen, um einen Weg zur Rückforderung und zu einem eventuellen Versorgerwechsel zu finden.

Die Differenz zwischen dem, was wir 7 Mietparteien die letzten 3 Jahre für unseren Verbrauch (Zähler in jeder Wohnung) bezahlt haben und dem Preis, der laut statistischem Bundesamt noch nachvollziehbar gewesen wäre, liegt bei ca. 2700 euro.

2 der Mietparteien haben sogar noch einen Vertrag aus 2004 mit der inzwischen als rechtswidrig verurteilten Preisgleitklausel. Würde man diese mit in die Berechnung einbeziehen, beliefe sich die Differenz sogar auf 3600 Euro.

Da dies ganz schön große Zahlen sind, will ich das Ganze nicht auf sich beruhen lassen.

Fragen:

- Hat schon mal jemand Geld beim Versorger erfolgreich zurückgefordert?

- Reicht es, mich auf die im Internet zu findenden Quellen zu berufen, nach denen die Erhöhungen unangemessen waren bzw. in 2 Fällen gar rechtswidrig?

- Sollen wir die Forderung einfach an den Flüssiggasversorger stellen oder sollten wir gleich zu einem Anwalt?

Vielen Dank im Voraus.

Offline DieAdmin

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Suche Rat für Rückforderungen • Flüssiggaspreise
« Antwort #1 am: 31. Januar 2011, 08:55:00 »
@superbuehead,

\"vorne\" auf energieverbraucher.de gibt es einige interessante Fundstellen dazu:
Flüssiggas - Ihr gutes Recht
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Ihr-gutes-Recht__221/

Kartellverfahren gegen Flüssiggasunternehmen
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Kartellverfahren__2130/

Unzulässige Preisgleitklauseln in Flüssiggasverträgen
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Preisgleitklauseln/Unzulaessige-Preisgleitklauseln__1615/


offtopic: Ich hab Ihre Verlinkung nacheditiert, sodas es jetzt klappen müssten. Die Linkgenerierung hatte da ja nicht optimal funktioniert.

Offline superbuehead

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Suche Rat für Rückforderungen • Flüssiggaspreise
« Antwort #2 am: 31. Januar 2011, 14:01:16 »
Vielen Dank.

Bei beiden Mietparteien mit den unzulässigen Preianpassungsklauseln ist es relativ klar, wie wir vorgehen sllten - doch was ist mit den anderen Mietparteien? Mir geht es um ganz konkrete Tipps / Erfahrungen zur Vorgehensweise. Erfahrungsgemäß wurden die meisten Erhöhungswidersprüche vom Versorger einfach abgelehnt, und diesmal wollen wir es eben gemeinsam und besser machen. Die Kartellbußen helfen uns da auch nicht weiter.

Eine Frage ist zum Beispiel ganz konkret, ob wir die Daten des statistischen Bundesamtes als eine Berechnungsgrundlage für \"zuviel gezahlte Entgelte\" heranziehen können, und ob die Unbilligkeitsklausel hier greift.

Und, können auch die Parteien ohne unzulässige Preisanpassungsklausel den Einbehalt der Preiserhöhung bzw. eine Rückzahlung für die letzten 3 Jahre einfordern?

 

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