Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lübeck
Ankündigung der Versorgungseinstellung
bolli:
Ich weiss ja nicht genau, worüber wir reden, aber im Eingangsthread stand
--- Zitat ---Original von Lübeckproblem
Gestern haben wir nicht ganz überraschend eine Ankündigung der Versorgungseinstellung zum 24.01.2010 bekommen, ...
--- Ende Zitat ---
@Cremer
Das dürfte doch wohl dem Erfordernis des konkreten Termins genügen. Mal unabhängig davon, dass das Datum HEUTE natürlich vorüber ist. Das war zum Zeitpunkt der Beantragung der AE eben an besagtem 24.01. aber ja wohl nicht so. Es dürfte wohl an der Kombination ihrer Teilaspekte gelegenhaben, da sie auch den Zugang und die Einhaltung der Zugangsfrist als Argumente genannt hatte. Aber diese beiden dürften ja wohl ererheblich sein. Deshalb wird ja u.a. die EV beantragt, WEIL neben den sachlichen auch formelle Mängel in der Sperrandrohung vorhaden sind. Was will die Dame eigentlich?
Ich kann es auf jeden Fall nicht nachvollziehen und finde es für jeden Normalbürger nicht hinnehmbar, dass man sich solch rechtswidrige Dinge gefallen lassen muss und wenn denn dann der Versorgermitarbeiter vor der Tür steht, diesen mit Rechtskniffen draußen halten muss um nun erstmal die EV zu beantragen.
Aber wir sind ja hier im hochentwickelten Zivilisationsstaat Deutschland, vor allem einer Hochentwicklung in der Rechtskultur. 8)
RR-E-ft:
Gut vorbereitet scheint eine sofortige Beschwerde gute Erfolgsaussichten zu haben, wenn sie denn eingelegt wird.
Lübeckproblem:
Welche Form muss denn bei einer solchen sofortigen Beschwerde gewahrt werden ?
Bin bisher nicht fündig geworden und unsere Anwältin ist derzeit vor Gericht und daher nicht anzutreffen.
Ich werde jedenfalls den Stadtwerken die Ablehnung der Einstweiligen Verfügung vor die nase halten, dass ihre Androhung der Versorgungseinstellung eine konkrete Androhung war, falls Sie denn nun trotzdem hier auftauchen sollten.
Aber die sehen dass dann wieder sicher anders und drehen mir dann das Wort im Mund um. o.O
RR-E-ft:
Am besten auf viereckig geschnittenem Papier DIN A 4 paginiert zeilenweise von oben nach unten und von links nach rechts schreiben und die Unterschrift nicht vergessen.
Mal im Ernst. Das überlässt man seinem Anwalt.
Die sofortige Beschwerde muss begründet werden.
Den Stadtwerken muss Hausverbot erteilt werden, wenn man nichts anderes in der Hand hat.
Und gegen den deshalb zu besorgenden Antrag der Stadtwerke auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines Zutrittsrechts sollte man über den eigenen Anwalt eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegen.
Cremer:
@RR-E-ft
sehr richtig.
Hab ich doch schon bereits im Thread am 23.1.2011 gesagt.
Das sind zwei Dinge die man selbst machen kann.
Aber anscheinend wurde bis heute noch nicht danach von Lübeckproblem gehandelt. :evil:
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