Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser
HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
RR-E-ft:
Für den eigentlich immer möglichen Versorgerwechsel muss die Kündigungsfrist beim bisherigen Lieferanten eingehalten werden.
Denn der bisherige Liefervertrag wurde ja vom Lieferanten nicht gekündigt. Der möchte nur ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Notfalls kann man überlegen, den Zutritt zur Sperrung zu verweigern, um mit dem diesbezüglichen Gerichtsverfahren die Zeit bis zum Versorgerwechsel zu überbrücken. Dabei muss man jedoch damit rechnen, dass man später die Verfahrebnskosten des Prozesses zu tragen hat.
superhaase:
--- Zitat ---Original von Black
Aber 3.000,- EUR ist schon arg viel Rückstand.
--- Ende Zitat ---
Das stimmt.
Vielleicht kann man EON noch locken mit einem Angebot eines größeren Abschlags von z.B: 1000 € und anschließender Ratenzahlung.
Die 1000 Euro müsste Wistrat halt irgendwie zusammenkratzen.
Immerhin hat EON mit ihrer Sperrandrohung ihr Ziel ja schon erreicht:
Die Zahlungswilligkeit.
Das sollte EON doch versöhnlich stimmen können. ;)
Wie gesagt, eine persönliches Vorsprechen mit glaubhafter Bekundung der Reue und der Zahlungswilligkeit und einem möglichst großen \"Sofortzahlungsangebot\" hilft vielleicht, auch ohne juristische Maßnahmen die Sache zu lösen.
Das wäre das einfachste und für alle Beteiligten das günstigste.
ciao,
sh
Wistrat:
OK. Erstmal Danke für die Beiträge.
Leider können wir nicht 1000,00 oder ähnliches auftreiben. Ach unsere Bonität ist nicht zum jubeln gedacht. Daher ist eine höhere Einmalzahlung nicht möglich.
Aber nochmals meine Frage vom Anfang. Was heißt dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt Ich war der scheinbar irrigen Meinung, das eine bereits begonnene Ratenzahlung meinerseits eine hinreichende Aussicht ist. Nun kam meine Frau nach Recherche auf folgenden Punkt. Es gibt scheinbar die Möglichkeit, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, damit der Strom weitergeliefert wird. Hat da schon jemand mit Erfahrung oder kann mir etwas dazu sagen?
MfG Wistrat
RR-E-ft:
In der NRW- Rechtsprechungsdatenbank sind einige Entscheidungen auch der OLG, welche die Fragen beantworten undzwar nicht dergestalt, als dass man sich Hoffnung machen sollte.
Selbst bei Kindern im Haushalt wurde dem Versorger das Recht zugesprochen, die Versorgung unterbrechen zu lassen.
Anträge des Kunden auf Unterlassung der angedrohten Versorgungseinstellung wurden deshalb zurückgewiesen.
Man sollte sich deshalb nach Möglichkeit schnellstmöglich einen anderen Stromlieferanten suchen.
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
.. Man sollte sich deshalb nach Möglichkeit schnellstmöglich einen anderen Stromlieferanten suchen.
--- Ende Zitat ---
@Wistrat, man muss sich rechtzeitig kümmern! Das mit einem neuen Stromlieferanten wird schwierig (Schufa?). Erst wenn Mahnungen und andere Versuche gescheitert sind z.B. Vorkasse etc. ist die Sperre quasi als letztes Mittel zulässig. Man sollte es gerade mit Kindern nicht dazu kommen lassen. Wenn der Versorger nicht einlenkt, hilft vielleicht nur noch der Gang zum Anwalt. Wenn keine Mittel vorhanden sind eben mit Prozesskostenhilfe.
Die Sperre kann unverhältnismäßig sein, wenn der Betroffene krank ist oder in der Wohnung Kinder leben. Ob die Versorgungssperre unverhältnismäßig ist, sollten Sie mit dem Anwalt klären.
Der erkennbare Wille zur Rückzahlung ist die erste Voraussetzung für die \"hinreichende Aussicht\". Dazu kommen muss noch, dass eine Rückzahlung tatsächlich möglich ist. Das sollten Sie plausibel machen können.
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