Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser
HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
RR-E-ft:
\"Rückzahlung\" klingt gut, wenn es gilt, überhaupt erst mal zu zahlen.
Wenn es nicht gelingt, den Stromanbieter schnellstmöglich zu wechseln und den Netzbetreiber wegen der Sperrung ggf. erst einmal in gerichtlichen Händel zu verwickeln, sollte man fragen, ob ein Vorinkassozähler eingebaut werden kann.
Dieser sichert dem Grundversorger die Zahlungen für den laufenden Verbrauch, so dass jedenfalls keine weiteren Rückstände durch die weitere Belieferung auflaufen können.
Möglicherweise wird der Versorger zur Bedingung für den Einbau eines solchen Vorinkassozählers machen, dass die bisher offene Forderung anerkannt und tituliert wird.
userD0010:
Wenn 3.000 Euro Rückstand aufgelaufen sind, hat der Versorger garantiert mit div. Mahnungen Versuche zur Zahlungsbereitschaft unternommen, vielleicht sogar Zahlungszusagen erhalten, deren Einhaltung misslungen ist.
Und 3.000 Euro entsprechen vermutlich nicht dem Verbrauch eines 5-Personen-Haushaltes innerhalb eines Jahres, sondern beinhalten einen Rückstand aus dem Vorjahr sowie ausgebliebener Abschlagzahlungen.
Und wenn die wirtschaftliche und finanzielle Lage -wie erklärt- sehr prekär ist, stellen für den Versorger die bisherigen und derzeitigen Erklärungen des Stromkunden keine hinreichende Erfolgsaussicht dar, selbst wenn einmalig nun 200,00 Euro Abtrag geleistet wurden Die laufenden Abschläge sind ja neben diesem Abtrag auch zu entrichten und werden vermutlich mit mtl. 150,00 Euro zu Buche schlagen. Somit wären 350,00 Euro pro Monat ein dicker Brocken in einer angespannten Haushaltskasse, bei dem sehr schnell die Luft ausgeht, wenn auch noch unvorhergesehene oder andere Verpflichtungen relativ lautstark rufen.
Und dass ein fünfjähriges Kind ggf. ohne Licht und Strom zu leben hat, wird weder den Richter noch den Versorger sehr quälen, denn dieser Zustand ist weder als neue Erkenntnis gewonnen, noch mit hinreichendem Bemühen verhindert worden.
RR-E-ft:
Keine Hilfe vom Staat bei drohender Stromsperre bei minderjährigen Kindern im Haushalt
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
\"Rückzahlung\" klingt gut, wenn es gilt, überhaupt erst mal zu zahlen.
--- Ende Zitat ---
d’accord! - und es geht natürlich um Zahlung und nicht um \"Rück\"-zahlung. Mein Fehler -
PS: Hilfe vom Staat, von der Allgemeinheit ist Hilfe im Notfall, Hilfe zur Selbsthilfe aber keine bedingungslose Versorgung. Gemachte Schulden müssen selbst abbezahlt werden, dafür ist nicht die Allgemeinheit da. Das immer noch ungelöste und schwierige Thema ist hier schon besetzt:
Kein Bargeld mehr für die Unterstützung für Miete, Energie und Wasser ?
Leistungen gibt es nicht kostenlos, auch nicht Strom und Gas und Missbrauch ist auch hier nicht akzeptabel, das ist nicht neu:
--- Zitat ---Der Antragsteller hatte offensichtlich über einen längeren Zeitraum hinweg keinerlei Abschläge an das Stromversorgungsunternehmen geleistet, obwohl die dem Antragsteller durch den Antragsgegner gewährten Leistungen ausdrücklich in den Regelleistungen auch die entsprechenden Anteile an Haushaltsenergie enthielten. Der Antragsteller lässt sich auf die Frage, warum er die angeforderten Abschlagszahlungen nicht getätigt hat, mit der Begründung ein, er habe geglaubt, der Antragsgegner würde sich darum kümmern.
--- Ende Zitat ---
LSG Berlin-Brandenburg: Zu den Voraussetzungen zur Übernahme von Stromschulden im SGB II
userD0010:
@PLUS
--- Zitat ---Der Antragsteller lässt sich auf die Frage, warum er die angeforderten Abschlagszahlungen nicht getätigt hat, mit der Begründung ein, er habe geglaubt, der Antragsgegner würde sich darum kümmern.
--- Ende Zitat ---
Diese Denkweise scheint bei immer mehr Schuldnern Einzug zu halten, nach dem Motto, dass man den Strom ja benötigt, weil das/die Kind(er) ja ein warmes Essen und Licht benötigen. Man erwartet, dass diese Bedürfnisse zum Grundrecht gehören, selbst wenn die Eltern das dafür bereitgestellte Geld für \"andere Zwecke\" verbraucht haben nach dem Motto .. man gönnt sich ja sonst nichts.
Wie viele Rentnerinnen und Rentner gibt es, die am Rande des Existenzminimums leben, sich schämen, soziale Hilfe in Anspruch zu nehmen und lieber den Gürtel so eng schnallen, dass die Gürtelschnalle schon am Rückgrat scheuert.
Wer SCHULDLOS in Not geraten ist, bedarf unserer Solidarität und Unterstützung., Aber nur dieser Personenkreis.
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