Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder

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Wistrat:
Hallo liebe User und Helfer.

Vorab sei gesagt, das wir an der Situation selber Schuld sind. Seien sich alle Leser bewußt darüber, das wir das wissen. Aber dennoch haben wir dieses Problem und brauchen eine Lösung.

Wir sind ein 5 Personenhaushalt, (Kinder sind 5, 16, und 20 Jahre) und haben Stromschulden in Höhe von 3000,00 Euro wegen nicht bezahlter Abschläge bzw. Nachzahlungen aus Endabrechnung bei der EON Westfalen Weser (gleichzeitig Grundversorger). Eon hat uns zur Zahlung aufgefordert mit gleichzeitiger Androhung der Sperrung. Wir können aber leider nicht zahlen.
Wir haben der EON angeboten, neben den Abschlagszahlungen eine Ratenzahlung in Höhe von 200,00 Euro mtl. zu zahlen. Die erste Rate haben wir vorsorglich bereits überwiesen, nebst dem fälligen Abschlag. EON ist darauf nicht eingegangen.

Nun habe ich mich im Gesetzestextlesen versucht. §19 StromGVV. Vielleicht kann mir ja ein Fachkundiger folgende Passage erklären:

Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

Fällt ein Kind mit 5 Jahren, das Heizung und Warmwasser sowie warmes Essen benötigt in den Teil außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung? Und wie legt man hinreichende Aussicht aus?

Gibt es zu diesen Auslegungen Gerichtsurteile aus NRW?

Wir wollen die Schulden bezahlen. Wir wissen aber nicht, wie wir das EON klar machen können.

Um Sachkundige Hilfe wird dringend gebeten. Vielen vielen Dank an alle, die sich daran beteiligen.

MfG eine Familie aus NRW

Cremer:
empfehle auch wegen diesbezgl.


--- Zitat ---Fällt ein Kind mit 5 Jahren, das Heizung und Warmwasser sowie warmes Essen benötigt in den Teil außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung? Und wie legt man hinreichende Aussicht aus?
--- Ende Zitat ---

dringend  einen Anwalt aufzusuchen.

RR-E-ft:
In NRW-E nach Entscheidungen zu § 19 StromGVV  suchen [Suche im Volltext].

Es sieht schlecht aus, wenn man zahlen will, aber nicht kann.
Denn das Wollen allein bringt ja für den Grundversorger nichts.
Der will auch Strom liefern, aber nur gegen Bezahlung.
Wenn man weiß, dass man gar nicht zahlen kann, lohnt es auch nicht, für den aktuellen Strombezug \"anschreiben zu lassen\".

superhaase:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es sieht schlecht aus, wenn man zahlen will, aber nicht kann.
Denn das Wollen allein bringt ja für den Grundversorger nichts.
Der will auch Strom liefern, aber nur gegen Bezahlung.
Wenn man weiß, dass man gar nicht zahlen kann, lohnt es auch nicht, für den aktuellen Strombezug \"anschreiben zu lassen\".
--- Ende Zitat ---
Ich hatte das so verstanden, dass Wistrat ab sofort (schon mit der aktuellen Abschlagszahlung geschehen) zusätzlich zur Abschlagszahlung eine monatliche Rate von 200 € zahlen will, um die Schulden abzutragen.

Meines Erachtens ist das eine gute Basis für einen Einigung mit EON.
Die Schulden wären dann nach 15 Monaten getilgt (ohne Zinsen gerechnet).
Das wäre doch eine \"hinreichende Aussicht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt\".

Wie und ggf. mit welcher Begründung hat EON denn das Angebot abgelehnt?

Evtl. EON auffordern, einen eigenen Ratenzahlungsvorschlag zu machen.
Schon mal persönlich bei EON vorgesprochen?
Das kann mit einem solchen Ratenzahlungangebot schon noch zum Erfolg führen.

Eine andere Möglichkeit wäre, für die noch ausstehenden 2800 Euro einen Kredit aufzunehmen. Sofern man einen festen Job und keine negative SCHUFA hat, werden einem ja solche Verbraucherkredite nachgeworfen. Das hängt nun von den genauen Gegebenheiten ab.

ciao,
sh

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
In NRW-E nach Entscheidungen zu § 19 StromGVV  suchen [Suche im Volltext].

Es sieht schlecht aus, wenn man zahlen will, aber nicht kann.
Denn das Wollen allein bringt ja für den Grundversorger nichts.
Der will auch Strom liefern, aber nur gegen Bezahlung.
Wenn man weiß, dass man gar nicht zahlen kann, lohnt es auch nicht, für den aktuellen Strombezug \"anschreiben zu lassen\".
--- Ende Zitat ---

Man könnte argumentieren, dass für den Fall eines realistischen Ratenzahlungsangebotes (mit Verzinsung) eine positive Zahlungsprognose besteht, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ist. Aber 3.000,- EUR ist schon arg viel Rückstand.

Eine Sperrung könnte durch einen Versorgerwechsel verhindert werden, wenn ein anderer Versorger einen mit den Schulden nimmt.

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