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Flexstrom Bonus bei Kündigung

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tangocharly:
@all
.... angesichts der geschilderten Umstände:  Frägt sich da wirklich noch einer, warum die Energiekundschaft mit solch großem Vertrauen in die Versorgungswirtschaft beseelt ist, dass die große Schar der Unentschlossenen plötzlich und mit großer Freude zu passionierten Wechselmodell-Fans werden könnte.

Lilly:
Hallo,

habe bei Flexstrom angerufen und gefragt was es denn mit den geänderten Daten auf sich hat. Daraufhin hat mir die freundliche Frau von der Hotline erklärt dass es sich hier schon um die Preise für das zweite Jahr handelt, für mich aber weiterhin noch die Alten gültig sind. Somit hat sich ein Anruf bei der VZ erst mal erübrigt. Ich lass mich überraschen, eigentlich gibt Flex die neuen Preise doch erst nach Ablauf der Kündigungsfrist bekannt. Mal zur Info: Der Grundversorgungstarif meines Netzbetreibers RWE beträgt momentan 24,4 Cent pro KWh bei einer monatlichen Grundgebühr von 7,74 Euro.

Gruß
Lilly

bolli:

--- Zitat ---Original von Lilly
Mal zur Info: Der Grundversorgungstarif meines Netzbetreibers RWE beträgt momentan 24,4 Cent pro KWh bei einer monatlichen Grundgebühr von 7,74 Euro.

--- Ende Zitat ---
Na, die wollen Sie ja wohl nicht zahlen.  8)

Hier ( Energen-Süd) und hier (EGNW) gibt\' s das auf jeden Fall deutlich günstiger. Und sonst hilft Veri**x.de auch weiter.  ;)

Lilly:
Nein, das werde ich auf keinen Fall zahlen. Die Anmeldung zur Energen Süd ist schon raus. Die Preise der RWE hatte ich hier nur mal zum Vergleich mit Flex geschrieben.

Gruß
Lilly

Thomas S.:

--- Zitat ---Original von Lilly

Werde mir jetzt schon mal einen \"Schlachtplan\" zurechtbasteln. Denen was schenken werd ich auf alle Fälle nicht.

Gruß
Lilly
--- Ende Zitat ---

Wurde denn per monatlicher Überweisung oder per Lastschrift \"bezahlt\"?

Nach der Kündigung (ist ja erfolgt) kann man doch selber tätig werden.

Auf alle Fälle nichts mehr zahlen.

Im Falle der Lastschrift sogar einfach selber zurückbuchen und den Bonus selber abrechnen. Sollte noch ein Rest zur Zahlung überbleiben, kann man den ja überweisen. Ich würde aber auf die RICHTIGE Schlußrechnung warten - bis die schwarz werden.

Eine Klage auf Zahlung ist nicht zu befürchten, Mahnungen muß nicht widersprochen werden (AUßER der vom Gericht, falls die kommt).  Gebühren für die Rücklastschriften muß man auch nicht bezahlen (da die den Fehler machen). Also: zurücklehnen und auf den neuen Versorger freuen!

Genau so habe ich mit Teldafax gehandelt - und ganz zum Schluß sogar noch eine zweistellige Rückzahlung erhalten, die gar nicht fällig war! Die haben überhaupt nicht mehr durchgeblickt!

Ganz aktuelles Urteil zu Flexstrom siehe hier.

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