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Köln - Rheinenergie - Keine Chance gegen Gaspreiserhöhung???

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Hennessy:

--- Zitat ---Wichtig ist doch nicht die Erdgasmenge, sondern deren Energiegehalt, der in ihr \"verkörpert\" ist.

--- Ende Zitat ---


Ich muss (ausnahmsweise) RR-E-ft Recht geben.

@Cremer
Eigentlich ist es auch ungerecht, dass das Wasser umso eher kocht, je höher man wohnt!? Einspruchsmöglichkeiten nach §315 BGB hiergegen existieren nicht, da der Verursacher keine Postadresse hat.

RR-E-ft:
@Hennessy

Zu Ihrer Antwort an Herrn Cremer bleibt anzumerken:

Zwar keine Postadresse, aber vielleicht begegnet man dem \"Verursacher\" dereinst. Aber ob man dann noch seine vielen  Fragen parat hat.... Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen dem Bestehen einer Einspruchsmöglichkeit und der Möglichkeit der praktischen Umsetzung, in diesem Falle Zustellung. Hier scheidet sogar schon ersteres aus, zumal man wohl als Benachteiligter ins Tal ausweichen kann.


Lieber als Menschen, die mit sich und der Welt (besser: mit ihrem Weltbild) schon fertig sind, sind mir diejenigen, die sich Gedanken machen und neue Fragen stellen.

Letztere können getrost auch mal für andere neben der Sache liegen.

Einstein soll gesagt haben, es sei wichtig, dass man jeden Tag neue Fragen hat. Die Antworten sind naturgemäß - abhängig vom jeweiligen Erkenntnisstand - ständigen Wandlungen unterworfen....



@Burglar


Hauptsacheentscheidungen (Zahlungsklagen) wären mir nicht bekannt geworden.

Auch die BGW- Praxisinformation von Kunth/ Tüngler, die wohl auch Hennessy an die Hand bekommen hat, vermerkt nichts für Köln.

Bekannt sind mir jedoch mehrere einstweilige Verfügungen des LG Köln, mit denen Versorgungseinstellungen nach Unbilligekeitseinwand untersagt wurden. Diese sind wohl auch in der Entscheidungssammlung auf der Seite für Mitglieder verfügbar. Nichts Neues also.

Mit den anderen Kölnern können Sie zum einen über die Liste auf der Seite oder aber auch hier über ds Forum per pn Kontakt aufnehmen.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Fricke,

Ihre Schlußfolgerung ist nicht ganz korrekt.

Mag zwar sein, dass die benötigte Energie gleich sein wird, ich stehe da noch mit der Eichdirektion diebezüglich in Kontakt. Bei L-Gas fließt mehr Qubikmeter durch den Zähler als bei H-Gas um den Wärmeinhalt von L- und H-Gas in Ballance zu halten.

Tatsache ist aber, dass das verkaufte Gas in Köln teuerer ist als in KH. Das wollte ich eigentlich mit dem letzten Satz ausdrücken. Der Kunde muss in Köln mehr Geld auf den Tisch des Gasversorgers legen.

RR-E-ft:
@Cremer

Den Verstoß gegen ein elementares Denkgesetz müssten Sie mir schon näher nachweisen. Denn mein Bestreben ist es, korrekt zu sein.

Mag das Gas auch teurer sein, so hat es doch aber wohl nach meiner Auffassung nichts mit dem Energiegehalt ( Qualität L- Gas/ H- Gas) zu tun.

Ich dachte, Sie könnten dazu Ihre Überlegungen noch näher mitteilen.

Es kann durchaus sein, dass wir etwas übersehen haben. -
Das Thema ist bekanntlich  komplex.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Fricke,

Bezüglich Brennwerte stehe ich mit der Eichdirektion Rheinland-Pfalz in Verbindung und erwarte demnächst ein umfassendes Antwortschreiben.

Werde mich aber mit dem Sachbearbeiter auf alle Fälle diesbezüglich unterhalten. Im einem ersten Dialog äußerte er sich schon, dass mehr Energieinhalt notwendig ist, ein Haus auf der Höhe zu beheizen, als ein gleiches im Tal.

Ich sage Boyle-Mariotte. Je weiter ein Taucher in die Tiefe abtaucht, hier beim Gas umgekehrt mehr Höhe über NN, je mehr Luft benötigt der Taucher aufgrund des umherschenden Wasserdruckes, welches mit der Tiefe zunimmt, hier weniger Gas an den Düsen austritt, trotz Druckmindererregler auf 22 mbar, da der spezifische umgebende mit der HöheLuftdruck abnimmt.
Es mag sein, dass sich dies nur ganz minimal auf den Verbrauch auswirkt, da ein Höhenunterschied von 100m nicht groß genug ist, um eklatante Abweichungen herbeizuführen.

Es ist schon recht komplex, wenn man bedenkt, dass Abrechnungsbrennwerte zu Grunde gelegt werden und nicht die tatsächlichen physikalischen Brennwerte.
Auch die Komplexibilität der Einrichtung von Höhenzonen seitens der Versorger wird  betrachtet.

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