Energiepreis-Protest > FairEnergie / SW Reutlingen
OLG Stuttgart, Urt. v. 30.12.10 Az. 2 U 94/10 Strompreiszahlungsklage abgewiesen
Kämpfer:
Sehr geehrter Herr Fricke,
sehr geehrter Herr Witopil,
in dem Rechtstreit stand der Streitwert in keinem Verhältnis zu der von Ihnen in Form von hohem Arbeitsaufwand erbrachten Leistung. Trotzdem haben Sie keine Mühen gescheut, um die Auffassung der Gegenseite in umfangreichen Schriftsätzen nebst zahlreichen Anlagen zu widerlegen. Dies verdient nicht nur ein Dankeschön, sondern auch viel Respekt und Anerkennung für die erbrachte Leistung. Ohne Ihren unermüdlichen Einsatz wäre der Erfolg nicht möglich gewesen. Dies gilt es zu würdigen. Daher an dieser Stelle nochmals ein großes Dankeschön von meiner Seite.
Ihr Mandant
Kämpfer:
Kurze Information:
Die FairEnergie hat wegen der von mir gekürzten Turnusrechnungen 2008 ( Strom und Gas ) und 2009 ( ebenfalls Strom und Gas ) in Höhe der gekürzten Beträge Mahnbescheide beantragt. Gegen diese habe ich Widerspruch eingelegt. Bleibt abzuwarten, wie der Versorger reagiert.
Freundliche Grüße und allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.
Kämpfer
Kämpfer:
Hallo,
die FairEnergie hat wegen der von mir gekürzten Turnusrechnungen 2008 ( Strom und Gas ) und 2009 ( ebenfalls Strom und Gas ) in Höhe der gekürzten Beträge Mahnbescheide beantragt. Gegen diese habe ich im Dezember 2011 fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Aufgrund meiner Widersprüche hat das AG Stuttgart - Mahngericht - im Juli 2012 das Verfahren nunmehr an das zuständige Amtsgericht Reutlingen abgegeben.
Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.
Kämpfer:
Hallo,
die FairEnergie hat nun beim AG Reutlingen hinsichtlich "Gas" ihre Anspruchsbegründung eingereicht. Selbige wurde mir am 29.12.2012 auf dem Postweg zugestellt. Ich werde der Forderung weiterhin widersprechen und habe diesbezüglich einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt.
Freundliche Grüße
Kämpfer
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