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OLG Stuttgart, Urt. v. 30.12.10 Az. 2 U 94/10 Strompreiszahlungsklage abgewiesen

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RR-E-ft:
OLG Stuttgart, Urt. v. 30.12.10 Az. 2 U 94/10Stromzahlungsklage nach Unbilligkeitseinrede abgewiesen

Cremer:
Wo kann man denn das erstinstandliche Urteil finden?

kurzer Link wäre schön

DieAdmin:
@Cremer

Suchmaschine schon probiert? ;)
In der Entscheidungssammlung ist die erste Instanz nicht.


@all,

das Urteil des OLG Stuttgart in der Entscheidungssammlung

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2773/

PLUS:
OLG Stuttgart! Unerwartet kommt doch ... Fortschritt im Südwesten oder \"Was lange währt, wird endlich gut.\"

Glückwunsch den Streitern und Anwälten! ... bis hierher und weiter viel Erfolg insbesondere auch an der Billigkeitsfront! .... und sei er noch so klein.  ;)

Im Südwesten der Republik ist man mit Erfolgsmeldungen nicht gerade verwöhnt. Aus Erfahrung wurde so mancher \"Gasrebell\" schon zum Skeptiker. Hoffentlich ist die Berufungsprognose zutreffend und das \"Erfolgs-Schicksal\" trifft zuletzt nicht so wie es den ehemaligen Richter, Anwalt und \"Gasrebellen\"-Pionier von Waldeyer-Hartz getroffen hat.

Zur Erinnerung: Was wurde aus dem Urteil des AG Heilbronn ?  und   Waldeyer-Hartz wirft im Parallelverfahren das Handtuch oder Spiegel 41/2005

RR-E-ft:
@PLUS

Es steht wohl wenig mehr zu wünschen als eine Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart.  ;)

Wo bekommt man sonst schon bei solchen kleinen Streitwerten und Kostenrisiken die Gelegenheit zu Grundsatzentscheidungen.

Das OLG Stuttgart hat seine Entscheidng nicht umsonst so umfassend anhand der jüngsten Rechtsprechung des BGH begründet.

Man könnte sich sogar eine Anschlussrevision vorstellen, welche die Chance birgt, zu einer vollständigen Klageabweisung zu gelangen.

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