Hallo,
ein ähnlicher Fall: da kauft jemand ein ein Haus mit Flüssiggasanlage in der Meinung, die Anlage bzw. der Tank sei Eigentum des Vorbesitzers gewesen und somit in das Eigentum übergegangen. Erst ein Hinweis von mir, dass es sich um einen Miettank handeln würde brachte die neuen Besitzer dazu, sich mit der Firma in Verbindung zu setzen. Der Außendienstler dieser Firma sagte dann zu, dass sie den Tank für ca. 160 EU in ihr Eigentum übernehmen könnten. Dem widersprach dann die Zentrale und der Streit begann. Nach dem üblichen Hin und Her, Anwalt etc. hat die Firma nun den Tank doch zu den zu Beginn genannten Bedinungungen abgegeben- 160 EU.
Hartnäckig bleiben und Zähne zeigen lohnt also wieder einmal!
Nun bin ich sicherlich kein Spezialist für Bauträgerverträge aber ich denke, wer ein Haus kauft,d er unterschreibt einen Vertrag und darin steht, was gilt. Nachkarteln gilt hier sicherlich nicht oder gar nach vollendeten oder geschaffenen Tatsachen einen neunen oder ergänzenden Vertrag hinhalten und eine Unterschrift verlagen schon gleich gar nicht. Das zeugt von einem schlechten Stil und davon, dass man wohl von Verträgen wenig Ahnung hat.
Die Gasfirma hat hier, wie es den Anschein hat, mehr Gespühr und will verhandeln.
Ein guter Rat heißt hier aber einfach: nicht unterschreiben! Was der Bauträger mit der Gasfirma ausgemacht hat, braucht sie wenig zu interessieren. Vielleicht hat dieses Spielchen in der Vergangenheit gut funktioniert, nun aber nicht mehr.
Leisten sie keine Unterschrift, sondern verlangen sie vielmehr die Herausgabe der Tankunterlagen (Tankprüfbuch etc.). Damit können sie nachweisen, dass der Tank ihr Eigentum ist. Man wird das wohl in diesem Fall nicht so einfach machen. Sie haben aber eine Haus gekauft, wie mir scheint doch mit Tank. Sollte es da Zweifel geben, so muß das doch wohl der Bauträger mit der Vertragsfirma ausmachen. Stellen sie sich vor, die kaufen ein Auto und nach einiger Zeit kommt der Händler und will für die Benutzung des Autoradios Geld mit dem Hinweis, die Nutzung des Autoradios sei nicht im Kaufpreis inbegriffen gewesen. Jeder wird sich in so einem Fall an die Stirn fassen.
Also nichts unterschreiben! Evtl. kommt der Bauträger dann daher und will für die Fenster eine Nachzahlung.......
Ich bin kein Jurist, aber mir scheint, dass sie hier einfach ruhig bleiben sollten. Sollte das nicht ihr Tank sein, so muß das doch wohl der Bauträger nachweisen. Lassen sie sich auf keine Zwischenlösungen ein. wie etwas 2 Jahrsvertrag, Sonderpreis für´s Gas etc. Sie haben ein H
Jaus mit Tank gekauft und damit basta (Kanzlerzitat).
Schauen sie dass sie so schnell, wie möglich an die Tankpapiere kommen. Die Unterstützung des Bundes für Energieverbraucher für etvl. Auseinandersetzungen sollte sie in Erwägung ziehen. Machen sie aber schon jetzt klar, dass sie sich mit dem Bund für Energieverbraucher in Verbindung gesetzt haben. Dieser Hinweis allein wirkt auch manchmal schon, weil die andere Seite dann weiß, dass sie es nicht mit jemanden zu tun hat, den man einfach um den Finger wickeln kann.
Berichten sie weiter. Es hilft uns allen.
H. Watzl