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Autor Thema: Rechtslage bei Hauskauf vom Bauträger  (Gelesen 5905 mal)

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Offline heikoreb

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Rechtslage bei Hauskauf vom Bauträger
« am: 30. Dezember 2003, 14:25:45 »
Hallo,

da im freien Forum keine Antwort zu diesem Thema kam, versuche ich es jetzt mal als registrierter Benutzer hier...

Wir haben ein Haus von einem Bauträger erworben. Die Wärme- und Warmwasserversorgung wird mittels Flüssiggas vorgenommen. Weder im Kaufvertrag noch in der Baubeschreibung findet sich ein Hinweis auf einen zu kaufenden oder zu übernehmenden Gastank. Der Bauträger hat einen Vertrag mit einem Gaslieferanten über zwei Jahre abgeschlossen mit den üblichen Verweisen, dass eine Abnahme nur über diesen Lieferanten erfolgen darf und der Tank Eigentum des Lieferanten bleibt und bei Kündigung des Vertrages die \"Ausbuddel- und Rückgabekosten\" durch den Kunden zu tragen sind. Über diesen Vertrag wurden wir NICHT informiert. Es gibt auch keinen Hinweis auf diesen Vertrag im Kaufvertrag.  :twisted:  

Nun muss der Tank neu befüllt werden...und...oh Wunder...plötzlich schickt uns der Bauträger den Vertrag und sagt, dass wir in diesen eintreten müssten. Mittlerweile hat der Versorger (nennen wir ihn mal Tollgas) auch eingesehen, dass das ganze wohl etwas schwammig ist und mir einen neuen Vertrag zugeschickt. Natürlich bestätige ich damit, dass der Tank Eigentum des Versorgers ist und ich im Falle einer evtl. Kündigung sämtliche Kosten zu tragen hätte und will diesen Vertrag nicht unterschreiben.  :roll:

Leider habe ich nirgendwo einen Präzedenzfall, der eine ähnliche Situation beschreibt. Nach meinem Rechtempfinden sollte doch der Tank mein Eigentum sein und ich selber dann entscheiden können wie ich dieses nutze (betanke). Gibt es hier eine Idee?   :?:  :?:  :?:  

Danke und Gruss

Heiko Rebernik

Offline Watzl

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Rechtslage bei Hauskauf vom Bauträger
« Antwort #1 am: 04. Januar 2004, 21:26:46 »
Hallo,

ein ähnlicher Fall: da kauft jemand ein ein Haus mit Flüssiggasanlage in der Meinung, die Anlage bzw. der Tank sei Eigentum des Vorbesitzers gewesen und somit in das Eigentum übergegangen. Erst ein Hinweis von mir, dass es sich um einen Miettank handeln würde brachte die neuen Besitzer dazu, sich mit der Firma in Verbindung zu setzen. Der Außendienstler dieser Firma sagte dann zu, dass sie den Tank für ca. 160 EU in ihr Eigentum übernehmen könnten. Dem widersprach dann die Zentrale und der Streit begann. Nach dem üblichen Hin und Her, Anwalt etc. hat die Firma nun den Tank doch zu den zu Beginn genannten Bedinungungen abgegeben- 160 EU.
Hartnäckig bleiben und Zähne zeigen lohnt also wieder einmal!

Nun bin ich sicherlich kein Spezialist für Bauträgerverträge aber ich denke, wer ein Haus kauft,d er unterschreibt einen Vertrag und darin steht, was gilt. Nachkarteln gilt hier sicherlich nicht oder gar nach vollendeten oder geschaffenen Tatsachen einen neunen oder ergänzenden Vertrag hinhalten und eine Unterschrift verlagen schon gleich gar nicht. Das zeugt von einem schlechten Stil und davon, dass man wohl von Verträgen wenig Ahnung hat.

Die Gasfirma hat hier, wie es den Anschein hat, mehr Gespühr und will verhandeln.
Ein guter Rat heißt hier aber einfach: nicht unterschreiben! Was der Bauträger mit der Gasfirma ausgemacht hat, braucht sie wenig zu interessieren. Vielleicht hat dieses Spielchen in der Vergangenheit gut funktioniert, nun aber nicht mehr.
Leisten sie keine Unterschrift, sondern verlangen sie vielmehr die Herausgabe der Tankunterlagen (Tankprüfbuch etc.). Damit können sie nachweisen, dass der Tank ihr Eigentum ist. Man wird das wohl in diesem Fall nicht so einfach machen. Sie haben aber eine Haus gekauft, wie mir scheint doch mit Tank. Sollte es da Zweifel geben, so muß das doch wohl der Bauträger mit der Vertragsfirma ausmachen.  Stellen sie sich vor, die kaufen ein Auto und nach einiger Zeit kommt der Händler und will für die Benutzung des Autoradios Geld mit dem Hinweis, die Nutzung des Autoradios sei nicht im Kaufpreis inbegriffen gewesen. Jeder wird sich in so einem Fall an die Stirn fassen.
Also nichts unterschreiben! Evtl. kommt der Bauträger dann daher und will für die Fenster eine Nachzahlung.......
Ich bin kein Jurist, aber mir scheint, dass sie hier einfach ruhig bleiben sollten. Sollte das nicht ihr Tank sein, so muß das doch wohl der Bauträger nachweisen. Lassen sie sich auf keine Zwischenlösungen ein. wie etwas 2 Jahrsvertrag, Sonderpreis für´s Gas etc. Sie haben ein H
Jaus mit Tank gekauft und damit basta (Kanzlerzitat).

Schauen sie dass sie so schnell, wie möglich an die Tankpapiere kommen. Die Unterstützung des Bundes für Energieverbraucher für etvl. Auseinandersetzungen sollte sie in Erwägung ziehen. Machen sie aber schon jetzt klar, dass sie sich mit dem Bund für Energieverbraucher in Verbindung gesetzt haben. Dieser Hinweis allein wirkt auch manchmal schon, weil die andere Seite dann weiß, dass sie es nicht mit jemanden zu tun hat, den man einfach um den Finger wickeln kann.

Berichten sie weiter. Es hilft uns allen.

H. Watzl

Offline heikoreb

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Rechtslage bei Hauskauf vom Bauträger
« Antwort #2 am: 20. Juli 2004, 09:05:37 »
...wird endlich gut....

Nach Einschalten eines Anwalts (Dank an den BdE) hat sich der Bauträger das Ganze nochmal überlegt und letzte Woche allen betroffenen Eigentümern einen Brief übersandt in welchem die Übertragung des Eigentums am Gastank an die Hausbesitzer bestätigt wird.  8)

Nun versuche ich mal an das Tankbuch zu kommen...\"Tollgas\" war auch schon da und fragt ob wir denn evtl. noch ins Geschäft kommen können...  :twisted:

Zeigt sich, dass man hier nicht aufgeben darf...der Bauträger hatte alle Briefe meines Anwalts in relativ unverschämter Weise beantwortet und auf meine Ankündigung eine nennenswerte Summe von der Restzahlung einzubehalten mit Klageerhebung gedroht...tja...und 6 Monate später dann doch erkannt, dass die Chancen für ihn hier offensichtlich sehr gering sind  :!:

In diesem Sinne...nur nicht aufgeben

Gruss

Heiko Rebernik

 

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