Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertragskunde, konkreter Preis

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RR-E-ft:
Vielleicht. Liegt ja allein an Ihnen. Gerade weil es sich um ein Einzelschicksal handelt und davon abhängt, ob Sie darum einen Prozess führen oder auch nicht...
Ob Sie nun aber darum einen Prozess führen oder nicht, ist keine Grundsatzfrage, welche für die übrige Welt von Interesse sein müsste.
Erwägungen dazu kann man ja mit einem eigenen Anwalt vertrauensvoll besprechen.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
So mancher Einzelfall hat in der Vergangenheit grundsätzliche Überlegungen und Entscheidungen nach sich gezogen. Vielleicht wird auch die von mir aufgeworfene Frage zu den sog. Altverträgen einmal eine grundsätzliche Bedeutung erlangen.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht können Ihnen Informationen aus dem folgenden thread, auch wenn dieser schon älteren Datums ist, mit gesammelten Urteilen noch grundsätzlich hilfreich sein.
Sondervertragskunden Argumentationshilfen
Er enthält alle wesentlichen Urteile und Informationen, auf deren Basis ich mich damals entschieden habe, von der vorherrschenden Meinung einer Argumentation mit § 315 abzuweichen, mich auf § 307 zu konzentrieren und die ursprünglichen Vertragspreise zugrunde zu legen. Ich war ein Einzelfall  ;)
Rückblickend, und auch auf Basis der bis dato folgenden Rechtsprechung  betrachtet, war diese Änderung der Marschroute richtig.

DieAdmin:
Der Offtopic-Teil in dem Thread ist abgetrennt und zu finden:

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DieAdmin:
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