Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertragskunde, konkreter Preis
userD0010:
@Black
Selbst wenn Sie es immer noch nicht glauben wollen!
Diese Grundsatzfrage interessiert(e) eine größere Zahl von Forenteilnehmern, zumal sie auch die jüngsten Entscheidungen div. Gerichte als Vorlauf hatte.
Im Übrigen besteht ein Unterschied zwischen Ihrem \"Lamentieren\" und sachbezogenen Fragen bzw. Erklärungen.
Ich frage mich allen Ernstes, wer Sie ermutigt oder beauftragt hat, in dieser ungehörigen Weise hier Belehrungen von sich geben zu dürfen?
Wegen Ihres Berufsstandes oder exponierten Fachkenntnis ?
RR-E-ft:
Black hat wohl Interesse an einer sachlichen Diskussion zu Grundsatzfragen, so wie andere auch.
Wer oder was ihn motiviert oder wer ihn dafür bezahlt, darf sein Geheimnis bleiben.
Recht hat er damit, dass Einzelschicksale andernorts weiter diskutiert werden sollten.
Das hätte er gewiss auch sachlicher zum Ausdruck bringen können.
userD0010:
@RR-E-ft
Was Black motiviert hat, seinen m.E. nicht besonders qualifizierten Beitrag zu veröffentlichen, vermag ich nicht nachzuvollziehen, ist aber auch von wenig Relevanz.
Fakt ist, dass diese Frage von grundsätzlicher Natur ist, zumal sie nicht mich als Einzelnen betrifft, sondern -auch im Forum- weitere Personen/Teilnehmer.
Allerdings betrifft die Frage auch einige Mitstreiter hier in meinem näheren Umfeld, die szt. zum gleichen Zeitpunkt die \"Hochglanz-Mitteilungen\" des Versorgers erhalten haben, woraus dieser glaubt, nunmehr das Abschieben in die Grundvesorgung herleiten zu können. Eine wirksame Kündigung bestehender Sonderverträge -hier aus den Jahren weit vor 2000- ist Keinem auf der Basis damals vereinbarter Kündigungsfristen zugegangen (3 Monate zum Jahresende)
Auch bei zwei Mitstreitern die Behauptung, dass die bestehenden Sonderverträge wegen der \"neuen\" Gas-Grundversorgerverordnung nicht mehr weitergeführt werden könnten, stellt sich wohl als Luftnummer heraus, insbesondere da zwei Wochen später neue Sonderverträge mit neuem Produktnamen angeboten wurden.
Aber wir sollten die Diskussion darüber, ob es hier um Einzelfälle oder Grundsatzfragen geht, abschließen.
Was für zehn Betroffene eine Grundsatzfrage darstellt, mag aus der Sicht eines Einzelnen ein Einzelschicksal darstellen.
RR-E-ft:
@h.terbeck
Ihr konkreter Fall ist nach meiner Lesart ein Einzelschicksal.
Grundsatzfragen diskutieren wir generell- abstrakt für eine Vielzahl von Fällen.
userD0010:
@RR-E-ft
diese Lesart war nicht zutreffend- Allerdings habe ich vermieden, unterschiedliche Zeitangaben zu verschiedenen Altverträgen anzuführen, weil dies u.U. zur Verwirrung geführt hätte.
Hier konkret geht es um ein Baugebiet, in dem in den Zeiten von 1980 bis 1986 diverse Häuser errichtet wurden und denen im damals üblichen Jargon die Anschlüsse für Energie auferlegt wurden. Die hier zitierten Gas-Sonderverträge, wie damals durch Besuch des Energievertreters mit größter Selbstverständlichkeit abgechlossen, enthalten zwar vom Preis je kWh unterschiedliche Beträge, sind aber vom Vertragsinhalt gleichlautend.
Man stelle sich aber vor, ich hätte die verschiedenen \"Einzelschicksale\" hier aufgelistet dargestellt ?
Hätte das nicht die Frage nach chaotischen Ausführungen zur Folge gehabt.
So war mir lieber, aus dem Gesamtpaket ein Beispiel herauszunehmen und dessen Ergebnis analog auf den Rest zu übertragen.
Aber ich schlage vor, dass wir es bei dieser Randdiskussion belassen.
So mancher Einzelfall hat in der Vergangenheit grundsätzliche Überlegungen und Entscheidungen nach sich gezogen. Vielleicht wird auch die von mir aufgeworfene Frage zu den sog. Altverträgen einmal eine grundsätzliche Bedeutung erlangen.
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