Energiepreis-Protest > Stadtwerke Karlsruhe
Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
PLUS:
--- Zitat ---Original von Gridpem
Das Schlupfloch sind die Allgemeinen Bedingungen, über die das festgelegt werden kann:
In diesen wird dann festgelegt, dass bis 25.000 kWh die Grundversorgung greift und alles was drüber ist, sind Sonderverträge.
Da gibt es seeeeehr viel Spielraum für die Gasversorger.
--- Ende Zitat ---
@Gridpem, da gibt es keinerlei Spielraum, die Bedingungen sind letztendlich nur wirksam, wenn sie sich an die Gesetze halten. Das EnWG gehört mit allen Paragraphen dazu und es gibt noch mehr Gesetze BGB etc. pp.
Gesetz ist Gesetz, siehe z.B. hier unter 33 Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-2 U (Kart) 14/08 :
--- Zitat ---(3) Der Begriff \"Sonderkunde\" kann ebenso wenig auf Kunden beschränkt werden, mit denen individuell die Bedingungen und/oder Preise ausgehandelt worden sind (so aber LG Berlin, Urteil vom 28.06.2007 – 51 S 16/07; wohl auch LG Augsburg, Urteil vom 27.01.2009, 2 HK O 1154/08 ). Diese Auffassung ist mit dem Willen des Gesetzgebers nicht zu vereinbaren.
--- Ende Zitat ---
Es kann ja wohl kaum sein, dass beim selben Kunden bis 25000 kWh/J die Grundversorgung gegeben ist und ab dann eine Versorgung mit Sondervertrag.
Allerdings beim sogenannten deutschen Energierecht, insbesondere südlich des Weißwurstäquators, wundert mich bald nichts mehr. ;)
Netznutzer:
§2 Punkt 6 sagt folgendes: (6) Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Strom oder Gas an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessionsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, wie sie der Netzbetreiber in vergleichbaren Fällen für Lieferungen seines Unternehmens oder durch verbundene oder assoziierte Unternehmen in diesem Konzessionsgebiet zu zahlen hat. Diese Konzessionsabgaben können dem Durchleitungsentgelt hinzugerechnet werden. Macht der Dritte geltend, auf seine Lieferungen entfielen niedrigere Konzessionsabgaben als im Durchleitungsentgelt zugrunde gelegt, so kann er den Nachweis auch durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gegenüber dem Netzbetreiber erbringen.
Wenn die SW Karlsruhe Vertrieb festgelegt haben, dass ab 25.001 kWh sämtl. Gaslieferungen Sondervertragslieferungen sind, wird dies auch auf die anderen Lieferanten im Netz der SW Karlsruhe angewandt. Und dem Letztverbraucher kann es völlig wurscht sein, ob Goldgas die hohe oder niedrige KA an SW Karlsruhe Netz abführen muss, der Lieferpreis ist vereinbart, er beinhaltet alles, niemand wird also an/von seinem Lieferanten in Karlsruhe 0,3 ct/kWh nachzahlen oder erstattet bekommen, je nachdem, ob 25.001 kWh erreicht oder gerissen wurde.
Gruß
NN
PLUS:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
§2 Punkt 6 sagt folgendes: (6) Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Strom oder Gas an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessionsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, wie sie der Netzbetreiber in vergleichbaren Fällen für Lieferungen seines Unternehmens oder durch verbundene oder assoziierte Unternehmen in diesem Konzessionsgebiet zu zahlen hat. Diese Konzessionsabgaben können dem Durchleitungsentgelt hinzugerechnet werden. Macht der Dritte geltend, auf seine Lieferungen entfielen niedrigere Konzessionsabgaben als im Durchleitungsentgelt zugrunde gelegt, so kann er den Nachweis auch durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gegenüber dem Netzbetreiber erbringen.
Wenn die SW Karlsruhe Vertrieb festgelegt haben, dass ab 25.001 kWh sämtl. Gaslieferungen Sondervertragslieferungen sind, wird dies auch auf die anderen Lieferanten im Netz der SW Karlsruhe angewandt. Und dem Letztverbraucher kann es völlig wurscht sein, ob Goldgas die hohe oder niedrige KA an SW Karlsruhe Netz abführen muss, der Lieferpreis ist vereinbart, er beinhaltet alles, niemand wird also an/von seinem Lieferanten in Karlsruhe 0,3 ct/kWh nachzahlen oder erstattet bekommen, je nachdem, ob 25.001 kWh erreicht oder gerissen wurde.
--- Ende Zitat ---
@NN, hiermit wird die Benachteiligung Dritter verboten. Die Grenzen der maximalen Höhe der sogenannten Abgabe sind damit nicht außer Kraft gesetzt, sie gelten. Selbstverständlich kann nach der Verordnung der Konzessionsvertrag vorsehen, dass ab 25.001 kWh/J generell nur 0,03 ct/KWh berechnet werden. Damit wird ja keine Höchstgrenze überschritten. Nicht geht dagegen, dass bei einem Sondervertrag bis 25.000 kWh/J mehr als 0,03 ct/KWh berechnet wird, damit wäre die Obergrenze überschritten. Aus einem Gas-Sondervertrag wird auch keine Grundversorgung weil die 25.000 kWh/J nicht erreicht werden.
Dem Letztverbraucher kann es nicht egal sein, welche Abgaben anfallen. Sämtliche Kosten, Steuern und sogenannten Abgaben sind letztendlich preiswirksame Kalkulationsgrundlagen.
Außerdem kommt bei der Konzessionsabgabe schnell die Wettbewerbsbenachteiligungsfrage und damit das Kartellamt ins Spiel. Die Konzessionsabgabe fällt der Stadt Karlsruhe steuerfrei zu. Gewinne der Stadtwerke sind dagegen zu versteuern. Eine \"schlaue\" Kommune wird daher versuchen, eher mehr Konzessionsabgaben zu kassieren als mehr Gewinn. Die generelle Berechnung von 0,33 cent/kWh bis 25000 kWh/J würde so durchaus Sinn machen, verstösst aber nach meiner Meinung gegen die Verordnung und noch mehr.
kamaraba:
@ all
Vielen Dank für die vielen Infos. Die Konzessionsabgabe ist für die Stadt Karlsrune eine wichtige Einnahmequelle. Betrug dieses im Jahr 2000 noch 18,4 Mio. Euro, stieg diese im Verlaufe der Jahre mit leichten Schwankungen auf 21,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2009.
Ich habe die Stadtwerke angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, ob Ihrer Interpretation der KAV.
@ plus
Karlsruhe liegt nicht hinter dem \"Weisswurstäqautor\" - noch nicht!
PLUS:
--- Zitat ---Original von kamaraba
@ plus
Karlsruhe liegt nicht hinter dem \"Weisswurstäqautor\" - noch nicht!
--- Ende Zitat ---
@kamaraba, das hängt von der Perspektive ab. Karlsruhe liegt südlich davon, ob jetzt dahinter oder davor, das ist die Frage.
hier klicken: Weisswurstgrenze und hier viel vor - viel dahinter :]
Gruß nach Karlsruhe - Weißwurstfreie Zone - ;)
PS: Die Antwort der Stadt bitte hier einstellen!
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