Energiepreis-Protest > Stadtwerke Karlsruhe

Konzessionsabgabe nach Verbrauch?

(1/3) > >>

kamaraba:
Die Stadtwerke Karlsruhe berechnen beim Gas die Konzessionsabgabe nach Verbrauch(?) - bis 25.000 kWh 0,33 Cent, ab 25.001 kWh 0,03 Cent.
Preisblatt Erdgas
Mir ist nicht bekannt, dass dies so im KAV steht!
In § 2 ff steht was anderes drin.
2. a) bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in
Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,51 Cent,
bis 100.000 Einwohner 0,61 Cent,
bis 500.000 Einwohner 0,77 Cent,
über 500.000 Einwohner 0,93 Cent,
b) bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,22 Cent,
bis 100.000 Einwohner 0,27 Cent,
bis 500.000 Einwohner 0,33 Cent,
über 500.000 Einwohner 0,40 Cent.
Maßgeblich ist die jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene
Einwohnerzahl.
(3) Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen folgende Höchstbeträge je
Kilowattstunde nicht überschritten werden:
1. bei Strom 0,11 Cent,
2. bei Gas 0,03 Cent.

Weiss jemand ob dies so zulässig ist?

PLUS:

--- Zitat ---Original von kamaraba
Die Stadtwerke Karlsruhe berechnen beim Gas die Konzessionsabgabe nach Verbrauch(?) - bis 25.000 kWh 0,33 Cent, ab 25.001 kWh 0,03 Cent.
........
Weiss jemand ob dies so zulässig ist?
--- Ende Zitat ---
@kamaraba, abgesehen vom generellen KA-Unfug, wenn es sich bei der Lieferung nach Verbrauch bis 25.000 kWh um einen Sondervertrag handelt ist das ein klarer Verstoss gegen die KAV. *) Steht hier doch klar und deutlich:

3) Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden:
1. bei Strom 0,11 Cent,
2. bei Gas 0,03 Cent.

Das gesamte \"Konzessionsabgaben\"-Konstrukt ist mehr als zweifelhaft. Erkenntnisse und Kritik gibt es schon seit Jahren. Ankündigungen ebenso, aber die Politik ist auch hier zu nicht imstande. Warum sich die Verbraucher und ihre Organisationen sich gegen diesen Unfug nicht wehren und der Politk Beine machen ist mir ein Rätsel.

PS:
*) Interessant wäre dann noch, was denn an die Stadt Karlsruhe und die anderen betroffenen Kommunen abgeführt wird. Aber wie überall Kontrolle ist fehl am Platz.

Gridpem:
@ PLUS

KAV sagt bei der Belieferung von Sondervertragskunden..

Die KAV definiert aber nicht was \"Sondervertragskunden\" sind und auch nicht was \"Tarifkunden\" sind.

Die SW Karlsruhe legen jetzt fest bis 25.000 ist Kochgas und wer mehr verbraucht, hat auch Heizgas und sagen Heizgas gleich Sondervertrag.

Wo ist der Verstoß ???

Konzessionsabgaben sind Abgaben, die der Netzbetreiber nach Konzessionsvertrag erhebt und abführt, sind Bestandteil der Netzentgelte.

Das Problem ist, dass die Konzessionsabgebe in der Verordnung von der Art des Liefervertrages abhängig gemacht wird und es keinerlei Festlegungen gibt, was ein Sondervertragskunde ist und was nicht.

Also völlig freie Hand für die Gasversorger / Gasnetzbetreiber, je nach Nase festzulegen wann welcher KA-Satz zur Anwendung kommt.

Gruß aus Meck-Pomm

PLUS:

--- Zitat ---Original von Gridpem
Die KAV definiert aber nicht was \"Sondervertragskunden\" sind und auch nicht was \"Tarifkunden\" sind.

Die SW Karlsruhe legen jetzt fest bis 25.000 ist Kochgas und wer mehr verbraucht, hat auch Heizgas und sagen Heizgas gleich Sondervertrag.

Wo ist der Verstoß ???

Konzessionsabgaben sind Abgaben, die der Netzbetreiber nach Konzessionsvertrag erhebt und abführt, sind Bestandteil der Netzentgelte.

Das Problem ist, dass die Konzessionsabgebe in der Verordnung von der Art des Liefervertrages abhängig gemacht wird und es keinerlei Festlegungen gibt, was ein Sondervertragskunde ist und was nicht.

Also völlig freie Hand für die Gasversorger / Gasnetzbetreiber, je nach Nase festzulegen wann welcher KA-Satz zur Anwendung kommt.

--- Ende Zitat ---

@Gridpem, \"keine freie Hand\"; manches ist nebulös bei der KAV, aber das nicht. Wer Tarifkunde und wer Sondervertragskunde ist, ist geregelt mit Bezug zum EnWG:

KAV: § 1 Anwendungsbereich
.............
(3) Tarifkunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die auf Grundlage von Verträgen nach den §§ 36 und 38 sowie § 115 Abs. 2 und § 116 des Energiewirtschaftsgesetzes beliefert werden; Preise und Tarife nach diesen Bestimmungen sind Tarife im Sinne dieser Verordnung.
(4) Sondervertragskunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die nicht Tarifkunden sind.

Gridpem:
@ PLUS

und was sagt § 36 (1) EnWG ?

\"(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.\"

Das Schlupfloch sind die Allgemeinen Bedingungen, über die das festgelegt werden kann:
In diesen wird dann festgelegt, dass bis 25.000 kWh die Grundversorgung greift und alles was drüber ist, sind Sonderverträge.

Da gibt es seeeeehr viel Spielraum für die Gasversorger.

Der KAV § 1 zu Folge sind alle Verträge, die nicht mit dem Grundversorger geschlossen werden \"Sonderverträge\". Dass heisst: Jeder Kunde, der einen anderen Versorger, als den Grundversorger hat, oder auch einen anderen Vertrag, als den Grundversorgungsvertrag, hat einen Sondervertrag und Anspruch auf den geringeren KA Satz.

Aber das ist leider nicht so. Denn auch für diese Kunden wird mit dem Netzentgelt der volle KA-Satz berechnet.

Das Problem mit der KA-Verordnung ist, dass diese seit Jahren dem Energiewirtschaftsgesetz und dem liberalisiertem Energiemarkt hinterherhinkt. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz gibt es keine Unterscheidung zwischen Tarifkunden und Sonderkunden. Im Jahre 2007 ist dazu auch noch die BTO (Bundestarifordnung) außer Kraft getreten, so dass es auch keine \"Tarife\" im Sinne des Gesetzes mehr gibt.
Das was im § 1 in der KAV definiert bist, ist eine Krücke, die nicht eindeutig ist.

Gruß aus Meck-Pomm

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln