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Autor Thema: Preiserhöhung ohne Schreiben?  (Gelesen 4400 mal)

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Offline TomH

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Preiserhöhung ohne Schreiben?
« am: 05. Januar 2011, 16:39:30 »
Hallo Flexstrom-Leidensgenossen.
Ich bin seit 02/2010 Kunde bei Flexstrom. Nun ist ja bald das erste Lieferjahr um (4500er Paket, seinerzeit Vorrausgezahlt bis hier alles ok).
Nun habe ich mal in Kundebereich mit meinen Zugangsdaten geschaut und dort einen anderen Tarif, natürlich auch mit anderen, wesentlich höheren Preisen gefunden.
Ich gehe mal davon aus, das mein alter Tarif/Preis weiterhin gültig ist. Außer einem Reisegutschein und der Ankündigung von neuen AGBs per eMail Anfang Dezember 2010 habe ich von Flexstrom nichts gehört.
Erst die AGB-Änderungs-Email gab mir den Anlaß mal nach dem Stand der Dinge zu sehen.

Wie soll ich mich verhalten:
Abwarten?
Den neuen AGBs widersprechen?
Jemand nen Tipp für mich?

MfG
TomH

Offline corsair

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Preiserhöhung ohne Schreiben?
« Antwort #1 am: 05. Januar 2011, 19:08:40 »
Reisegutschein ??

War das nicht einer dieser \"Spezial-Tricks\" von FlexStrom ?

Flexstrom hat seinen Kunden in Vergangenheit mit solchen Anschreiben, die aussahen wie Werbung, über die neuen Tarife \"informiert\".
(Ich glaube mittlerweile hat Flex dafür richtig Ärger an der Backe..)

Ggf. diesen Reisegutschein mal genauer anschauen, ob da etwas draufsteht.

Offline DieAdmin

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Preiserhöhung ohne Schreiben?
« Antwort #2 am: 05. Januar 2011, 19:09:58 »
Zitat
Original von corsair
....

Flexstrom hat seinen Kunden in Vergangenheit mit solchen Anschreiben, die aussahen wie Werbung, über die neuen Tarife \"informiert\".
(Ich glaube mittlerweile hat Flex dafür richtig Ärger an der Backe..)
...

siehe: VZ Hamburg: Flexstrom verbiegt Kundenrecht

Offline Energietourist

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Preiserhöhung ohne Schreiben?
« Antwort #3 am: 06. Januar 2011, 11:32:25 »
Ich bin der Meinung, viele Versorger verfahren so. Man hat einen Tarif mit Preisgarantie
(ist jetzt egal ob 3,6, oder 12 Monate), der Versorger spekuliert darauf, dass man die Kündigungsfrist verpennt und nach Ablauf der Preisgarantie werden saftig die Preise erhöht, natürlich ohne die Preiserhöhung schriftlich (brieflich) mitzuteilen. Beruft sich jemand dann auf die AGBs, in denen klar steht, dass eine Preiserhöhung per Brief mitzuteilen ist, meint der Versorger, dass der Brief zugeschickt wurde (manche Versorger wollen kurz vor Toreschluss sogar noch Boten und Kuriere los geschickt haben. Wenn sie es dann auf eine Auseinandersetzung vor Gericht ankommen lassen
und der Versorger eine Kopie des angeblich abgeschickten Briefes und vielleicht sogar noch den Boten presentiert, haben sie ganz schlechte Karten. Ich kann nur empfehlen immer vor Ablauf der Preisgarantie zu kündigen.

Offline userD0010

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Preiserhöhung ohne Schreiben?
« Antwort #4 am: 06. Januar 2011, 11:52:21 »
Vorsicht mit Flexstrom !
Die angeblichen Vergünstigungen und Rabatte, Geschenke etc. verfallen, wenn der Kunde die Kündigungsfrist einhält. Dann wird behauptet, dass die Vergünstigungen erst wirksam werden, wenn über das erste Jahr hinaus weiter von Flexstrom bezogen wird. Steht angebl. in deren Bedingungen gaaaanz klein gedruckt!
Und nach dem ersten Jahr (wie via e-Mail-Ankündigung) gelten neue AGB, gelten andere Preise und andere Kündgungsfristen, so dass der vermeintliche Vorteil futsch ist.

 

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