Energiepreis-Protest > EWE

Rechnungsstellung nach Wechsel

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RR-E-ft:
Auf allgemeine Sülzerei sollte man wohl erst gar nicht antworten, um nicht selbst der Sülzerei gezeiht  zu werden.
Es wurde ja schließlich schon bei Threaderöffnung auch keinerlei Frage gestellt.

angeljustus:
@RR-E-ft

das Sie nicht die tieferen Hintergründe der Threaderöffnung erkennen, erstaunt mich........Nachwirkungen vom Jahreswechsel?

Spass beiseite, drücke ich mich mal klarer aus:

Was geschieht, wenn bei der Rechnung wieder Abschläge mit Altlasten berechnet werden? Wenn nicht auf die Kürzung seit 2004 eingegangen wird? Wenn nicht der Schlichterspruch berücksichtigt wird? Ist die Abschlussrechnung dann zu kürzen? Usw. usw. ................

Ich denke mal, in der Lage sind wohl etliche Leute die den Anbierter gewechselt haben.

Allen noch einen schönen Tag!

RR-E-ft:
EWE wendet die Scherf- Regelung jedenfalls nicht an bei Kunden, deren Vertrag am 01.10.2010 beendet war.


--- Zitat ---Original von angeljustus
Nachdem in den Vorjahren die Fehlbeträge unberechtigterweise mit Guthaben gegengerechnet wurden.
--- Ende Zitat ---

Soweit es in den Vorjahren zu Überzahlungen gekommen ist, ist der Kunde auf eine Rückforderungsklage angewiesen. Überzahlungen infolge einer in 2007 erteilten Jahresverbrauchsaberchnung sind mit Ablauf des 31.12.2010 verjährt, wenn die Verjährung nicht gem. §§ 203, 204 BGB gehemmt war. Den Verbrauchsabrechnungen zu widersprechen genügt nicht, um bereits eingetretene Überzahlungen zurückzuerlangen.

Man muss auch eine Schlussrechnung kürzen, wenn man denn kann.
 
Oftmals lag allein durch die Abschlagszahlungen bereits eine Überzahlung in der Abrechnungsperiode vor, weil die Kunden zu schusselig waren, schon die Abschläge entsprechend zu kürzen.
Dann lässt sich auch bei einer Schlussrechnung nichts mehr kürzen, weil der Versorger das von ihm für die Abrechnunsgperiode beanspruchte Geld über die zu hohen Abschlagszahlungen bereits in der Tasche hat.


--- Zitat ---Original von angeljustus
Bin nun gespannt auf die Abschlussrechnung der EWE. ....Das wird richtig spannend und ist sicherlich interessant bezüglich der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Rechnungsakzeptanz.
--- Ende Zitat ---

Was soll denn daran noch spannend werden, wenn man es etwa bereits in Vorjahren  ausgesprochen dumm angestellt hatte, so dass es immer zu Überzahlungen kam?

angeljustus:
Danke, das ist konkret, aber es waren gottseidank keine \"dummen\" Überzahlungen!

Mein Vertrag war zum 31.12.2010 beendet und ich werde wohl eben durch die seit 2004 erfolgten Kürzungen eine erhebliche offenen Rechnung haben, die ich dann wohl einfach nicht bezahlen werde.

Sachstand: offene Forderungen versuchte EWE ja mit Mahnbescheid, Gerichtsverfahren etc. Ende 2009 zu erlangen, mit bekanntem Ergebnis.

Und die Sache vor dem EuGH kommt ja noch, doch da sollen sich die Kollegen in Aurich weiter drum kümmern.

Chronologie bei mir:

2004 - 2007 EuGH
2004 - 2009 Klage EWE
2007 - 2010 Scherf bzw. Klage
2010 ?

Das ist nun die nicht ganz einfache Vermischung  der Gegebenheiten.

RR-E-ft:
Die Chronologie mag verstehen, wer will.
Ich verstehe sie nicht.
Und das liegt bestimmt nicht am Jahreswechsel.

Sollte in dem Sonderabkommen keine oder wirksame Preisänderungsklausel wirksam einbezogen worden sein, wird man wohl auch für die von der Schlussrechnung betroffene Abrechnungsperiode den bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preis zu zahlen haben. Und insoweit kann auch durch die bereits geleisteten Abschlagszahlungen, wenn die Zahlungen als solche deklariert wurden, bereits wieder eine Überzahlung vorliegen.

Offene Rechnungsbeträge aus Vorjahren 2004 ff. sind dafür völlig ohne Belang. Hätte man die Abschläge zutreffend gekürzt, hätte im Abrechnungszeitpunkt jeweils  nie ein Guthaben bestanden, welches  der Versorger - wie wohl geschehen- mit vermeintlichen Zahlungsansprüchen aus Voperioden (Vorjahren) verrechnet hat.

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