Energiepreis-Protest > EWE
Rechnungsstellung nach Wechsel
angeljustus:
Es hat nie ein Guthaben bestanden! Die Abschläge von z.B. 2008 wurden seitens EWE genutzt, um die bestehenden Verbindlichkeiten bis z.B. 2008 zu tilgen, anstatt für die laufenden Verbräuche zu verwenden. Diese Vorgehensweise des Anbieters wurde hier im Forum schon oft kritisiert.
Somit gibt es natülich wieder eine Kumulation der Verbindlichkeiten.
RR-E-ft:
Wurden die Abschläge mit Tilgungsbestimmung gem. § 366 I BGB geleistet \"Abschlag Januar 2010\" ist eine anderweitige Verrechnung durch den Gläubiger unzulässig.
Gleichwohl könnte es - bei bestimmungsgemäßer Verrechnung gem. § 366 I BGB - zu Überzahlungen in der konkreten Abrechnungsperiode gekommen sein, wenn zB. für die Abschlagshöhe die sog. 2004er- Preise zu Grunde gelegt wurden, obschon nur die (demgegenüber geringeren) bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preise tatsächlich vertraglich geschuldet waren, weil keine oder keine wirksame Preiosänderungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen worden war, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm. § 305 Abs. 2 BGB.
Möglicherweise kam es also immer noch zu Überzahlungen.
Insoweit darf man sich durch die vom Versorger genannten angeblich offen stehenden Forderungen nicht täuschen lassen.
Gerade deshalb kam es ja dazu, dass Kunden, die vom Versorger auf Zahlung verklagt wurden auf entsprechende Widerklage sogar noch Rückzahlungen vom Gericht zugesprochen bekamen.
Die Zahlungsklage des Versorgers wurde dabei abgewiesen und die Rückforderungs- Widerklage des Kunden vom Gericht zugesprochen.
So spannend ist das manchmal.
angeljustus:
Antwort sollte hier zu finden sein: Schlussrechnung
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln