Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechnungsstellung nach Wechsel  (Gelesen 5510 mal)

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Offline angeljustus

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« am: 03. Januar 2011, 13:36:56 »
Moin,

ich habe nun den Gasanbieter gewechselt. Von EWE nach egnw. Was übrigens hervorragend klappte!

Bin nun gespannt auf die Abschlussrechnung der EWE. Nach Protest von 2004 bis heute inkl. Einspruch, Gerichtsverfahren usw.:

1. Nachdem in den Vorjahren die Fehlbeträge unberechtigterweise mit Guthaben gegengerechnet wurden.
2. Auch im Hinblick der Schlichtung, die ich natürlich nicht akzeptiert habe.

Das wird richtig spannend und ist sicherlich interessant bezüglich der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Rechnungsakzeptanz.

Grüße un ein frohes kämpferisches neues Jahr!

Offline bjo

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #1 am: 03. Januar 2011, 16:37:36 »
ich bin von RWe nach LOGO Energie gewechselt!
nach 2 falschen Rechnungen, falsch auch im Sinne der RWE hab ich wie immer meine eigene Rechnung aufgestellt und nur das bezahlt!
Bis her nichts weiter gehört!

Offline nachtspeicher99

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #2 am: 03. Januar 2011, 17:49:54 »
Hallo,

ich denke, der Versorger wird sich wohl nicht weiter mit den ausstehenden Beträgen beschäftigen und sich nicht mehr melden, ganz im Gegenteil ist er wahrscheinlich froh, einen Störenfried weniger zu haben.

Ich wünschte, bei mir wäre die Sache auch so \"einfach\", leider beziehe ich Nachtstrom und da ist der Anbieter wohl in einer Monopolstellung bzw. würde ich durch einen Wechsel nur \"mehr\" bezahlen müssen, niemals weniger, schade.

Gruß

Offline angeljustus

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #3 am: 03. Januar 2011, 19:10:50 »
Bitte konkrete Post´s auf den Thread und keine Sülzerei! Das hatten wir genug.

Offline nachtspeicher99

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #4 am: 03. Januar 2011, 22:46:46 »
...ganz schön frech von Ihnen.

Ich denke nicht, dass sich hier viele Antworten verirren werden.

Offline RR-E-ft

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #5 am: 04. Januar 2011, 00:13:05 »
Auf allgemeine Sülzerei sollte man wohl erst gar nicht antworten, um nicht selbst der Sülzerei gezeiht  zu werden.
Es wurde ja schließlich schon bei Threaderöffnung auch keinerlei Frage gestellt.

Offline angeljustus

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #6 am: 04. Januar 2011, 09:35:34 »
@RR-E-ft

das Sie nicht die tieferen Hintergründe der Threaderöffnung erkennen, erstaunt mich........Nachwirkungen vom Jahreswechsel?

Spass beiseite, drücke ich mich mal klarer aus:

Was geschieht, wenn bei der Rechnung wieder Abschläge mit Altlasten berechnet werden? Wenn nicht auf die Kürzung seit 2004 eingegangen wird? Wenn nicht der Schlichterspruch berücksichtigt wird? Ist die Abschlussrechnung dann zu kürzen? Usw. usw. ................

Ich denke mal, in der Lage sind wohl etliche Leute die den Anbierter gewechselt haben.

Allen noch einen schönen Tag!

Offline RR-E-ft

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #7 am: 04. Januar 2011, 09:52:41 »
EWE wendet die Scherf- Regelung jedenfalls nicht an bei Kunden, deren Vertrag am 01.10.2010 beendet war.

Zitat
Original von angeljustus
Nachdem in den Vorjahren die Fehlbeträge unberechtigterweise mit Guthaben gegengerechnet wurden.

Soweit es in den Vorjahren zu Überzahlungen gekommen ist, ist der Kunde auf eine Rückforderungsklage angewiesen. Überzahlungen infolge einer in 2007 erteilten Jahresverbrauchsaberchnung sind mit Ablauf des 31.12.2010 verjährt, wenn die Verjährung nicht gem. §§ 203, 204 BGB gehemmt war. Den Verbrauchsabrechnungen zu widersprechen genügt nicht, um bereits eingetretene Überzahlungen zurückzuerlangen.

Man muss auch eine Schlussrechnung kürzen, wenn man denn kann.
 
Oftmals lag allein durch die Abschlagszahlungen bereits eine Überzahlung in der Abrechnungsperiode vor, weil die Kunden zu schusselig waren, schon die Abschläge entsprechend zu kürzen.
Dann lässt sich auch bei einer Schlussrechnung nichts mehr kürzen, weil der Versorger das von ihm für die Abrechnunsgperiode beanspruchte Geld über die zu hohen Abschlagszahlungen bereits in der Tasche hat.

Zitat
Original von angeljustus
Bin nun gespannt auf die Abschlussrechnung der EWE. ....Das wird richtig spannend und ist sicherlich interessant bezüglich der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Rechnungsakzeptanz.

Was soll denn daran noch spannend werden, wenn man es etwa bereits in Vorjahren  ausgesprochen dumm angestellt hatte, so dass es immer zu Überzahlungen kam?

Offline angeljustus

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #8 am: 04. Januar 2011, 10:12:12 »
Danke, das ist konkret, aber es waren gottseidank keine \"dummen\" Überzahlungen!

Mein Vertrag war zum 31.12.2010 beendet und ich werde wohl eben durch die seit 2004 erfolgten Kürzungen eine erhebliche offenen Rechnung haben, die ich dann wohl einfach nicht bezahlen werde.

Sachstand: offene Forderungen versuchte EWE ja mit Mahnbescheid, Gerichtsverfahren etc. Ende 2009 zu erlangen, mit bekanntem Ergebnis.

Und die Sache vor dem EuGH kommt ja noch, doch da sollen sich die Kollegen in Aurich weiter drum kümmern.

Chronologie bei mir:

2004 - 2007 EuGH
2004 - 2009 Klage EWE
2007 - 2010 Scherf bzw. Klage
2010 ?

Das ist nun die nicht ganz einfache Vermischung  der Gegebenheiten.

Offline RR-E-ft

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #9 am: 04. Januar 2011, 10:17:11 »
Die Chronologie mag verstehen, wer will.
Ich verstehe sie nicht.
Und das liegt bestimmt nicht am Jahreswechsel.

Sollte in dem Sonderabkommen keine oder wirksame Preisänderungsklausel wirksam einbezogen worden sein, wird man wohl auch für die von der Schlussrechnung betroffene Abrechnungsperiode den bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preis zu zahlen haben. Und insoweit kann auch durch die bereits geleisteten Abschlagszahlungen, wenn die Zahlungen als solche deklariert wurden, bereits wieder eine Überzahlung vorliegen.

Offene Rechnungsbeträge aus Vorjahren 2004 ff. sind dafür völlig ohne Belang. Hätte man die Abschläge zutreffend gekürzt, hätte im Abrechnungszeitpunkt jeweils  nie ein Guthaben bestanden, welches  der Versorger - wie wohl geschehen- mit vermeintlichen Zahlungsansprüchen aus Voperioden (Vorjahren) verrechnet hat.

Offline angeljustus

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #10 am: 04. Januar 2011, 12:57:09 »
Es hat nie ein Guthaben bestanden! Die Abschläge von z.B. 2008 wurden seitens EWE genutzt, um die bestehenden Verbindlichkeiten bis z.B. 2008 zu tilgen, anstatt für die laufenden Verbräuche zu verwenden. Diese Vorgehensweise des Anbieters wurde hier im Forum schon oft kritisiert.
Somit gibt es natülich wieder eine Kumulation der Verbindlichkeiten.

Offline RR-E-ft

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #11 am: 04. Januar 2011, 14:42:03 »
Wurden die Abschläge mit Tilgungsbestimmung gem. § 366 I BGB geleistet \"Abschlag Januar 2010\" ist eine anderweitige Verrechnung durch den Gläubiger unzulässig.

Gleichwohl könnte es - bei bestimmungsgemäßer Verrechnung gem. § 366 I BGB - zu Überzahlungen in der konkreten Abrechnungsperiode gekommen sein, wenn zB. für die Abschlagshöhe die sog. 2004er- Preise zu Grunde gelegt wurden, obschon nur die (demgegenüber geringeren) bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preise tatsächlich vertraglich geschuldet waren, weil keine oder keine wirksame Preiosänderungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen worden war, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm. § 305 Abs. 2 BGB.

Möglicherweise kam es also immer noch zu Überzahlungen.
Insoweit darf man sich durch die vom Versorger genannten angeblich offen stehenden Forderungen nicht täuschen lassen.

Gerade deshalb kam es ja dazu, dass Kunden, die vom Versorger auf Zahlung verklagt wurden auf entsprechende Widerklage sogar noch Rückzahlungen vom Gericht zugesprochen bekamen.
Die Zahlungsklage des Versorgers wurde dabei abgewiesen und die Rückforderungs- Widerklage des Kunden vom Gericht zugesprochen.

So spannend ist das manchmal.

Offline angeljustus

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Rechnungsstellung nach Wechsel
« Antwort #12 am: 21. Januar 2011, 11:23:48 »
Antwort sollte hier zu finden sein: Schlussrechnung

 

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