Energiepreis-Protest > EWE

Kunden, die vor dem 01.10.10 den Versorger gewechselt haben, müssen auf Rückzahlung klagen

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janto:
Vor den \"Gefahren\" vor Gericht warnt EWE auch. Auf die Angst davor baut sie geradezu und hofft auf Akzeptanz ihrer Scherf-Zahlung. Damit würde sie den Leuten doch die Arbeit und das Risiko eines Gerichtsprozesses abnehmen. Das ist aber großer Quatsch. Solange wir uns mit unseren Forderungen im Rahmen der vom BGH beanstandeten Gaspreiserhöhungen bewegen, befinden wir uns auf juristisch bestens vorgeebnetem Terrain und haben wir vor den Amtsgerichten allerbeste Karten. Die bisherigen Prozessausgänge - 15:0 gegen EWE - bestätigen das. Natürlich kann es mal einen profilierungssüchtigen Amtsrichter geben, der ausschert. Das wird an der bombigen Erfolgsquote aber nichts ändern. Deshalb stimmt Ihre abstrakte Rechnung nicht. Wir werden massenhaft Erfolge mit Forderungen unter 600 € oder auch darüber auf Amtsgerichtsebene einfahren, solange wir \"nur\" vollständige Rückzahlung der vom BGH beanstandeten Gaspreiserhöhungen fordern. Genau das machen wir jetzt: Diese Erfolge in den kommenden 12 Monaten einfahren!

RR-E-ft:
Wenn ein Betroffener in einem Verfahren nach § 495a ZPO an einen \"falschen\" Richter gerät [Garantie gibt es nun einmal nicht] und deshalb verliert und kein Rechtsmittel dagegen hat, dann steht er eben da und hat die Verfahrenskosten zu tragen. Da hätte er wohl besser gleich richtig geklagt mit der Möglichkeit der Berufung für sich.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es ging mir nur darum, dass die betroffenen Kunden sich ohne Not etwas begeben können und sich dies sogar negativ auf das (relative) Prozessrisiko auswirken könnte.

Möglicherweise macht man sogar ungewollt die Presse für die EWE, weil die betroffenen Kunden davon abgehalten werden, tatsächlich (objektiv) vollständige Rückzahlung zu verlangen.

AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10 Az. 55 C 229/10 (72) Rückforderung Gas auf Preisbasis 1991 (MKG)

Man sollte den Leuten zumindest sagen, dass objektiv vollständige Rückzahlung auch weit größere Ansprüche bedeuten kann.
Nur dann können die aufgeweckten Leute selbst abwägen, welchen Weg sie selbst wählen wollen.

Die halbe Wahrheit ist eben auch keine.
--- Ende Zitat ---

Wenn jemand objektiv einen Rückforderungsanspruch über 2.500 EUR hat, davon aber nur 350 EUR gerichtlich geltend macht, geht er von Anfang an objektiv 2.150 EUR aus freiem Willensentschluss verlustig.
Das Geld ist ja nicht weg, liegt nur weiter beim Versorger, nur ab dann mit Garantie.

Und wenn 250 Kunden so verfahren, würde man beim Fussball zählen 250 : 0.

Versorger zählen zurecht anders.
Die zählen, wieviel sie behalten konnten, in diesem gedachten Fall eben 250 x 2.150 EUR = 537.500 EUR.
Da interessieren die Prozesskosten dann auch nicht.
Die \"gut informierten\" Betroffenen haben ja schließlich jeweils selbst  \"genug Schotter\" liegen lassen.  

Da lachen die beim Versorger doch drüber, wenn man wie auf dem Fußballplatz zählt.
Nicht ganz zu unrecht.

Nicht dass man sich später im EWE-Land wundert, wenn einem Aktivisten der Ehrenvorsitz bei der EWE angetragen werden sollte, weil man beim Unternehmen der Meinung ist, er habe sich - wenn auch ungewollt- um das Unternehmen sehr verdient gemacht.

janto:
Keine Sorge: Wir lassen nichts liegen. Wir räumen 2011 erst einmal ab, was abzuräumen ist. Der Gefahr, dass uns EWE dafür eines Tages eine Dauerkarte  für das Weser-Stadion zukommen lässt, sehen wir gelassen entgegen.

RR-E-ft:
Und was sagt man den aufgeweckten Leuten, die vermeinten, ihnen sei eine Rechtsdienstleistung zuteil geworden und die deshalb eine Verantwortlichkeit fordern, wenn sich später herausstellen sollte, dass sie darauf vertrauend objektiv bestehende Rückforderungsansprüche in erheblichem Umfange verloren hatten?! Sieht man dem auch gelassen entgegen?

Fakt ist, dass zumindest diejenigen, die bereits 2004 ff. Widerspruch eingelegt und dabei auch das Preisänderungsrecht als solches bestritten hatten, sich sehr viel zu verschenken drohen.


Selbst die Entscheidung des BGH vom 14.07.10 VIII ZR 246/08 lässt diese objektiv weit größeren Rückforderungsansprüche offen.
Das zumindest sollte man den aufgeweckten Leuten sagen.

angeljustus:
@jj

no comment!

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