Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung + Grundversorgung  (Gelesen 65105 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #60 am: 27. Dezember 2010, 23:41:24 »
Es wird Zeit, dass der Hauptmoderator RR-E-ft mal zur Ordnung ruft.

Wir wollen hier sachlich diskutieren und nicht wegen unserer Wortwahl von einem sogenannten \"Moderator\" mit 13.264 Beiträgen, von denen viele unsachlich waren, in die Pfanne gehauen werden.

moderat = gemäßigt (Duden)

berghaus 27.12.10

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #61 am: 28. Dezember 2010, 00:21:20 »
Endlich mal jemand der sagt was hier abgeht.
Wollte eigentlich nur einen Tip wie ich weiter vorangehe,
Gibt wahrscheinlich mehr Menschen, welche nach fast 20 Jahren nicht mehr Ihre Verträge kennen bzw. fein säuberlich abgeheftet haben, als soche , welche alles wissen.


Gruß

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #62 am: 28. Dezember 2010, 00:45:54 »
@RR-E-ft ,
warum muß man Ihnen alles aus der Nase ziehen?
Vermutlich wissen Sie genau welche Verträge im allgemeinem 1992 in Südthüringen abgeschlossen wurden, warum mauern Sie ?

Gruß

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #63 am: 28. Dezember 2010, 09:34:33 »
@contragas

RR-E-ft hat manchmal eine etwas eigenwillige Art, seine Meinung kundzutun, aber wenn man seine Beiträge mal um die pointierten Aussagen bereinigt und analysiert, so kommt man meist auch ans Ziel.

Es nützt IHNEN gar nichts, zu wissen, welche Verträge 1992 in Südthüringen im allgemeinen abgeschlossen wurden. Sie müssen im Zweifelsfall beweisen, dass SIE einen solchen Vertrag ebenfalls abgeschlossen haben. Da reicht nicht der Anschein. NUR mit den Vertragsinhalten IHRES Vertrages können Sie was anfangen. Was andere möglicherweise für Verträge hatten, mag interessant sein für das Allgemeinwissen, was es denn seinerzeit alles für Verträge so gab, hat für IHRE Rechtsangelegenheit aber erstmal keine größere Bedeutung. Wenn SIE behaupten, AUCH einen solchen Vertrag, wie er seinerzeit üblicherweise in Südthüringen abgeschlossen wurde, abgeschlossen zu haben, müssen Sie dieses bei Bedarf NACHWEISEN.

Es bleibt dabei, SIE müssen irgendwelche Belege/Hinweise finden, in welchem Vertragsverhältnis SIE beliefert wurden/werden. Findet sich irgendwo ein Sondervertragsverhältnis (und Sie berufen sich darauf), muss der Versorger nachweisen, dass er es irgendwann gekündigt hat, so er solches behauptet. Genauso muss ER auf Nachfrage Ihrerseits nachweisen, wo er (oder ein Rechtsvorgänger) ggf. ein Preisanpassungsrecht in diesem Vertragsverhältnis vereinbart hat. Auch muss ER ggf. das Vorhandensein von Kündigungsfristen belegen, falls Sie eine abweichende Behauptung aufstellen und z.B. von einer fehlenden Regelung ausgehen, da ja nichts schriftliches vorliegt (und dann ggf. wie von RR-E-ft dargelegt, von einem halben Jahr ausgehen)

Sollten Sie aufgrund Ihrer Rechnungen aus den 90er  Jahren und ggf. noch anderer Hinweise zum Schluss gelangen, SIE seien Sondervertragskunde, so können Sie sicherlich zunächst einmal behaupten, Sie seien bereits von Anfang an Sondervertragskunde gewesen und berechtigt den seinerzeitigen Vertragsanfangspreis als vereinbarten Preis für Gaslieferungen anzusetzen. Da spricht einiges für und wenn der Versorger was anderes behauptet, muss ER wieder den Beweis dafür antreten. Aber dazu müssen natürlich SIE den Vertragsanfangspreis recherchieren und dürfen nicht erwarten, dass Ihnen alles mundgerecht serviert wird. Schließlich verdienen Anwälte wie RR-E-ft mit u.a solchen Recherchen ihr Geld. Da darf man nicht zuviel erwarten an \"Individualberatung\". HIER gibt\'s normalerweise mehr die \"allgemeinen\" Tipps. Will man mehr, sucht man sich eben einen eigenen Anwalt, den man in Bezug auf seine konkrete Rechtslage besser Fragen kann, da er ggf. relevante Unterlagen sichten  oder gezielte Fragen auf den Einzelfall bezogen stellen kann, die die Allgemeinheit hier möglicherweise nicht so sehr interessieren.

Die Grundbasis für die eigene Informationsbeschaffung muss man schon selbst legen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit Kenntnis seines genauen Wohnortes nicht herausbekommen kann, wer seinerzeit der zuständige Gaslieferant gewesen sein sollte, zumal es damals meines Wissens nur Monopollieferanten gab. Zumindest war das in meinen Liefergebiet zu diesem Zeitpunkt noch so. Und dann ist der Weg zu etwaigen Preistabellen/-übersichten nicht mehr so weit. Da gibt es auch hier schon mal Hilfen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #64 am: 28. Dezember 2010, 11:56:37 »
Der Versorger kann wegen § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV grundsätzlich nur Sonderverträge ordentlich kündigen.

Dass ein Recht zur ordentlichen Kündigung bei Abschluss eines Sondervertrages wirksam vertraglich vereinbart wurde, hat der Versorger zu beweisen.

Wurde ein solches nicht wirksam vertraglich vereinbart, verbleibt es nach der zitierten Rechtsprechung des BGH bei der analogen Anwendung genannter gesetzlicher Regelungen, was eine Kündigungsfrist von sechs Monaten bedeuten kann.

Das sollte deutlich zum Ausdruck gekommen sein.
Jedenfalls wurde es hier deutlich geschrieben.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #65 am: 28. Dezember 2010, 13:05:55 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Der Versorger kann wegen § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV grundsätzlich nur Sonderverträge ordnungsgemäß kündigen.
Das ist zwar richtig, aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Gericht später eine andere Vertragsform feststellte als diejenige, von der möglicherweise beide Vertragsparteien bisher ausgegangen waren. Daher würde ICH auf jeden Fall versuchen, mir weitere Indizien für die Vertragsform zu suchen, die diese ggf. vor Gericht auch untermauern können, sonst hat man später möglicherweise einen ganz anderen Prozessverlauf und eine andere Risikoabschätzung als zunächst gedacht.  ;)
Aber für ein Schreiben an den Versorger mit Hinweis auf eine möglicherweise fehlende vertragliche Vereinbarung zur Kündigungsfrist reicht es sicher allemal.

Zitat
Original von RR-E-ft
Das sollte deutlich zum Ausdruck gekommen sein.
Jedenfalls wurde es hier deutlich geschrieben.
JETZT mal auf jeden Fall. So kann contragas das sicher auch eher was mit anfangen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #66 am: 28. Dezember 2010, 14:01:51 »
wenn man über den konkret betroffenen vertrag so wenig weiß, ist es nahezu unmöglich, jede nur denkbare variante in betracht zu ziehen.

möglicherweise gibt es kein kündigungsrecht, wenn es sich um einen grundversorgungsvertrag handelt.
möglicherweise wurde, wenn es sich um einen sondervertrag handelt, die kündigungsfrist bei analoger anwendung genannter bestimmungen nicht beachtet.

wir können es nicht wissen.

selbst dann, wenn man wüsste, welche agb der betreffende versorger für sonderverträge 1992 in verwendung hatte, wüsste man immer noch nicht, ob diese in den konkreten vertrag überhaupt wirksam einbezogen wurden, art. 229 par 5 satz 2 egbgb ivm. par. 305 abs. 2 bgb.

ich war bei einem solchen konkreten vertragsabschluss - soweit ich mich erinnern kann - jedenfalls nicht mit dabei.

dass man sich von fremden nichts aus der nase ziehen lässt, sollte wohl eine selbstverständlichkeit sein.
möglicherweise sind andere an dieser stelle offener.
es wird als selbstverständlichkeit davon ausgegangen, dass niemand ein interesse an möglichen fundstücken aus dem riechorgan haben kann.

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #67 am: 28. Dezember 2010, 20:38:44 »
@all
Ich wünsche allen, eine frohe Weihnacht gehabt zu haben
(Ohne Ironie)  ;)


Zitat
Original von RR-E-ft
wenn man über den konkret betroffenen vertrag so wenig weiß, ist es nahezu unmöglich, jede nur denkbare variante in betracht zu ziehen.
In Anbetracht dieser Tatsache ziehe ich den Hut vor Ihrer Geduld - und der Fülle der Informationen, die Sie dennoch und in diesem Wissen hier veröffentlicht haben.


Dieser Thread ist wahrlich ein Lehrstück - in vielerlei Hinsicht.
Wenn man diese \"Diskussion\" einmal unvoreingenommen von Anfang an liest, kann man sich eigentlich nur noch an den Kopf fassen, unschlüssig, ob man schallend lachen, oder eher leise weinen, soll.

Es ist einfach nicht zu glauben, dass aus einem NICHTS an Fakten des Thread-Eröffners ein derartiger, 4-seitiger Thread aufgebläht werden kann.
Und am Ende (?) ist der geneigte Leser um NICHTS schlauer als am Anfang - Soweit es contragas, den Namen seines Versorgers, seinen Vertragsstatus u. ä. m. betrifft.
Chapeau. Das muss man erst mal hinbekommen.


@berghaus
entsprechende Bemerkung und Aufforderung war m. E. unangebracht, es wurden weit mehr Hinweise und Informationen zu den diversen Möglichkeiten erteilt als notwendig waren. Allerdings setzt eine vernünfitge Interpretation derselben auch ein minimales, in diesem Fall offensichtlich, oder vorgeblich, nicht vorhandenes, Grundwissen voraus.


@bolli
vielleicht sollten Sie und contragas Ihre Telefonnummern austauschen, um ausgiebigst weitere Modalitäten und Eventualitäten, und deren Nichten, Neffen, Tanten und alle weiteren, entfernten Verwandten, zu erörtern. Dann gelingt es Ihnen sicher auch, jede, aber auch wirklich jede, denkbare Variante  UND deren, wahrscheinliche und unwahrscheinliche, mögliche und unmögliche,  Konsequenzen in Betracht zu ziehen.
In diesem Fall leider aber ganz ohne counter.


@contragas

Zitat
Endlich mal jemand der sagt was hier abgeht.
Ist dem so? Ihre Ansicht. Na FEIN, Glückwunsch. Denn selbst dann wäre es noch weit gehaltvoller als das, was Ihnen bisher gelungen ist.
Was geht denn eigentlich ab hinsichtlich Ihres, wie auch immer gestalteten,  Vertrags?

Zitat
warum muß man Ihnen alles aus der Nase ziehen?
RETURN!
Und das, ganz offensichtlich, völlig WITHOUT  INVESTMENT.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #68 am: 28. Dezember 2010, 21:50:10 »
bisher wissen wir nur, dass contragas nach den hiesigen beiträgen der meinung ist, in seinem leben habe sich 1992 etwas bestimmtes ereignet.
möglicherweise soll es sich zu jener zeit irgendwo in südthüringen begeben haben.
eine verlegte gasleitung spielte dabei wohl auch irgendwie eine rolle.
eine bekannte (von der \"energie\") habe wohl beim rohrverlegen mitgewirkt.
 
woran er all das aber festmacht und welche erinnerung er womöglich noch daran hat, daran kann oder möchte er niemanden (zumindest hier) teilhaben lassen.

Zitat
Original von contragas
dazu kann ich nichts weiter sagen als alles was ich in meinen letzten Beiträgen schon gesagt habe.

statt dessen erwartet er fortlaufend tipps.

und tippmöglichkeiten gibt es so viele.
man denke nur an 6 aus 49.

vielleicht wurde deshalb in diesem thread soviel getippt.

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #69 am: 28. Dezember 2010, 22:35:15 »
Mag sein, daß ich hier wenig INTELLIGENZBESTIALISCHES von mir gegeben habe.
Doch immer noch besser als Ihre super intelligenten beleidigenden Schlaubergersprüche HERR RR-E-ft.
Hochachtungsvoll Gruß

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #70 am: 28. Dezember 2010, 22:44:54 »
es lohnt wohl nicht, in der sache noch weiter zu tippen.

Zitat
Original von contragas
Hallo Leute,
Thema ist bestimmt schon 100 mal behandelt worden, habe auch schon einiges gelesen, nur ist das Thema ja unerschöpflich.

manch einer mag schon am anfang eine entsprechende drohung entdeckt haben.

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #71 am: 28. Dezember 2010, 22:59:16 »
Sie können mich mal.

Beitragsverfälscher. Kommentes Zitat habe ich nie gesagt, wo Sie dies wohl wieder herhaben. ?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #72 am: 28. Dezember 2010, 23:10:28 »
Zitat
Original von contragas
Damit haben Sie auf jeden Fall mal wieder Recht. Treffend erkannt.

konnte man sich denken.
ließ sich wiederum nur tippen, wie so vieles.

wir wurden wohl um unsere zeit betrogen.

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #73 am: 28. Dezember 2010, 23:51:51 »
Jemandem im nachhinein nochmals ein Zitat unterzujubeln, obwohl der Beitrag rum ist, zeigt mir mal wieder .... naja hat eh kein Zweck bei Ihnen , werden Sie wohl auch nicht verstehen . Sie dürfen nochmal, damit Sie auch das letzte Wort hatten.

ENDE ENDE ENDE ENDE ......

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #74 am: 29. Dezember 2010, 00:54:58 »
Andere Gaskunden, die nachweislich bisher nicht zu den Allgemeinen Preisen der Grundeverorgung , und deshalb nicht in der Grundversorgung jedoch auf vertraglicher Grundlage (also zwingend Sondervertrag) beliefert werden, haben jedenfalls gegen den Versorger Rückforderungsansprüche deshalb gerichtlich geltend gemacht, weil sie sagen, dass der Versorger mangels Einbeziehung einer wirksamen Preisänderungsklausel nur die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise verlangen durfte, es deshalb zu erheblichen Überzahlungen kam, die gem. § 812 BGB zurückgefordert werden und sie auch bereits schon vor vielen Jahren (2004/2005) erstmals Widerspruch gegen einseitige Preisänderungen im konkreten Vertragsverhältnis eingelegt und dabei nachweislich auch das Preisänderungsrecht also solches bestritten hatten, der Versorger zudem selbst nachweislich (zutreffend) schriftlich bestätigt hatte, dass § 315 BGB auf das konkrete Vertragsverhältnis gar keine Anwendung findet.

Dabei wurden entsprechende Rückforderungsansprüche diesjahr unter Bezugnahme auf den vertraglich vereinbarten Anfangspreis auch für das Jahr 2007 verlangt, wofür bis zum 31.12.10 die gerichtliche Geltendmachung notwendig war. Andere E.ON- Gaskunden hatten mit selber Begründung bereits 2009 Klage erhoben und haben bereits Rückzahlungen vom Versorger erhalten.

Diese Kunden wussten aber auch immerhin, dass sie jedenfalls überhaupt einen Vertrag mit dem Gasversorger abgeschlossen hatten, dabei jedoch jedenfalls keine Belieferung zu den Allgemeinen Tarifen bzw. in der Grundversorgung vereinbart worden war. Sie konnten die entsprechenden Anknüpfungstatsachen aufbieten, selbst dann, wenn der Vertragsabschluss in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgte.

Es ist dabei kein einziger E.ON-Gaskunde in Erscheinung getreten, der sich an gar nichts mehr erinnern konnte oder wollte, allenfalls an das Jahr des Vertragsabschlusses, wobei ihm der Vertragsabschluss selbst nicht sicher sei.

Insoweit scheint der vorstehende Tipp- Fall jedenfalls ein bedauerliches Einzelschicksal zu betreffen.

Die Erfahrung lehrt:

Wo sich ausgesprochene Vergesslichkeit mit Unsachlichkeit und Frechheit paaren, ist für den Betroffenen  selten etwas zu erreichen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz