ein sehr hilfreicher beitrag.
1992 ist entweder ein vertrag
richtig abgeschlossen worden oder es ist
gar kein vertrag abgeschlossen worden.
und wenn - wie so oft -
keine vertragsurkunde über den vertragsabschluss errichtet wurde, kann man eine solche auch nicht aufbewahren.
der abschluss von gas-sonderverträgen ohne errichtung einer vertragsurkunde war nicht nur in thüringen gängige praxis.
man könnte sich in einem solchen fall allenfalls eine aktennotiz oder ein gedächtnisprotokoll zu dem vertragsabschluss fertigen und diese aufbewahren.
aber selbst dabei ist man vor den tücken des eigenen gedächtnisses nicht gefeit. jeder erinnert sich anders an bestimmte vorgänge.
eine genaue erinnerung gaukelt das denkorgan oft nur vor.
auch herr cremer hat sicher schon viele verträge über den kauf von bratwürsten an der imbissbude richtig abgeschlossen, solche jedoch dann auch nicht aufbewahrt.
zu den
allermeisten richtig abgeschlossenen verträgen gibt es gar keine vertragsurkunde. darüber kann man sich - etwa an der kasse im supermarkt - jeden tag neu aufregen. womöglich achtet mancher darauf, auch an der tankstelle gehörige vertragsurkunden mit unterschriften aufzusetzen, damit diese sodann aufbewahrt werden können. manch einer ist eben noch gründlich und kann deshalb zu allen von ihm je richtig abgeschlossenen verträgen bis ins jahr 1980 zurück noch entsprechende unterlagen vorlegen. wer etwa eine große scheune hat, um diese unterlagen alle zu lagern, macht dabei nichts verkehrt,
bis vielleicht der amtsarzt erscheint. (ei sieh an: kaufvertrag vom 15.06.1982, 14.35 Uhr über eine heiße bockwurst mit senf und scheibe brot zu 50 gramm, abgeschlossen mit
bockwurst-olaf mit stempel und unterschriften).