Energiepreis-Protest > Stadtwerke Duisburg
Preiserhöhung durch \'Ökosteuer\'?
berghaus:
Ich bin ja immer noch unsicher, ob bei einer „Festpreisgarantie für ein Jahr“ die folgende Änderungsklausel wirklich unwirksam ist, wird sie doch unverdrossen von Rheinpower in den AGBs verwendet.
--- Zitat ---Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom für Privatkunden Druckstand: 19.11.2010 . Ziffer 6) Preisgarantie, Preisänderungen und Kündigungsmöglichkeiten a. Bei Erhöhung, Senkung und/oder Neueinführung (Änderung) von Gesetzlichen Preisbestandteilen, die sich aus dem Gesetz, Rechtsverordnungen oder sonstigen behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen ergeben, ist die Stadtwerke Duisburg AG berechtigt und verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen, ohne dass diese Preisanpassung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
--- Ende Zitat ---
Fast alle Anbieter (bei verivox und Co.) bieten ja nur noch Tarife mit „eingeschränkter Festpreisgarantie“ an. Alle Änderungsklauseln zu Steuern usw. unwirksam?
Nun bietet das folgende Urteil bei Verträgen mit Festpreisgarantie einen neuen Ansatzpunkt für die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklauseln wegen der „ Änderung gesetzlicher Vorgaben“
.
--- Zitat ---Zitat aus hier
Irreführende \"Festpreis\"-Stromtarif Werbung untersagtOLG Hamm, Pressemitteilung vom 18.11.2011 zum Urteil I-4 U 58/11 vom 08.11.2011
Die Werbung für einen Stromtarif mit dem Begriff \"Festpreis\" kann irreführend sein, wenn der Verbraucher nicht ausreichend über den erheblichen Anteil der variablen Preisbestandteile (hier mehr als 40 %) aufgeklärt wird.Dies hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm am 08.11.2011 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 16.03.2011 (20 O 101/10) im Ergebnis bestätigt.Die Klägerin, ein Energieversorgungsunternehmen aus Norddeutschland, verlangte von ihrer Konkurrenz aus dem Ruhrgebiet Unterlassung der Internetwerbung mit dem Begriff \"Festpreis\" für einen bestimmten Stromtarif. Am Ende dieser Werbung war als \"Sternchenhinweis\" ausgeführt, dass Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer und eventuelle neue Steuern sowie durch Änderungen der Erneuerbare-Energie-Gesetz-Umlage ausgenommen seien.Dem mit dem Begriff \"Festpreis\" werbenden Stromerzeuger bliebe es grundsätzlich unbenommen, bestimmte Ausnahmen von dieser Preisgarantie durch einen Sternchenhinweis zu kennzeichnen, führte der Senat aus. Dann müsse diese Aufklärung aber geeignet sein, eine Fehlvorstellung des Verbrauchers über den erläuterungsbedürftigen Begriff \"Festpreis\" zu vermeiden. Der Verbraucher gehe nicht davon aus, dass weniger als 60 % des Stromtarifs fest, der übrige Teil variabel sei. Der Stromerzeuger habe nur auf Steuern, Stromsteuer, neue Steuern und die EEG-Abgabe verwiesen, ohne deutlich zu machen, wie hoch der Anteil dieser Bestandteile in Bezug auf den Gesamtpreis sei.
--- Ende Zitat ---
Nach der Online-Anmeldung über verifox erhielt ich am 09.11.09 von Rheinpower per E-Mail eine Vertragsbestätigung, die dazu folgende Aussage enthielt:
„Preisgarantie: Die Preisgarantie sichert Ihnen über die gewählte Laufzeit einen Festpreis zu, der während der Laufzeit der Festpreisgarantie ausschließlich bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben (z.B. Steuern und Abgaben) angepasst werden kann (Erhöhungen) bzw. muss (Senkungen).“
Und weiter unten: „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese.“ - Habe ich, aber habe ich sie auch verstanden? Nun ja, dachte ich, 1% mehr USt machen bei 8.000 kWh/Jahr etwa 14 EUR aus. EEG kannte ich nicht und wurde in den AGB und anderswo auch nicht erwähnt. 1,64 ct EEG(ab 01.01.2011) ergeben aber schon 130 EUR. Die EEG-Umlage wurde mir erst durch die Änderungsmitteilung von Rheinpower vom 14.12.2010 bekannt – 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem ich der Verlängerung des Jahresvertrages noch hätte widersprechen (kündigen) können.
Interessant auch das Wort kann (von mir rot gekennzeichnet) in der Vertragsbestätigung, das in den AGB nicht so deutlich auftaucht. Geht Rheinpower vielleicht doch davon aus, dass diese (staatlichen) Preisbestandteile bei Erhöhungen mit sinkenden Kosten an anderer Stelle kompensiert werden müssen?
Seltsam, dass sich zu meinen Beiträgen über Rheinpowerstrom noch kein anderer Kunde gemeldet hat.
berghaus 29.11.11
Cremer:
@berghaus,
so ähnlich, gekürzt steht es auch in den AGB der Stadtwerke Kreuznach für den Tarif \"Kreuznacher Stadtgas\" bzw. \"Kreuznacher Stadtstrom\" drin:
§ 6.3
.....\"Ändern sich die Steuersätze, ändern sich die bruttopreise entsprechend\"
Allerdings haben die Stadtwerke Kreuznach aus der Vergangernheit gelernt. Seit Mai 2011 gibt es neue AGB und Tarife mit Wirkung ab August 2011. Es gibt jetzt keine Festpreisgarantie mehr.
Die SW KH wollen aber ab dem 1.1.2012 wieder einen neuen Festpreistarif anbieten.
berghaus:
Es geht munter weiter:
Es sind wieder \"Schriftsteller\" (Originalton h.terbeck inhier ) am Werk.
Ich habe zum Jahresende gekündigt, Rheinpower hat die Kündigung schnell bestätigt.
(Neuer Versorger, am 25.11.11 angemeldet, 123energie=Pfalzwerke AG, angeblich Lieferung erst ab 01.02.12 möglich, also ein Monat bei meinem freundlichen Grunversorger RWE, >>>>>> Wenn das man gut geht!?`
berghaus:
Trotz intensiver Suche im Forum und über google habe ich nicht rausfinden können, wie hoch das Entgelt für Strom-Netznutzung im Gebiet des Netzbetreibers ‚RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH‘ in den Jahren 2010 und 2011 war.
Setzt sich dieses auch aus einem Grundpreis/Jahr und einem Arbeitspreis/kWh zusammen?
Mein zeitweiliger, (noch) freundlicher Versorger Rheinpower (Stadtwerke Duisburg) -Originalton: „DAS R(H)EINPOWER-Portal steht für vollkommene Transparenz, größtmögliche Sicherheit und einfaches Handling“ - hat in meinen Jahresrechnungen für 2010 und 2011 bei einem Verbrauch von 8.162 kWh und 8.140 kWh (Vertrag mit Festpreis (15,88 ct/kWh) außer bei Änderung gesetzlicher Vorgaben, u.a. z.B.EEG) folgende in den Abrechnungen enthaltene Entgelte (alle netto ohne UST) mitgeteilt:
... .... ............................. 2010(8.162kWh) .... 2011(8.140kWh)
Entgelt für Netznutzung ...... 414,12 EUR .... ... 127,38 EUR
Entgelt für Messung ................ 1,50 EUR..... .... . 0,00 EUR
Entgelt für Messtellenbetrieb .. .4,99 EUR ......... . 0,00 EUR
Entgelt für Abrechnung ...... . . 12,00 EUR ..... ... .0,00 EUR
Da kann doch was nicht stimmen!
Wo finde ich Angaben über diese Entgelte?
berghaus 22.01.12
Netznutzer:
http://www.wwe-verteilnetz.com/web/cms/de/80264/westfalen-weser-ems-verteilnetz/netzzugang-strom/netzentgelte/bisherige-netznutzungspreise-informell-preisblaetter-deutsch/
Hi,
es gibt kein RWE Verteilnetz mehr, vielleicht ist das der Grund. Oben der Link zum Rechtnachfolger mit der Preishistorie. Viel Erfolg bei der Suche.
Gruß
NN
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